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Volltext: Monatsschrift für Kunst und Gewerbe I (1866 / 8)

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schrißlichen Abhandlung über dieses Project, andererseits in einem mündlichen Examen 
über Arithmetik und Algebra, Geometrie und descripüve Geometrie zu bestehen hat. 
Die Studien dauern 3 Jahre; jedes Jahr besteht aus einem Schulcurse und einem 
Ferislcurse. Während des Schnlcurses (vorn 10. November bis 10. August) dauert der Unter- 
richt - mit Unterbrechung von einer Stunde - täglich von halb 9 Uhr Morgens bis halb 
5 Uhr Abends. 
Die Schule enthält mehrere von verschiedenen Meistern geleitete 
Ateliers,- jeder Elave wiihlt sich beim Eintritt sein Atelier, beziehungsweise seinen Lehrer 
selbst. In diesem Atelier lernt jeder Schüler die Fundamentbcgride und technischen Ausdrücke 
und nllmäilig die schwierigeren Aufgaben der Architektur kennen; er geht von einfachen Go- 
pirungen über zu selbstständigen Entwürfen, Restaurationen und zur Theilnahme an Con- 
cursen, je nach dem Grade seiner Ausbildung, 
Der Zögling ist im Atelier völlig frei; er verwendet und benützt seine Zeit, wie er 
es für die verschiedenen Bedürfnisse des Ilnterrichts am geeignetsten hält, er nimmt ganz 
nach eigenem Ermessen den Rnth des Meisters oder die Bibliothek der Schule in Anspruch. 
Ausser dem Atelier, aber in der Schule selbst, vereinigen sich die Zöglinge 
in den für den Zeichnenunterricht und die Vorlesungen bestimmten Stunden. Die Vorlesungen 
haben jene positiven Kenntnisse, welche das technische Wissen des Architekten ausmachen 
und jene Doctrineu zum Gegenstands, welche den Zweck und Beruf der Architektur behandeln. 
Alle diese Studien sind obligat; sie werden geübt durch fortwährende Concurse über 
die von dem Meister gegebenen Programme, durch Conferenzen, in welchen die Schüler- 
arbeiten nngegriden und vertheidigt werden, endlich durch eine Reihe von Examen der 
Repetitoren über die verschiedenen Gegenstände der Vorlesungen. 
Am Schlüsse jedes Jahres finden General-Priiflmgeu statt, von deren Erfolg der 
Uebergang in die höhere Abtbeilung abhängig ist. 
Während der Vncanzen kehren die Zöglinge in den Schooss ihrer Familie zu- 
rück oder sie treten Reisen an; bei ihrem Wiedereintritte sind sie jedoch gehalten, eine Origi- 
nalarbeit (Zeichnungen, Skizzen, Restaurationen, Ansichten, Abhandlungen oder Notate) über 
solche Architekturwerke vorzulegen, welche während der Ferienzeit ihre Aufmerksamkeit 
und ihre Studien auf sich gezogen haben. Diese Arbeiten werden nach Verdienst beurtheilt 
und nehmen auf die Clnssiiicatiou und dns Avancement des Zöglings Eintluss. 
Am Schlüsse des dritten Jnhres werden die Schüler, welche bis dahin allen 
Anforderungen entsprochen, zu dem [Iauptexamen (eoncaur: glnäral) zugelassen und 
erhalten, falls sie dasselbe gut bestehen, ein Diplom. 
Der Concurs besteht in der Ausarbeitung eines Projects über ein gegebenes Programm. 
Das Programm wird von einer eigenen Cornmission entworfen, welche aus den Chefs der 
Ateliers, dem Professor der Theorie der Architektur, jenem der vergleichenden Architektu- 
geschichte und dem Director der Anstalt als Vorsitzenden zusammengestellt ist. 
Der Concurs dauert vom 15. Juni an 5') Tage. Die Projecte können von Abhand- 
lungen oder von was immer für Bemerkungen, welche der Goncurrent zum Verstiudnissa 
seiner Arbeit für nüthig hält, begleitet sein. 
Eine Jury von fünf Personen, Professoren der Schule und Architekten von hervor- 
ragender Stellung, heurtheilen die Concursarbeiten. Vor der Beurtheilung durch die Jury 
iindet eine ößentliche Ausstellung sürnmtlicher Projecte durch drei Tage stutt, auch die 
Beurtheilung selbst ist ödentlich. Jeder Concurrent wird eingeladen, sein Project der Jury 
gegenüber zu vertheidigen. Die Discussion, an welcher jeder Juror theilnimmt, kann sich 
auf alle Puucte ausdehnen, welche die Kunst und ihre Mittel betrafen. 
Der Beurtheilung gemiiss votirt und classiüeirt die Jury die sämmtlichen Projects, 
wornach die Ertheilung der Diplome vor sich geht. 
Diejenigen Zöglinge, welche kein Diplom erhalten, haben das Recht, an dem Con- 
curse des nächsten Jahres theilzunehmen. 
Die höhere Leitung der Anstalt ist dem Director in Gemeinschaft mit dem 
Rathe der Schule anvertraut. 
Der Unterricht in der Schule besteht a) aus denjenigen Unterweisungen, welche 
die Chefs der einzelnen Ateliers den Zöglingeu ertbeilen; b) aus dem Unterricht des Zeichen- 
lehrers in den speciell für das Zeichnen bestimmten Stilen (die Schüler fertigen Zeichnungen 
aller Art. an: Figurales, Thiere, Pflanzen, Ornament, Lnndscbsti, Architektur; sie machen 
ihre Studien zuerst nach dem gezeichneten oder grsvimn Originale, dann nach plastischen 
Vorlagen und nach der Natur. Diese Studien sind verbunden mit speciellsn Uebungsn, 
welche den Zweck haben, das Gedächtnis; und die Beobachtung zu schlrfen und die 
jungen Architekten dahin zu bringen, nicht nur nach dem vorhandenen Modelle, sondern 
auch nach dem Gediichtniss und aus der Vorstellung eine Zeichnung zu entwerfen); e) aus 
den in den Vorlesungssälen gehaltenen Vorträgen. 
Die Ge ge n s t i n d e dieser Vorlesungen sind folgende z,
	        
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