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Volltext: Monatsschrift für Kunst und Gewerbe XVIII (1883 / 214)

dieser Vorschlag nicht nur von Seite der eingeladenen Vereine, sondern auch in weiteren 
Kreisen von Kunsthandwerkern, Künstlern und Freunden des Kunstgewerbes sympathische 
Aufnahme und Zustimmung gefunden, hat die Vorstandschaft nunmehr die Abhaltung 
dieser Versammlung unter möglichster Erweiterung des Theilnehmerkreises definitiv 
beschlossen und erlässt gegenwärtig Einladungen zu zahlreicher Betheiligung. Der 
Congress, welcher in den Tagen vom 2.--6. September in München stattfinden wird, hat den 
Zweck, neben Würdigung der dem Kunstgewerbe zum ersten Male in einer internatio- 
nalen Kunstausstellung neben den Werken hoher Kunst gewährten Aufnahme, vor allem 
Gelegenheit dazu zu bieten, den persönlichen Verkehr und Meinungsaustausch unter den 
deutschen Kunsthandwerkern, Künstlern und Freunden des Kunstgewerbes lebendiger 
als bisher zu gestalten. die Erfahrungen und Wünsche - speciell im Hinblick auf Wirk- 
samkeit und Einlluss der Kunstgewerbe-Vereine -- gegenseitig kennen zu lernen und zu 
verwerthen, sowie die Hindernisse, welche der gedeihlichen Entwicklung unseres deutschen 
Kunstgewerbes da und dort im Wege stehen, ölfentlich als solche zu kennzeichnen und 
deren Beseitigung nach Kräften gemeinsam anzustreben. Unter den Gegenständen der 
Berathung, welche der Versammlung vorgelegt werden sollen, und welche der Münchener 
Kunstgewerbeverein vertritt, heben wir folgende besonders hervor: "Da ungeachtet der 
in den meisten deutschen Staaten amtlich aufgestellten Conservatoren für Erhaltung der 
künstlerischen und kunstgewerblichen Denkmäler der Vorzeit, die Plünderung und 
massenhafte Veräußerung dieser historischen Schätze mehr und mehr um sich greift, 
desgleichen in der Restaurirung solcher Werke vielfache Missgriffe geschehen, so 
beschließt die Versammlung, indem sie diesen Verlust nationalen Besitzthums tief beklagt, 
den deutschen Landesvertretungen entsprechende Maßnahmen hiegegen dringend ans 
Herz zu legen. Als solchem Zwecke förderlich empfiehlt sie neben lnventarisirung dieser 
Schätze und Aufstellung besonderer Commissionen den obligatorischen Charakter der 
Vortrage über Kunstgeschichte an den Hochschulen. lm Interesse der Wiedergewinnung 
im Auslande verstreuter Werke deutschen Kunstfieisses, sowie der leichteren Erwerbung 
guter alter Vorbilder wolle die Versammlung beschliessen: Es sei an das Reichskanzler- 
amt die Bitte zu richten, Maßnahmen dahin zu treffen, dass für solche Werke der Kunst 
und des Kunstgewerbes, welche nachweisslieh vor dem Jahre 1800 entstanden sind, 
Einfuhrzölle nicht mehr erhoben werden. - Im Hinblick auf das allseits hervortretende 
Bestreben nach Gründung von lnnungen und Schutz des Handwerks gegen modernes 
Concurrenzwesen spricht sich die Versammlung gegen jede engherzige Beschränkung in 
der Ausübung des Kunstgewerbes aus; sie glaubt insbesondere den Kunstgewerbevereinen 
die Gründung freiwilliger Gilden, deren alleinige Aufgabe in der Heranbildung tüchtiger 
Arbeiter gelegen, warmstens empfehlen zu sollen. - Die Versammlung wolle beschließen: 
es sei an den deutschen Reichstag die Bitte zu richten, das deutsche Musterschutzgesetz 
vom rt. Janner 1876, insbesondere die mit demselben erlassenen Vollzugsbestimmungen 
einer Revision zu unterziehen und zur Vorberathung hierüber hervorragende Vertreter 
des Kunstgewerbes beizuziehen. - Die Versammlung spricht den Wunsch aus, es möge 
durch gemeinsames Vorgehen aller deutschen Kunstgewerbevereine die Unterstützung 
der deutschen Reichsregierung für einen erfolgreichen Export der deutschen Kunst- 
industrie angestrebt werden. Die Versammlung wolle beschließen, es sei an die deutsche 
Reichsregierung die Bitte zu richten, dieselbe wolle einer ungenügenden, und das Ansehen 
deutscher Kunst und Industrie schädigenden Vertretung Deutschlands auf auswärtigen 
Ausstellungen möglichst entgegenwirken; in jenen Fallen aber, in welchen dieselbe einem 
Ausstellungsunternehmen oiiicieller Weise ihre Unterstützung leiht, für eine Deutschlands 
und seiner künstlerischen wie industriellen Leistungen würdige Vorführung entsprechende 
Sorge tragenß Allg. Ztg. 
 
Preis-Ausschreiben. 
Zufolge Beschlusses der General-Versammlung der Gesellschaft zur Förderung der 
Bronze- und Eisen-Kunstindustrie vom 4. Juni 1883 werden folgende Preisnufgaben unter 
endstebenden Modalitäten ausgeschrieben. 
I. Für Zeichnungen zur Ausführung in Bronze, 
A. l. Preis H. 80, ll. Preis H. 40, 
für die Cornposition einer Schreibtischgarnitur im Style der italienischen Spätrenaissance. 
B. I. Preis 6' 40, ll. Preis 3 Ducaten, 
(letzterer gewidmet von den Herren Wald und Hudecek. Bronzewaaren-Fabriknnten 
in Wien; für die Composixion einer Garnitur von Thnrbeschlägen, im Sxyle Louis XIV. 
C. Ein Preis von ü, 25, 
für die Compnsition eines Photographierahmens, für Cabinet-Format.
	        
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