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Volltext: Monatsschrift für Kunst und Gewerbe XIX (1884 / 229)

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Die Verpflichtungen für die Schülercurse sind folgende: 
Das pünktlich in der ersten Unterrichtsstunde jedes Monats im Voraus zu entrich- 
tende Honorar betragt r Mark für jeden Cursus. Die Inhaber von Freistellen zahlen 
monatlich, ebenfalls im Voraus, So Pfg. für das Material. 
Die Schüler haben den Anordnungen des Leiters ihres Curses unbedingt Folge zu 
leisten. Mit dem Werkzeug ist strengste Ordnung zu halten. Nach dem Gebrauche ist 
jedes Stück sorgsam wieder an seinen Ort zu bringen. 
Die hergestellten Arbeiten werden das Eigenthum der Schüler, sie bleiben aber 
bis zur nächsten öffentlichen Ausstellung der Werkstattsarbeiten in der Schulerwerkstatt 
aufbewahrt. 
Muss ein Schüler den Unterricht versäumen, so hat er bei seinem Wiedererscheinen 
dem Leiter des Curses eine von den Eltern unterschriebene Entschuldigung einzuhandigen. 
Der Austritt eines Schülers kann nur nach erfolgter schriftlicher Abmeldung 
geschehen. Dieselbe ist durch die Eltern bei dem Leiter des Curses zu bewirken. Dabei 
ist der laufende Monat immer voll zu bezahlen. 
Zur lnnehaltung dieser Bestimmungen verpflichten sich die Eltern durch Namens- 
unterschrift. 
Gegenwärtig widmet man in Sachsen eine ganz besondere Aufmerk- 
samkeit der Heranbildung von Lehrern zum Handfertigkeitsunter- 
richt. Die Unterrichtscurse für einheimische Lehrer gehen das ganze 
Jahr hindurch. Heuer hatte der Vorstand der Schülerwerkstatt zu Leipzig 
beschlossen, während der Sommerferien einen Cursus zur Ausbildung 
von Lehrern zu veranstalten, damit auch auswärtigen Lehrern die Gelegen- 
heit geboten wird, sich in der Methode des Handfertigkeitsunterrichtes 
auszubilden. Dieser Feriencursus wurde denn auch von österreichischen, 
speciell von böhmischen und siebenblirgischen Lehrern sehr gut besucht 
und wird die besten Früchte tragen. Nicht wenig hat zur Förderung des 
Handfertigkeitsunterrichtes der heurige Osnabrlicker Congress beigetragen. 
Am Rhein werden zwei Schulen errichtet zur Heranbildung von Lehrern. 
Die preußische Regierung, speciell der Unterrichtsminister v. Gossler 
nimmt sich der Sache warm an. Der Consistorialrath Brandy in Osna- 
brück namentlich fördert diese Angelegenheit mit großem Erfolge. Das 
sächsische Unterrichtsministerium trifft jetzt Vorbereitungen, dass schon 
im nächsten Jahre in den vier großen sächsischen Lehrerseminarien die 
Methodik des Handfertigkeitsunterrichtes ertheilt wird. In wenigen Jahren 
wird es in ganz Sachsen einen gut geschulten Lehrerstand geben, der in 
der Methodik des Handfertigkeitsunterrichtes vollständig bewandert ist. 
Die sächsische Regierung kann dann nur mit voller Beruhigung alle 
Schritte einleiten, um den Handfertigkeitsunterricht in Volks- und Bürger- 
schulen weiter einzuführen. Jeder Schulmann wird diesen Vorgang billigen. 
Der Handfertigkeitsunterricht wird in Sachsen in erster Linie nach 
pädagogisc hen und nicht nach gewerblichen Gesichtspunkten geleitet. Der 
deutsche Handfertigkeitsunterricht unterscheidet sich darin gegenüber dem- 
jenigen, welcher in Stockholm ") und Kopenhagen ertheilt wird. Es sollen 
') Ueber den Handfertigkeitsunterricht in Schweden brachte die nbeutsche Ztgn 
von n. August einen lehrreichen Artikel. - Herr Josef Newerla in Kremsier hat im 
August d. J. einen lehrreichen und ausführlichen Bericht über den Leipziger Hand- 
ferligkeitscursus für Lehrer in den Sommerferien 1884 veroßentlicht. Auch das schwei- 
zerische Gewerbeblatt beschäftigt sich eingehend mit der Frage des Handfertigkeits- 
unterrichtes.
	        
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