{IEDRICH WOLF
Johann Mirbael Feirblnzajr: Werkuerbällni: {n Johann Georg Ueblber
mstlerische Gemeinschaftswerke wecken
ts das lnteresse am persönlichen Anteil
.' beteiligten Künstler. Wie etwa Johann
org Ueblher (1700-1763) und Johann
chael Feichtmavr (1709ä1772) sich in die
neinsam übernommene Arbeit teilten, ist
ir wohl einer Untersuchung wert und auch
lürftig. Dies vor allem, um falschen Vor-
Ilungen zu begegnen, auf Grund deren
"ade in jüngster Zeit die künstlerische
deutung des jüngeren der beiden Kom-
gnons zu Unrecht geschmälert wurde.
stematischer Bestandsaufnahme, aber auch
n Glücksumstand, daß zwei bedeutende
psbildwerke der Anastasia-Kapelle zu Be-
liktbeuern mit ausreichender Gewißheit
h als Feichtmayfsche Arbeit entpupp-
(I), ist es zu verdanken, diesem Künstler
n wieder in das ihm gebührende, aller-
lste Licht rücken zu können. Um so mehr
es jetzt nötig geworden, auch seine Ent-
:klung näher zu beleuchten: wie sie sich
jänglich ganz und auch geraume Zeit später
:h im Halbschatten des um neun Jahre älteren
blher vollzogen hatte. Versucht man, ge-
:se verstreute Gegebenheiten mit dem
"ißten Wahrscheinlichkeitsgrad zu deuten
und einzuordnen, so lassen sich die Kenntnis-
lücken ziemlich überzeugend schließen und
damit ein annähernd richtiges Bild gewinnen.
Als Ausgangsobjekt unserer Orientierung
emphehlt sich das letzte Gemeinschaftswerk
des Künstlerpaares Ueblher-Feichtmayr, die
ehemalige
Benedikliner-Abteikirrbß Amorbach.
Jean Louis Sponsels Bearbeitung (II), ergänzt
durch Urkundenzitate aus Rudolf Hubers
Dissertation zur Feichtmayr-Christian-Frage
(III), liefern beide gewisse Fakten und erlauben
ziemlich sichere Schlüsse im Zusammenhang
mit anderen Gegebenheiten.
Obwohl der von der Abtei Wilhering im
Herbst des Jahres 1744 mit beiden Meistern
abgeschlossene 2. Vertrag die Vorrangstellung
Ueblhers noch recht deutlich betont (IV), ist
davon in dem mit den gleichen Künstlern am
13. Juni 1744 geschlossenen 1. Vertrag über
die Stuckzier der Abteikirche Amorbach schon
nicht mehr die Rede. Im Gegenteil: hier tritt
eher die Person Feichtmayrs in den Vorder-
grund. Denn dieser ist es, der den Entwurf
allein fertigte und dafür eigens honoriert
wurde.
Die Amorbacher Verträge geben indes keinen
Aufschluß über den Modus der A
Verteilung zwischen den Kompagnons.
bar sind zwei Möglichkeiten:
a) Durchführung der Arbeiten in gemeir
Regie und Teilung des Reinerlöses;
b) Teilung der Vertragsobjekte und I
führung in getrennter Rechnung.
Exakte Schlüsse, welche dieser beiden
lichkeiten jeweils praktiziert wurde, erl
die Zahlungsbelege anscheinend nicht
die Möglichkeit b) und auch dafür, d:
Prinzipale keineswegs ständig anwesent
konnten - spricht eher der Umstanc
die Arbeitsgemeinschaft während der A
bacher Arbeiten auch anderweitig sel
schäftigt war.
S0 liefen zwischen 1742 und 1752 fol
Aufträge (siehe Tabelle S. 25 unten).
Waren es 1746 noch drei gemeinsam
nommene XVerke, die gleichzeitig liefe
sehen wir Ueblher-Feichtmayr 1748 nur
an deren zwei und jeden bereits gar
eigene Rechnung beschäftigt: Ueblher a
Langhausaltären und sonstigem in Will
sowie am Kuppelraum-Stuck von
Feichtmayr dagegen an seinem ersten alle
Hauptwerk, der Abteikirche von Zwit