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einige Frescospuren, doch nicht in der Fülle und Bedeutung wie Henssl-
mann in der Szathmarer Diöcese vorfand Ob sie mit dieser Schule Ver.
wandtschaft zeigen oder nicht, muss vorderband unerledigt bleiben. Die
gothische Zeit ist reich vertreten und Flügelaltäre treüen wir zahlreich
und besser erhalten als anderorts im Lande an. Die Sammlung des
Kronstädter Gymnasiums besitzt sechs Bilder auf Holz, einem solchen
entnommen, in tempera gemalt, ein anderes Tafelbild aus der letzten
Hälfte des 15. Jahrhunderts. Andere Altäre befinden sich in Mediasch, in
Pretai (Evangelisten auf Goldgrund); jener in Rodeln wird als „Holz-
schnittarbeit" bezeichnet, die Gemälde stellen heilige Begebenheiten in
den Trachten des 16. Jahrhunderts dar, der Altar in Gross-Kopisch von
1558 wird gleichfalls gelobt, doch übertrifft sie an Interesse jener des
Paulus Sartorius von Kaisd in Sehweischer, sogenannt, weil das später
eingesetzte Mittelbild von diesem Künstler herrührt (1510), dessen Werth
die mit einem Stern monogrammirten Flügel übrigens verdunkeln sollen.
Jenes stellt die Kreuzigung, dieses Heilige dar. (Siehe die Anm. bei J.
Müller Central-Comm. 1857 p. 215, 1). Auch der Name eines Fresco-
malers blieb uns bewahrt. Es ist Johann von Rosenau, welcher 1445 das
Kreuzigungsbild der Hermannstädter Pfarrkirche malte, nach der Ver-
muthung von Storno derKiinstler der in Hunyad neuentdeckten Wand-
gemälde. Schässburg besitzt ein Gemälde des 16. Jahrhunderts auf Lein-
wand ausgeführt. Von Miniaturen ist nur wenig bekannt; in gen. Stadt
bewahrt man Missalien und Antiphonalien, ähnliches in Heltau, Schenk
und Kronstadt. Hermannstadt besitzt ein Missale von 1394, der Alten-
berger Rechtscodex von 1481. Wir können Dank einer Mittheilung des
Herrn Prof. Tomaschek die Erwähnung eines Hermannstädterrechtes
hinzufügen, dessen Titelgemälde den Gekreuzigten darstellt. Endlich möge
noch der in Wien nicht selten erscheinenden Malernamen gedacht sein,
welche vielleicht hier zu berücksichtigen der Ort ist, wie Hans Sieben-
burger (1483).
Goldschmiedekunst.
Wenn überhaupt zwischen dem städtischen Wesen des alten Sieben-
bürgens und der freien deutschen Reichsstädte grosse Verwandtschaft
bestand, so sind die Goldschmiede in all" ihren Verhältnissen unter ein-
ander und zum Ganzen vollkommen den Dortlcbenden zu vergleichen,
denen sie aber auch als Künstler Brüder genannt zu werden verdienen.
Wir begegnen demselben Gemeinsinne, derselben Kraft und Bürgertngend
in den guten Zeiten, demselben Zunftzopfe beim Verfall. Die erwähnte
älteste Zunftordnung gedenkt einer Goldchmiedezunft 1376 noch nicht,
doch geb es damals gewiss schon einzelne verstreut, bis sie bald darauf
zusammentmten und die uns erhaltenen ältesten Artikel (1383-1397)
entwarfen. Sonst gehören zu den ältesten Belegen einzelne Familien-
Jiamen, wie Goldschmied etc. Das folgende Säculum eröffnet bereits