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Volltext: Monatsschrift für Kunst und Gewerbe V (1870 / 54)

bei den wilden Völkern immer beliebter wurden, die nicht nur Wohnungen und Gräber 
damit schmückten, sondern sie auch als Münze gebrauchten. Der Miseionir Giovsnni 
Beltrame fand solche in (Zentral-Afrika. (Gazetta ufüc. di Venezia, 1858.) Ebenso sah 
Bruce 1774 den König von Abyssinien und die Bajnderen im Lande damit geschmückt. 
Amerika kannte den schimmernden Tand nicht vor Columbus, die Spiegel der Inkals in 
Peru waren nicht von Glas. Als Cortez die erste Audienz bei Montezumzfhatte, legte er 
ihm ein schönes Collier von diamant- und smaragdähnlichen Glaspasten um den Hals, 
welches seine grösste Freude erregte. 
V In China sah der Gesandte Lord Marcanteney diese Perlen als Zierrst und Münze 
bei Tartaren, ferner an den Küsten von Asien, Aüika, Abyssinien, Aethiopien, am rothen 
Meer. Columbus nahm in richtiger Voraussicht solche Schätze mit sich, für welche die 
Getiiuschten freudig ihr Gold hingeben. Lange Zeit finden wir Venedigs Glaswaaren in 
Syrien, in der Berberei, Aegypten und am schwarzen Meer zur Aussdimückung der Be- 
hausung, aber auch als Ehrenauszeichnungen in Gebrauch. Der Handel mit geblasenem 
Glas und Spiegeln ging von Venedig nach Cy-pern, Mailand, Neapel und Sicilien, Turin, 
Genua, Livorno, Florenz, Mantua, Parma, Piacenza, Cremona, Ferrara, Bologna, Modens, 
Reggio, Gnastalla. In die türkischen Staaten verhandelte man ausserdem Zahlperlen, 
Granaten, falsche Achate, Glasilüsse, nämlich nach Durazzo, Constantinopel, Smyrna, 
Alexnndrien, Syrien. Beschränkt wer der Verkehr mit Spanien, Flandern, England und 
Holland. Von den Conterie erzeugte man Eir Smyrna die meisten rubinfarhnen, für Con- 
ntuntinopel solche wie grüner Balas, Rubin und schwarz-nchatne üir Alexandrien, Aleppo 
und Syrien, Lapislaznli und Aventurin für Afrika, Spanien, Portugal und die Colonien, 
von allen Sorten für die Romagna und Deutschland. Ausserdem hatten die Fabrikanten 
von Mnrano auf den gewöhnlichen Märkten in Venedig und bei jährlichen Messen in 
Mnrano feil. 
Sie nahmen an den Gastmäblern und Festen theil, welche den Künsten bei der 
Dogenwahl und Krönung der Dognressa. veranstaltet wurden und verherrlichten mehrere 
derselben durch den Glanz ihrer Erzeugnisse, welche auch gelegentlich der Anwesenheit 
Heinrich III. von Frankreich mit Ehren genannt werden. Sie trugen damit zur Pracht der 
Regatten bei. Den Abschnitt beschliessen einige Anmerkungen statistischen und urkund- 
lichen Inhalts. 
Den Beschluss des so interessanten und verdienstvollen Werkchcns machen Nach- 
richten über das lleggimenw dell' Arte. Wie wir gesehen, unterstand die Glasarbeit dem 
Maggior Consiglio, doch wechselten verschiedene Obrigkeiten, bald betten besondere 
Collegien, bald die gewöhnlichen Behörden die Aufsicht. Es werden Beispiele aufgezählt, 
da der Podesth von Muruno, die Häupter des Zehnerrathes hiezu bestimmt wurden. 1547 
gab man dem Gewerbe für immer die Zehn als politische Behörde, die Proveditoren des 
Gemeinwesens als Entscheider aller Streitigkeiten, 1762 wurde die Bewachung der Aus- 
fuhr gleichfalls Aufgabe des gen. Rathes. Zu gleicher Zeit übertrug man den Censoreu unter dem 
Titel Inquisitoren die innere Regelung, welche dann auch dem aus Gliedern des Gewerbes 
bestehenden Comparto in Murano zugetheilt wurde. In politischer Hinsicht stanLdie Be- 
aufsichtigung auch den Delegirten der Zehn, den Staatsinquisitoren zu. Die Mitglieder der 
Zunft selbst tbeilten sich in die Curicbe, Gastaldi, Maestranza, Padroni, Maestri, Garzoni; 
ein von den Censoren am Ende des vorigen Jahrh. approbirtes Cspitolare bestimmte alle 
Einrichtungen, Verhältnisse der Arbeit, Aufnahmen etc ; ihm geht ein jüngeres von 1763 
voraus: Continens scripturas et decreta que (pertiuent) ad Artem Vetrariam. Ferner finden 
sich im Archiv der Staatsinquisitoren vier Sannmelschriften unter dem Titcl Mnranesi, 
welche unser Gewerbe betreffen, von 1755 bis zum Falle der Republik reichend. Einen 
Huupttheil machen die hänügen Entfernungen der Arbeiter aus, denen weder die härtesten 
Strafen, noch Vergebung, ja nicht einmal heimliche Verfolgung bis in die Fremde ein 
Ziel stecken konnte. Der Geist jener Gesetze sah Verrnth des Vaterlaudes in solcher 
Flucht; kleinlich und wahrhaft beklagenswerth, wir möchten sagen mit greiseuhafter Hart- 
näckigkeit, hielt der siechende Staat an Principien seiner mittelalterlichen Politik fest, die 
der Aufschwung der Wissenschaften. die neuen Verkehrswege und- Mittel, vor allem der 
froiergewordene Geist der Zeit als Moder erwies. In treflicher Weise hat diese traurigen 
Verhältnisse der Verfasser beleuchtet; er schildert die grosse Verirrnng in der Wahl der 
Mittel, womit sich die Regierung gegen den Strom der Entwicklung allgemein menschlicher 
Freiheit, allgemein menschlichen Fortschrittes stemmte. Denn keines war zu schlecht; 
dem entdohenen Künstler schlich der Meuchelmörder in die Fremde nach, wo er im Genuss 
seiner individuellen Freiheit leben, nicht mehr willenloses Rad in der egoistischen Staats- 
maschine sein wollte. Das diisterste Bild entrollen die Acten der Processe, welche die 
Inquisitoren 1754 einem nach Ferrara, Mantua und Wien entliehenen Pietro de Vettor. 
dann einem Zuanne Antonio Vistosi machten, der nach Florenz entwichen war, welche 
beide Geheimverschrifteu zur Bereitung von Perlen bei sich führten. Am 31. August des- 
selben Jahres erfolgte die „risoluzioueh die beiden „aus der Welt zu schaden", zu welchem
	        
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