dieser Vorschlag nicht nur von Seite der eingeladenen Vereine, sondern auch in weiteren
Kreisen von Kunsthandwerkern, Künstlern und Freunden des Kunstgewerbes sympathische
Aufnahme und Zustimmung gefunden, hat die Vorstandschaft nunmehr die Abhaltung
dieser Versammlung unter möglichster Erweiterung des Theilnehmerkreises definitiv
beschlossen und erlässt gegenwärtig Einladungen zu zahlreicher Betheiligung. Der
Congress, welcher in den Tagen vom 2.--6. September in München stattfinden wird, hat den
Zweck, neben Würdigung der dem Kunstgewerbe zum ersten Male in einer internatio-
nalen Kunstausstellung neben den Werken hoher Kunst gewährten Aufnahme, vor allem
Gelegenheit dazu zu bieten, den persönlichen Verkehr und Meinungsaustausch unter den
deutschen Kunsthandwerkern, Künstlern und Freunden des Kunstgewerbes lebendiger
als bisher zu gestalten. die Erfahrungen und Wünsche - speciell im Hinblick auf Wirk-
samkeit und Einlluss der Kunstgewerbe-Vereine -- gegenseitig kennen zu lernen und zu
verwerthen, sowie die Hindernisse, welche der gedeihlichen Entwicklung unseres deutschen
Kunstgewerbes da und dort im Wege stehen, ölfentlich als solche zu kennzeichnen und
deren Beseitigung nach Kräften gemeinsam anzustreben. Unter den Gegenständen der
Berathung, welche der Versammlung vorgelegt werden sollen, und welche der Münchener
Kunstgewerbeverein vertritt, heben wir folgende besonders hervor: "Da ungeachtet der
in den meisten deutschen Staaten amtlich aufgestellten Conservatoren für Erhaltung der
künstlerischen und kunstgewerblichen Denkmäler der Vorzeit, die Plünderung und
massenhafte Veräußerung dieser historischen Schätze mehr und mehr um sich greift,
desgleichen in der Restaurirung solcher Werke vielfache Missgriffe geschehen, so
beschließt die Versammlung, indem sie diesen Verlust nationalen Besitzthums tief beklagt,
den deutschen Landesvertretungen entsprechende Maßnahmen hiegegen dringend ans
Herz zu legen. Als solchem Zwecke förderlich empfiehlt sie neben lnventarisirung dieser
Schätze und Aufstellung besonderer Commissionen den obligatorischen Charakter der
Vortrage über Kunstgeschichte an den Hochschulen. lm Interesse der Wiedergewinnung
im Auslande verstreuter Werke deutschen Kunstfieisses, sowie der leichteren Erwerbung
guter alter Vorbilder wolle die Versammlung beschliessen: Es sei an das Reichskanzler-
amt die Bitte zu richten, Maßnahmen dahin zu treffen, dass für solche Werke der Kunst
und des Kunstgewerbes, welche nachweisslieh vor dem Jahre 1800 entstanden sind,
Einfuhrzölle nicht mehr erhoben werden. - Im Hinblick auf das allseits hervortretende
Bestreben nach Gründung von lnnungen und Schutz des Handwerks gegen modernes
Concurrenzwesen spricht sich die Versammlung gegen jede engherzige Beschränkung in
der Ausübung des Kunstgewerbes aus; sie glaubt insbesondere den Kunstgewerbevereinen
die Gründung freiwilliger Gilden, deren alleinige Aufgabe in der Heranbildung tüchtiger
Arbeiter gelegen, warmstens empfehlen zu sollen. - Die Versammlung wolle beschließen:
es sei an den deutschen Reichstag die Bitte zu richten, das deutsche Musterschutzgesetz
vom rt. Janner 1876, insbesondere die mit demselben erlassenen Vollzugsbestimmungen
einer Revision zu unterziehen und zur Vorberathung hierüber hervorragende Vertreter
des Kunstgewerbes beizuziehen. - Die Versammlung spricht den Wunsch aus, es möge
durch gemeinsames Vorgehen aller deutschen Kunstgewerbevereine die Unterstützung
der deutschen Reichsregierung für einen erfolgreichen Export der deutschen Kunst-
industrie angestrebt werden. Die Versammlung wolle beschließen, es sei an die deutsche
Reichsregierung die Bitte zu richten, dieselbe wolle einer ungenügenden, und das Ansehen
deutscher Kunst und Industrie schädigenden Vertretung Deutschlands auf auswärtigen
Ausstellungen möglichst entgegenwirken; in jenen Fallen aber, in welchen dieselbe einem
Ausstellungsunternehmen oiiicieller Weise ihre Unterstützung leiht, für eine Deutschlands
und seiner künstlerischen wie industriellen Leistungen würdige Vorführung entsprechende
Sorge tragenß Allg. Ztg.
Preis-Ausschreiben.
Zufolge Beschlusses der General-Versammlung der Gesellschaft zur Förderung der
Bronze- und Eisen-Kunstindustrie vom 4. Juni 1883 werden folgende Preisnufgaben unter
endstebenden Modalitäten ausgeschrieben.
I. Für Zeichnungen zur Ausführung in Bronze,
A. l. Preis H. 80, ll. Preis H. 40,
für die Cornposition einer Schreibtischgarnitur im Style der italienischen Spätrenaissance.
B. I. Preis 6' 40, ll. Preis 3 Ducaten,
(letzterer gewidmet von den Herren Wald und Hudecek. Bronzewaaren-Fabriknnten
in Wien; für die Composixion einer Garnitur von Thnrbeschlägen, im Sxyle Louis XIV.
C. Ein Preis von ü, 25,
für die Compnsition eines Photographierahmens, für Cabinet-Format.