w". um hlblll
isser in (I) des näheren nachzuweisen
lg.
'en wir nach dieser Abschweifung zum
gangspunkt unseres Themas zurück: zu
itmayrs Werkverhältnis mit Ueblher in
rbach 7 so können wir als wesentlich
nieren: hier hat Feichtmayr seine künst-
:he Rangposition gegenüber Ueblher er-
eich bekundet und durchgesetzt; denn
'ar es, der allein den lintwtirf für die
nzier der Abteikirche fertigte und auch
bedeutendste Objekt ihrer Ausstattung,
Fertigung des Hochaltars, sich zu ver-
Ten wußte und überzeugend damit clo-
erte. Nicht ausgeschlossen scheint es,
aus dieser Gewichtsverschiebung sich
Spannungen ergaben im beiderseitigen
ältnis, denn Amorbach brachte auch das
2 ihres bisher so fruchtbaren Zusammen-
ens.
man Altlllk. gicin... neu.
mialig: Abteikirthe Amnrbarh: Heiliger Jimtlnln, Hoch-
rnrchrs, 17424-50, sichcrliclt von Johann Michael Fcithnnayr
illfaluls-Kirche Herrgotlsnilt in Friedherg bei Augsburg:
ppthinni-sintk, benannt dafur mm XJHII Fcichx-
n .1. A.. ausgefuhrl am sicherlich YUI] Jnhinn MKh-"lcl
shnnayr und vielleicht auch VDI! Jululm (in-m Urblher
Die glanzvolle Entfaltung Johann Michael
Feichtmayrs nach seiner Trennung von Uebl-
her -die um 1746 etwa stattfand - ist allgemein
bekannt. Um so weniger scheint ihr vermut-
liches Zusammenwirken vor Amorhach, Mün-
sterschwarzach und Wilhering erforscht zu
sein.
So erfolgreich Feichtnmivr 1745
bach in den Vordergrund trat, so wenig
geschah dies noch zwischen 1741 und 1744
in Wilhering, worüber erhaltene Vertrags-
abschriften gewisse Aufschlüsse bieten (lV).
Wir finden beide dort aufgeführt:
lm 1. Vertrag von 1741 als: „Johann Michael
Feichtmayr und Johann (ieorg Ühlherr, beide
Stockador in Companie";
im 2. Vertrag von 1744 als: „denen Wfohl
Edl und Kunstreichen Herren Johann Georg
Üblherr Sr. Hochfürstl: Gnaden Herrn An-
50 zu Amor-
selmi Abbtens des hochstüfts Kempten hol
Stockatorn und dessen (lonsorten Johan
Michael Feichtmayr von Augsptirg".
Daß der Abt von Wilhering in dieser Titulatu
auch die künstlerische Überlegenheit Ueblher
gewährleistet glaubte, geht aus folgender
weiteren Passus des Vertrages von 174
hervor:
„Insonderheitlich die Statuen und übrig
Haupt Figuren von gedachten llerrn Üblherr
mit aigner lland seiner bösten Kunsterfahrr
heit gemäß zu verförtigen".
Auch die Forschung unserer Zeit hat dieser
Passus zuviel Gewicht gegeben und ließ sic
dadurch auf Abwege bringen. An den B:
nediktbeurer Statuen aber ist jetzt deutlic
offenbar: Feichtitiayr Ucblher in d:
(iipsplastik durchaus ebenbürtig. wenn nicl
überlegen.
war