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Volltext: Monatsschrift für Kunst und Gewerbe VII (1872 / 84)

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Neben den Hauptgegenständen des Unterrichtes, von denen weiter 
unten die Rede sein wird, sollen in der Kunstgewerbeschule, um den 
Zöglingen jene allseitige Ausbildung zu verschaffen, welche heutzutage zu 
einem erfolgreichen Wirken im Kunstgewerbe nöthig ist, noch eine Reihe 
von technischen und wissenschaftlichen Nebenfächern gelehrt werden. 
Diese Vorträge werden während des Besuches der Vorbereitungs- 
schule oder eventuell der Fachschulen gehalten; der Besuch derselben 
ist obligatorisch. Sie zerfallen in solche, welche alljährlich wiederkehren, 
und solche, die in einem Turnus von 2-3 Jahren gehalten werden. 
l. Die regelmässig wiederkehrenden sind: 
a) Projections- und Schattenlehre und Perspective; 
b) Styllehre und Lehre der Gefässe und Geräthe; 
c) Anatomie. 
Davon sind jene über Projectionslehre (a) und Styllehre (b) für alle 
Zöglinge der Vorbereitungsschule obligatorisch, Anatomie für jene, die 
sich einem figuralen Fache widmen und schon hinreichende Zeichnen- 
fertigkeit besitzen. 
ll. Die in einem mehrjährigen Turnus wiederkehrenden: 
Kunstgeschichte, Geschichte der Kunstindustrie oder einzelner Zweige 
derselben in Verbindung mit Volkswirthschaftslehre, Farbenlehre und Far- 
benchemie; die Lehre von den in den Gewerben gebrauchten Materialien, 
sowie ihre technische Verarbeitung. 
Diese Vorlesungen sind von allen jenen Schülern der Fachschulen 
zu hören, denen dies mit Rücksicht auf ihren künftigen Beruf angeordnet 
wurde. 
 3. 
Die Besucher der Kunstgewerbeschule sind theils ordentliche 
Schüler, welche sich in der einen oder anderen Fachschule nach den 
Bestimmungen des Lehrplanes vollständig ausbilden wollen, theils Ho- 
spitanten. 
Der Besuch der Vorbereitungsschule ist für ordentliche Schüler im 
Maximum auf drei Jahre beschränkt, jener der Fachschule hängt von den 
Fortschritten des betrelfenden Schülers ab. Die Aufnahme in die Fach- 
schule erfolgt erst dann definitiv, bis der Professor der Fachschule die 
vollständige Ueberzeugung von der Reife des Schülers erlangt hat. 
Der Uebertritt aus einer Fachschule in eine andere während dieses 
Zeitraumes, ferner auch, soweit dies dem geordneten Studiengange nicht 
entgegen ist, der gleichzeitige Besuch zweier Fachschulen unterliegt keinem 
principiellen Bedenken; doch hat über einschlägige Gesuche der Lehr- 
körper von Fall zu Fall zu entscheiden, welcher dabei den speciellen An- 
forderungen der Zweige der Kunstindustrie und den individuellen Bedürf- 
nissen der Schüler Rechnung zu tragen hat.
	        
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