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Volltext: Monatsschrift für Kunst und Gewerbe IV (1869 / 41)

 
Dazu kömmt noch die Erwägung, dass das Gedeihen und die Fort- 
entwicklung der Kunstindustrie in der österreichischen Monarchie wesent- 
lich von Erhöhung und Vermehrung der Wechselbeziehungen zwischen 
dem Museum und den Kronländern abhängig ist. Die Fortschritte der 
Geschmacksbildung in der Kunstindustrie dürfen sich nicht allein auf 
Wien beschränken, sie müssen sich gleichmässig über die ganze Mon- 
archie verbreiten. 
Die Organisation der zu gründenden Gesellschaft ist von den Ge- 
sichtspunkten getragen, dass die Herheischaßung und Verwaltung des 
Vermögens ausschliesslich in den Händen ihres Ausschusses ruht. Die 
Bestimmung hingegen, welchem Zöglinge und in welcher Art demselben 
eine Begünstigung zuzuweisen ist, hängt ausschliesslich von dem Lehr- 
körper und dem Aufsichtsrathe der Schule ab. Wie dieser allein compe- 
tent ist, die Würdigkeit und Zweckmässigkeit einer solchen Begünstigung 
zu entscheiden, so ist jene allein massgebend, wo es sich um die Ver- 
waltung und um die Modalitäten derselben handelt. 
Die Minimalbeiträge sind so gestellt, dass es sehr vielen Personen 
möglich ist, der Gesellschaft beizutreten. Der Minimalbeitrag für die 
Gründer der Gesellschaft, der nur einmal gezahlt wird, ist 100 Gulden, 
der Minimal-Jahresbeitrag für die Mitglieder der Gesellschaß ist fünf 
Gulden. 
Es ist nicht nur einzelnen Personen, sondern auch Körperschaften 
möglich gemacht, als Gründer oder Mitglieder der Gesellschaft beizutreten. 
Wir zweifeln gar nicht, dass diese Ideen den Beifall der betheiligten 
Kreise finden werden. Seit Gründung des Museums ist in allen Kreisen 
die Einsicht in die Bedeutung der Kunstindustris für die Wohlfahrt des 
Volkes im Steigen begriffen, und man wird nach dem, was der Staat für 
das Museum gethan hat, fühlen, dass auch die Gesellschaft verpflichtet 
ist, die Zwecke des Museums direct zu fördern. 
Die Beitrittserklärungen zu dieser Gesellschaft nimmt vorlliuiig die 
Direction des österr. Museums, am Ballplatz in Wien, entgegen. 
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Das h. k. k. Ministerium für Oultus und Unterricht hat mit dem 
Erlasse vom 30. Jänner 1869 Z. 642 die dahin erstattete Anzeige „von 
der durch die Bemühungen des Museums Kir Kunst und Industrie in's 
Leben gerufenen Gesellschaft zur Förderung der Kunstgewerbeschule 
zur Kenntniss genommen und begleitet die weitere Entwicklung dieser 
Institution um so mehr mit den besten Wünschen des Gelingens, als die 
Realisirung der Zwecke, welche diese Gesellschaft sich gesetzt hat, ohne 
Zweifel die Lösung der Aufgabe der Kunstgewerbeschule zu fordern in 
hohem Grade geeignet ist."
	        
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