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Volltext: Monatsschrift für Kunst und Gewerbe XVII (1882 / 201)

Programm der Weihnachts-Ausstellung im Oesterr. Museum 1882. 
Q. t. 
Zu Weihnacht dieses Jahres 1882 wird, wie alljährlich, eine Special-Ausstellung 
moderner österreichischer Kunstindustric veranstaltet werden. 
ä. 2. 
Zur Beschickung der Weihnachts-Ausstellung sind alle österreichischen industriellen 
und Handwerker, sowie solche Künstler und Künstlerinnen, welche ihre Kunst berufs- 
mäßig betreiben eingeladen. Dilettanten Arbeiten sind von dieser Ausstellung ausgeschlossen. 
g. s. 
Die Aufnahme der Gegenstände kann nur nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden 
Räumlichkeiten geschehen. - 
 4. 
Zulassig zur Ausstellung sind alle neuen kunstindustriellan Gegaistinde, vwelahe 
von ihren Verfertigern selbst angemeldet und von der Aufnahmsjuty fur würdig erkannt 
worden sind. Der Maßstab für diese Jury ist die künstlerische Güte derGegenstdnde. 
AlaRagel gilt, dass die Gegenstlnde nach nicht auf einer Weihnachts-lhusltelluvignaxponirt 
gewesen sind; von dieser Bestimmung kann ,in besonderen Fallen abgesehen werden. 
Gegenstände, welche blos dem Gebrauche dienen, ohne künstlerisch verziert 1u sein, 
z. B. Canfections-Gegenstande, sind von der Ausstellung ausgeschlossen. Desgleichen {ßt 
sogenannte Marktwaare ausgeschlossen, falls nicht in derselben eine neue Richtung repra- 
sentirt oder eine neue Erfindung ausgenutzt ist. Doch ist auch auf diesem Gebiete das 
wiederholte Ausstellen desselben Genres ahne erhebliche Neuerung oder Verbesserung 
nicht gestattet. 
ä. -5. 
Die Jurybesteht aus Mitgliedern des Cumtoriums, des geldhrberrßeamtenstandes 
und des Lehrer-Collegiums des Oesterr. Museums, welche nach ihrem eigenen Ermessen 
andere Sachverständige beiziehen können. Die Jury entscheidet auch in zweifelhaften 
lFallen, ob ein angemeldeter Gegenstand österreichischer Herkunft ist oder nicht. 
g. e. 
Platzmiethe ist nicht zu zahlen. Die Kosten des lfransportes sowie-die Aufstellung 
der Gegenstände am angewiesenen Platze übernimmt der Aussteller. Das Museum über! 
lasst seine Vitrinen und Tische, soweit sie verfügbar sind, den Ausstellern unentgeltlich. 
Wo sie nicht hinreichen, Ihat der Austeller selbat-ihrleinen dem Raum und den Gegen- 
standen entsprechenden Kasten oder Tisch zu sorgen. 
ä- 1- 
DasMuseurn bewacht durch seine Diener -die der Weihnachtsa-iusstellungßewid- 
meten Raume in gewohnter Weise, leistet aber keine Garantie oder Ersatz, oder Ent- 
schadigunglfor-die ausgestellten oder zur Ausstellung überbrachtenüegenstande. 
Q. 8. 
JHJCITI Aussteller steht es frei, mit der Aufsicht, -der Reinigung und -dem Verkauf 
der Gegenstand: eine eigene Person zu betrauen. 
ü. 9. 
Die Gegenstande dürfen verkauft, und wenn es gewünscht wird, mich dem Mer- 
kaufe sofort entfernt werden. Jedoch ist der Verkauf und die Besorgung der verkauften 
Gegenstande Sache des Ausstellers, nicht des Museums. 
Q. to. ' 
Damit das bewachende Personale nicht durch Fragen tin seiner Aufsicht gestört 
wird, ist es wünschenswertb, dass jedem Gegenstand: der Preis hinzugefügt wird; die 
Aussteller werden ausdrücklich darum ersucht. 
Auch wird denselben-das Namhaftmaehen ihrer selbständigen Mitarbeiter, seiles, 
dass von selben Zeichnunyn oder Modelle herrühren oder dass sie bestimmte Theile der 
Ausführung, z. B, malerischeDecorirung, Gravirung oder dergl. besorgt haben, empfohlen 
Q, n. 
Die Weihnachts-Ausstellung beginnt am S. December 1882 und endet Ende Januar 
1883 (vorbehaltlich weiterer Bestimmung).
	        
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