onnten aus den hier angeführten Gründen
die Schulordnung und der Lehrplan, wie
sie vor Eröffnung der Schule festgestellt
worden waren, gewissermassen nur als
Entwürfe angesehen werden, welche der
Correctur nach Massgahe der factischen
Verhältnisse bedurften, so empfahl es sich
doch nicht, sie nominell bestehen zu lassen,
sobald ihre stricte Beobachtung zur Un
möglichkeit geworden war.
Der Lehrkörper unterzog daher im Laufe des Sommers 1872
Schulordnung und Lehrplan einer eingehenden Revision, welche
nach Gutheissung durch den Aufsichtsrath mittelst hohen Ministe
rialerlasses vom 18. August 1872 genehmigt und zugleich mit der
Verordnung über Einrichtung eines Curses für Zeichenlehrer ver
öffentlicht wurde.