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Volltext: Monatsschrift für Kunst und Gewerbe XI (1876 / 135)

Entwicklung des gewerblichen und mercnntilen Unterrichts. XLlX 
auf die Bedürfnisse des weiblichen Geschlechtes" richtete, liess sie sich von der 
Erwägung leiten, dass ohne Hereinziehung der Finnen in die Bewegung der 
Gesehmnclxsrefnrm dieser große Bilrluugsprocexs unserer Zeill nicht so allgemein 
und rasch sich vollziehen kann, wie es für die Wohlfahrt des Volkes gewünscht 
werden muss. 
Trotzdem die Zeichenschulen ihre wichtige Aufgabe mit relativ sehr unbe- 
rlentendern finanziellem Aufwande erfüllrn, hat die Unterrichtsvvrwnltung es sich 
zur Pllicht gemacht, deren Zahl zur Schonung des Staatsschutzes nur langsam zu 
vermehren. Im Vornuschlage für 1377 erscheinen daher lmloss zwei neue Zeichen- 
snhulen, für deren Errichtung besonders gewivhtige Gründe sprechen: die Zeichen- 
schule in dem diehtlievillkerten, gewerheileissigei: Vl. Bezirke Wiens uml die 
Zei c hen- und Mod ellirschule in Lemberg. die einzige, dringend erwünschte 
Bildungsanstalt dieser Art in Galizien. 
II. Kunstgewerbeschulle in Wien. 
Das Erforderuiss dPr in steten: Alufsclnwnlnge hegrißeneu, von Schülern über- 
füllten Kuustge-wvtbeschulv des k. k. üsterreichischßn Museums für Kunst und 
Imlustriä in Wien darf für 1377 noch in gewohnter Wvisv präliminirt werdvu, da 
div Erweiterung und Neunrgnnisirulng dieser Lvhraunstalt erst mit dem Schuljahre 
187'178 beginnen kann. Die Massrx-gwln, welche inmolchvr Hinsicht zu trelfßn sein 
wvrdvn. dürften einen Mvhranrfwaud erst im Jahr-w 1878 hnrlingen. Eine Dflrlßgllhg 
ds-rselhvn, die ohne weit aushnlendv Motivirulmg ninht gegeben werden könnte, 
gestattet die gebotenv Rnumükonnmiv dieses Elnhoratvs nicht. ') 
lll. Andere gewerbliche Lehranstalten. 
Auf dem Gebiete der "gewerblichen Lehranstalten" lässt sich vom 
finanziellen Gesichtspuncte aus derzeit ein Bedarf der Ünterrichtsverwaltung von 
fiinferlei Ätt unterscheiden, dem am pasuendsten Ausdruck gegeben wird durch 
die Überschriften: "Staatsgewerbeschnlan", „fa chmännisehe [uspection 
gewerblicher Lehranstalten", Jvortbildung von Faehlehrern und 
Lehramtscandidaten", ,Snbventioneu zur Erriehtung, Erhaltung 
oder Erweiterung gewerblicher Lehranstalten" und „Herstellung 
und Erwerbung von Lehr- und Hilfsmitteln gewerblicher Fach- 
bildnng".' 
I. Staatsgewerheaehnlen. 
Die erste Stelle nehmen an Wichtigkeit der Aufgabe wie an G rüsse (les 
Erfordernisses die nStaa t s ge w er b e sch n I e n" ein. Dass die [Tnterrirhtsverwaltnng 
') Eine Darlegung dieser Masaregelu iindet sich in dem an früherer Stelle abgedruckten 
ministeriallen Memaire über "die gegenwärtigen Aufgaben der Verwaltung des 
nrtistiuehen Bildungswesens." 
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