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Volltext: Monatsschrift für Kunst und Gewerbe XIX (1884 / 225)

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die Aneignung korperlicher Fertigkeiten ankommt '), und dass die Aufnahm; du Uutgr. 
richts in den weiblichen Handarbeiten bei Madchen in den Lehrplan der Volkeuhulg 
den puristiachen principiellen Standpunkt weit mehr altern-t, als die in An! 5,. 
brachte Unterweisung der Kinder in gewissen manuellen Fertigkeiten, welche ihm, bgi 
Erlernung eines Gewerbes spater auch zu Gute kommen. Es wir; endlich noch zu 
erwähnen, dass der in diesem Punkte durch die Novelle vom Jahre 1883 dlludings leider 
rnoidihcirte Q. Jo des Volksschulgesetzes vom 14. Mai 1869 ausdrücklich die Facultät 
enthielt, Fachcurpe für gewerbliche (sowie für landwirthichaftliche) Ausbildung mir 
der Volksschule so zu vereinigen, dass sie auch den Kindern im schulpflichtigen Alter 
zugänglich seien "). _ 
Angesichts de; Eingangs geschilderten bedauerlichen thatsachlichen Verhältnisse, 
angesichts der Nnghwendigkeit, die lpngere Schulpflicht, an welcher zum Schaden des 
Volkes so arg gerüttelt wurde, mit den hedurfnisscn des Lebens in Einklang zu bringen, 
soll man sich umsoweniger auf den rein doctrinaren Standpunkt stellen, als ja das Princip 
blos theoretischer allgemeiner Bildungsvermittlung, nirgends und'_so auch nicht bei uns 
in der Vollißßbwle in voller Reinheit zur Durchführung gelangen kann. 
Was nach rnejner Ansicht die Vertheidiger des Handfertigkeitsunterrichtea in der 
Volksschule heute verlgngen sollen, darf ebensnwenig auf eine Abkürzung der Schul- 
pflicht, als auf eine Herabdrür-ltung des allgemeinen Lehrzieles zu Gunsten der An- 
eignung gewerblicher Handfertigkeitcn hinauslaufen. Es darf ebensowenig darnn gedacht 
werden, die Volksschule zu einer gewerblichen Eachschule zu machen, als etwa den Hand- 
fertig keitsuntorricht heute allgemein einzuführen. 
Die achtjährige Schulpßicht soll nicht verkümmcrt werden und soll sich recht im 
Volke einlebsn. Nur gewisse Handfertigkeiten, deren Unterweisung ähnliche erziehliche 
Zwecke verfolgt wie das Zeichnen, sollen in's Auge gefasst werden und heute soll man 
nichts mehr beanspruchen, als damit einen möglichst ausgedehnten Versuch anzustellen, 
dessen Erfolge unbefangen beobachtet werden, um daran die weiteren Schritte anzuknüpfen. 
Diese Versuche aber soll man in jeglicher Weise begünstigen. 
Die Ertheilung eines Handfertigkeitsunterrichtes in solchen Volks! (resp. Bürger) 
Schulen, wo die Bedingungen dazu vorhanden sind, erscheint als das wirksamste Agita- 
tionsmittel für die Popularisirung der achtjährigen Schulpflicht, da die Bevölkerung gerne 
ihre Kinder dioßchule besuchen lassen wird, in welcher sie auch Fertigkeiten lernen, 
welche sie zur rascheren Aneignung gewerblicher Hantirungen befähigt, ihre praktische 
Lehrzeit im Gewerbe also abkürzt und sie früher erwerbsflhig macht. 
Die Einwendung, dass die Volksschule nicht der Ort sei, um sich das Handwerk 
anzueignen, passt keineswegs für unseren Fall. 
Fa ist ja nicht gedacht, dass die Volksschule Schneider, Schuster, Tischler, 
Drechsler u. s. w. liefert. Das kann sie allerdings nie! Wohl aber gibt es eine Reihe 
von Handfertigkeiten, deren Unterweisung in der Schule möglich ist und welche mit 
kleinen Modii-icationen in der gewerblichen Werkstätte in Anwendung kommen, deren 
Aneignung also dem Jungen für die ,kunftige Erlernung der gewerblichenl Hantirung 
zu Gute kommt, die aber zugleich den Fnrmensinn, das Auge schärft, und somit auch 
von eminentem pädagogischen Nutzen sind. Die vielfach in anderen Ländern gesammelte 
Erfahrung spricht dafür - und es ist auch an sich einleuchtend, dass das Modelliren, 
das Schnitzen, die einfache Holz- (auch gewisse Metalb) Bearbeitung, auch Cartonnage- 
und Flechtarbeiten, oder andere ähnliche Fertigkeiten je nach Neigung oder Bedürfniss 
gewisser Bevölkerungskreise neben den allgemein bildenden theoretischen Lehrfachern 
mit bestem Erfolge geübt werden können, ohne der Erreichung des allgemeinen Lehr- 
zieles Abbruch zu thun. 
Auf Grund der so gesammelten Erfahrung wird übereinstimmend constatirt, dass 
die Einfügung solcher Lehrcurse den Schüler nicht nur nicht ermüdet, sondern dass 
diese Abwechslung der Beschäftigung ihn für die Aufnahme des trockeneren Lehrstofes 
der allgemein bildenden Facher leichter empfanglich und geeigneter macht, dem theo- 
retischen Unterrichte aufmerksam und daher auch gerne zu folgen. 
Die Auswahl der zu lehrenden Fertigkeiten, die Richtung des betreffenden Unter- 
richtes wird sich immerhin ohne pädagogischen Naehtheil nach den gewerblichen Ver- 
haltnissen der betreffenden Oertlichkeif richten können. Insbesondere wo Hausindustrie 
in einer Bevölkerung wurzelt, wird sich der Unterricht an diese enge anschließen können. 
Freilich gibt es große Schwierigkeiten in Bezug auf die Beschaffung der 
Lehrkräfte sowie auf die Aufbringung der Kosten zu beseitigen. Unüberwindlich 
') Ein künstlerisches Ziel verfolgt der Zeichenunterricht in der Volksschule 
gewiss nicht. 
") Die Notgelle vom Jahre 1883 gestattet nur die Einfügung specieller Lehrcurse 
für die der Schulpflichtigkeit entwachsene Jugend.
	        
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