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Volltext: Monatsschrift für Kunst und Gewerbe XIII (1878 / 158)

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Ueberzeugung ausgehend, dass ein grosser Theil der Fachschulen halb und 
halb in der Luft stehen würde, wenn es nicht möglich wäre, dieselbenmit 
der Volksschule in Verbindung zu bringen. Aber auch in jenen Industriege- 
bieten, in denen keine Fachschulen bestehen, macht sich das Bedürfniss 
geltend, schon in den Volksschulen für den gewerblichen Unterricht zu sorgen ; 
denn indem das Volksschulgesetz die Kinder zum Besuche der Schule bis 
zum vollendeten 14.. Lebensjahre verpflichtet, treten die Jungen in der Regel 
viel zu spät in das Gewerbe und in der Regel auch viel zu spät in die 
Fachschulen ein. Um nun diesen Mangel des gewerblichen Unterrichts 
einigermassen zu beseitigen und der Möglichkeit Raum zu geben, dass ein 
gewerblicher Unterricht schon in früheren Jahren begonnen werden kann, 
bin ich mit dem Vorschlage hervorgetreten, eine gewerbliche Arbeitsschule 
mit der Volksschule zu verbinden, und zwar in erster Linie in Orten; wo 
bereits eine Fachschule existirt, und dann in jenen Gebieten, wo ein reich- 
entwickeltes Gewerbeleben vorhanden ist. Ich habe speciell darauf hinge- 
wiesen, dass Fragen ähnlicher Art concret behandelt werden müssen, und 
nicht durch Massregeln, welche alle Volksschulen gleichmässig treffen. Ich 
habe mir ferner erlaubt, die Meinung auszusprechen, dass es wünschens- 
werth sei, diese Frage in den Kreisen der Volksschule selbst, vorn Stand- 
punkte der Volksschule aus, behandelt zu sehen. Es ist dies zu meiner 
grossen Befriedigung geschehen, denn einige Wiener Volksschullehrer, ins- 
besondere der Verein nVolksschulen, haben meinen vorjährigen Vortrag, 
die Verbindung der Volksschule mit einer gewerblichen Arbeitsschule be- 
treffend, in einer Sitzung vom 7. März r878 zum Gegenstande einer ein- 
gehenden Besprechung gemacht. Auch brieflich sind rnir von mehreren 
Seiten Mittheilungen zugekommen, insbesondere von einem hervorragenden 
Lehrer einer der grössten lndustriestädte Böhmens, welche sämmtlich be- 
tonen, wie wünschenswerth es sei, einen Theil des gewerblichen Unter- 
richtes bereits in der Volksschule zu ertheilen, und eine Reihe von Bei- 
spielen aus dem praktischen Gewerbeleben anführen. 
Der Bürgerschullehrer Herr Holczabek (Siehe vDeutsche Zeitung" 
vom 23. Jänner 1878) hat ein Programm für jene gewerblichen Schul- 
arbeiten entworfen, welche ftir Wien passend sein würden, und Herr Bürger- 
schuldirector F ellner hat bereits früher in der von ihm geleiteten Mädchen- 
schule eine Schulwerkstätte errichtet, in welcher die Mädchen einfache 
Cartonnagearbeiten, Laubsägearbeiten und das Modelliren in Thou lernen. 
Es spricht schon das Volksschulgesetz vorn 14. Mai 1869, von wfür 
das Leben erforderlichen Fertigkeitenu und ist im ä. I0 desselben 
principiell ausgesprochen, dass "mit besonderer Rücksicht auf die Bedürf- 
selben aufgefasst werden, desto besser wird es um die Sache der Reform stehen, und desto 
leichter werden sich jene Männer einigen, welchen es nicht um eine nationale oder poli- 
tische Partei, sondern um die Suche selbst zu thun ist. An diesen Kreis von humanen, dem 
gewerblichen Fortschritt huldigenden Männern möchten auch diese Zeilen empfohlen sein, 
welche sich mit einer begrenzten Frage desVolks- und gewerblichen Unterrichtes beschäftigen.
	        
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