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Volltext: Monatsschrift für Kunst und Gewerbe XI (1876 / 135)

XLÜ Die gegenwärtigen Aufgaben der Verwaltung des artistischen Bildungswesens. 
für die Entwicklung des gewerblichen Bildungswesens entscheidende Bedeutung 
hat, weil der Unterricht an industriellen Fortbildungsschulen und Fachcursen 
auf in der Volksschule gelegter Basis weiter-hauen und zum Theil durch Lehrkräfte 
der Volksschulen ertheilt werden muss, so gewiss ist es leider auch, dass die 
vollständige Durchführung der Reform mit (lemiälteren Lehrpersonale der Volks- 
schule nicht zu erzielen sein wird. _ 
Für dieses gesauimte, derzeit iux Anite befindliche Lehrperson-alte Fortbildungs- 
curse im Zeichnen einzuführen, erscheint bei der Ausdehnung des Staatsgehietes 
und der Mannigfaltigkeit der Verhältnisse so schwierig und kostspielig, dass 
günstigsten Falles Jahre ius Land gehen werden. ehe durch solche Massregel die 
erwünschten Ergebnisse erzielt sind. Umso wichtiger ist die Obsorge, dass nicht 
auch die jetzt heranwachsende Generation von Volkssehullehrern ungenügenden 
Unterricht im Zeichnen empfange und dadurch auf fernere Jahrzehnte hinaus ein 
besserer Betrieb dieser Disciplin an den elementaren Schulen zur Unmöglichkeit werde. 
Vou diesen Erwägungen geleitet, wurde den Ministerialcomiuissären als erste 
Aufgabe die lnspection des Zeichenuntenichtes an den Bildungsanstalten für 
Lehrer und Lehrerinnen gestellt. Die von diesen Commissamn mit Sachkenntuiss 
und Gründlichkeit gepllogenen Erhebungen ermöglichen nunmehr eine Schluss- 
fassung über die dringlichsten llvlassregeln, welche sogleich einzuleiten sind; Dabei 
stehen in vorderster Linie: 
i. Die Erweiterung des Zeicheulehrercurses am österreichi- 
schen Museum, insbesondere durch Creirung einer Lehrstelle für Methodik 
des Zeichenunterrichtes (Propädeutik für die Lehrauilscandidaten des Freihand- 
zeichnens an Bildungsanstalten für Lehrer und Lehrerinnen, an Mittelschulen und 
an Gewerbeschulen); 
'2. die Fortbildung dler minder entsprechenden, derzeit im 
Amte befindlichen Lehrkräfte in eigenen Oursen, deren erster womög- 
lich in dend-lauptferien nach dem Schuljahre ISTGIT stattzufinden hätte; 
3. die Vervollständigung des Lehrmittelapparates für den 
Zeichenunterricht iinGeiste der neuenLehrpläne und Instructionen. 
Hinsichtlich der erstangeführten Massregel finden sich bereits an früherer 
Stelle einige Darlegungen; die zweite und dritte will im Zusainmenhange betrachtet 
sein. Die lnspection hat uainlich herausgestellt, dass die grüssten Schwierigkeiten 
den Zcichenlehrern daraus erwachsen, dass ihnen ein vollständiger, dem neuen 
Unterrichtssystem entsprechender Lehrmittelapparat derzeit nicht zur Verfügung 
steht. Da nun auch an einem Fortbildungscurse für die im Amte beündlichen Lehr- 
kräfte das Augenmerk hauptsächlich darauf gerichtet sein muss, den Lehrern einen 
solchen Lehruiittclapparat vorzuführen. ihnen dessen Beziehungen zu den einzelneni 
Abstufungen und Bestandtheilen des Unterrichtsstnifes lilarzulegen und sie zum 
"Gebrauche desselben im Sinne der Lehrmethode anzuleiten, so erscheint die Her- 
stellung eines solchen Lehrmittelapparates in zweifacher Hinsicht als entscheidende 
Massregel für die Verwirklichung der Reform. 
Eine dem Lehrgange auf seinen einzelnen Stufen und nach seinen verschie- 
denen Richtungen entsprechende Lehrmittelsammlung muss aber enthalten:
	        
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