MAK

Volltext: Monatsschrift für Kunst und Gewerbe XI (1876 / 135)

I]. 
Die Entwicklung des gewerblichen und mercantilen 
Unterrichtes. 
(Aus einem Motivenherichte zum Budget für 1877.) 
Vorbemerkung. 
Als im Jahre 1871 der Regierung zum ersten Male ein Credit für Zwecke 
des gewerblichen Unterrichtes zur Verfügung gestellt wurde, geschah diess in der 
Form der Bewilligung eines Pauschales. Es liess sich damals nicht übersehen, 
welche Entwicklung dieser Verwaltungszweig nehmen, welche Bedürfnisse in der 
Praxis sich herausstellen würden. 
Mehrere Jahre hindurch wurden aus solchen Pausehal-("rediten die commer- 
ciellen wie der grüssere Theil der gewerblichen und Zeichenschulen, sei es durch 
Gewährung von Gründungsbeiträgen oder laufenden Subventionen, sei es durch 
Herstellung oder Ankauf von Lehrmitteln, zu entwickeln gesucht; doch ergab es 
sich schon zu Beginn dieser Verwaltungsthätigkeit, dass eine Beschränkung hierauf 
den Verhältnissen nicht entspräche und dass eine wirksame Förderung der genannten 
Unterrichtsgebiete auch durch Bewilligung von "Stipendien, durch Gewährung von 
Reiseunterstützungen für Lehrer, durch Drucklegung helehrender Publikationen, 
durch Vornahme fachmännischer lnspectionen u. s. w. angestrebt werden müsse. 
Alle hiemit verbundenen Auslagen wurden aus jenem Pauschnlcredite bestritten. 
i Gegenwärtig ist bereits einige Klarheit über den Umfang des Bedürfnisses 
einerseits der gewerblichen, anderseits der commerciellen Lehranstalten nach 
staatlicher Unterstützung erzielt; auch ist snnäherungsweise ein Überblick darüber 
gewonnen, in welchem Masse die Verwaltung der vom Staate unmittelbar admini- 
strirten gewerblichen und Zeichenschulen, die Ordnung des artistischen und gewerb- 
lichen Lehrmittelwesens, die Fortbildung der Lehrer und Lehramtshandidaten, die 
Inspicirung der Schulen durch Fachmänner, die Subventinnirung von gewerblichen 
Lehranstalten etc. die Kräfte des Staates in Anspruch nimmt. 
Hiemit scheint die Zeit gekommen, wo diess Alles im Vnranschlsge zum Aus- 
drucke gelangen, wo der Reichsvertretung ein genauerer Einblick in die Gebahrung 
dieser Zweige der Unterrichtsverwaltung ermöglicht werden sollte. Jedoch muss 
gleichzeitig betont werden, dass durch eine derartige Detaillirung keineswegs dar- 
gethm werden will, dass die Organisation dieses Unterrichtes der industriellen 
Classen schon in eine Entwicklungsphase eingetreten sei, wo sich einer ganz prAcisen 
Voransberecbnung aller einzelnen Erfordernisse unbedingt verlässliche Anhaltspuncte
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.