MAK

Volltext: Monatsschrift für Kunst und Gewerbe VII (1872 / 81)

, 1516, 
Der Zweck dieser Ausstellung ist: Von der Thätigkeit des weib- 
lichen Geschlechtes vorerst innerhalb der Grenzen der österreichischen Mon- 
archie ein umfassendes Bild zu geben, die Bedeutung der Frauenarbeit auf 
pädagogischem, volkswirthschaftlichem, künstlerischem und literarischem 
Gebiete in das volle Licht zu stellen und dadurch eine Grundlage zu 
gewinnen für Reformbestrebungen auf dem Gebiete des weiblichen Un- 
terrichtes. 
Der Zweck dieser Ausstellung ist also ein pädagogischer und volks- 
wirthschaftlicher; sie hat mit den nebulosen FrauenJimancipationsideen 
der Gegenwart nichts zu schaffen. 
ln jedem der Ausstellungsbezirke der Weltausstellung bildet sich' ein 
Subcomite, welches die Durchführung dieser Specialausstellung in die 
Hand nimmt. 
Es wird als Grundsatz ausgesprochen, dass in die Ausstellung der 
Frauenarbeit nur dasjenige zugelassen wird, was die Jury als zulas- 
sungswürdig betrachtet. Eine solche Jury ist unerlässlich nöthig, um 
bei der Ausstellung von Schularbeiten unnütze Wiederholungen zu ver- 
meiden; um bei der Ausstellung der Hausindustrie und den industriellen 
Arbeiten der Frauen das künstlerisch und das national-ökonomisch Be- 
deutende zur wirklichen Geltung zu bringen; um ferner bei der Aus- 
stellung künstlerischer oder kunstgewerblicher Arbeiten das ästhetisch 
VerwerHiche oder gänzlich Unbedeutende auszuscheiden und um endlich 
bei der Ausstellung der literarischen Production der Frauen dasjenige zu 
vermeiden, was geeignet sein könnte, Missverständnisse herbeizuführen. 
Für jede der fünf Abtheilungen wurden die Grundzüge von Regle- 
ments entworfen, um innerhalb derselben ein einheitliches Bild zur Dar- 
stellung zu bringen. 
Für die Ausstellung der Mädchenschulen ist folgendes fest- 
gestellt worden: Jeder Ausstellungsbezirk hat in einer Reihe von aus- 
gewählten Arbeiten ein Bild von den Producten für Mädchen des Be- 
zirkes zu geben, wodurch sowohl die Leistungsfähigkeit, als auch der 
Lehrgang in solchen Schulen klar gelegt wird. 
Eine solche Ausstellung umfasst nur dasjenige, was Frauenarbeit als 
solche ist, nicht dasjenige, was, wie Schreiben, Rechnen, Geographie u. dgl., 
zum allgemeinen Unterrichte gehört, aber nicht zur Ausbildung der weib- 
lichen Handarbeiten zu rechnen ist. 
Sollten in einem solchen Ausstellungsbezirke Schulen sein, welche 
eine bestimmte Richtung der Mädchen- oder Frauenbildung besonders 
repräsentiren (Bildungsanstalten für Lehrerinnen, die Schulen des Frauen- 
erwerbvereines u. s. f.), so müsste Sorge getragen werden, dass solche 
Schulen in ihrer Wirksamkeit selbstständig zur Ausstellung gelangen. 
Die Bemühungen der Ccmmissionen und der Jury müssten dahin 
gehen, dass r. diese Gesichtspunkte stricte durchgeführt werden, damit 
nicht unnütze Wiederholungen und ermüden-le Gleichartigkeit bei der
	        
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