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Neben den Hauptgegenständen des Unterrichtes, von denen weiter
unten die Rede sein wird, sollen in der Kunstgewerbeschule, um den
Zöglingen jene allseitige Ausbildung zu verschaffen, welche heutzutage zu
einem erfolgreichen Wirken im Kunstgewerbe nöthig ist, noch eine Reihe
von technischen und wissenschaftlichen Nebenfächern gelehrt werden.
Diese Vorträge werden während des Besuches der Vorbereitungs-
schule oder eventuell der Fachschulen gehalten; der Besuch derselben
ist obligatorisch. Sie zerfallen in solche, welche alljährlich wiederkehren,
und solche, die in einem Turnus von 2-3 Jahren gehalten werden.
l. Die regelmässig wiederkehrenden sind:
a) Projections- und Schattenlehre und Perspective;
b) Styllehre und Lehre der Gefässe und Geräthe;
c) Anatomie.
Davon sind jene über Projectionslehre (a) und Styllehre (b) für alle
Zöglinge der Vorbereitungsschule obligatorisch, Anatomie für jene, die
sich einem figuralen Fache widmen und schon hinreichende Zeichnen-
fertigkeit besitzen.
ll. Die in einem mehrjährigen Turnus wiederkehrenden:
Kunstgeschichte, Geschichte der Kunstindustrie oder einzelner Zweige
derselben in Verbindung mit Volkswirthschaftslehre, Farbenlehre und Far-
benchemie; die Lehre von den in den Gewerben gebrauchten Materialien,
sowie ihre technische Verarbeitung.
Diese Vorlesungen sind von allen jenen Schülern der Fachschulen
zu hören, denen dies mit Rücksicht auf ihren künftigen Beruf angeordnet
wurde.
3.
Die Besucher der Kunstgewerbeschule sind theils ordentliche
Schüler, welche sich in der einen oder anderen Fachschule nach den
Bestimmungen des Lehrplanes vollständig ausbilden wollen, theils Ho-
spitanten.
Der Besuch der Vorbereitungsschule ist für ordentliche Schüler im
Maximum auf drei Jahre beschränkt, jener der Fachschule hängt von den
Fortschritten des betrelfenden Schülers ab. Die Aufnahme in die Fach-
schule erfolgt erst dann definitiv, bis der Professor der Fachschule die
vollständige Ueberzeugung von der Reife des Schülers erlangt hat.
Der Uebertritt aus einer Fachschule in eine andere während dieses
Zeitraumes, ferner auch, soweit dies dem geordneten Studiengange nicht
entgegen ist, der gleichzeitige Besuch zweier Fachschulen unterliegt keinem
principiellen Bedenken; doch hat über einschlägige Gesuche der Lehr-
körper von Fall zu Fall zu entscheiden, welcher dabei den speciellen An-
forderungen der Zweige der Kunstindustrie und den individuellen Bedürf-
nissen der Schüler Rechnung zu tragen hat.