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Volltext: Alte und Moderne Kunst IX (1964 / Heft 75)

w". um hlblll 
isser in (I) des näheren nachzuweisen 
lg. 
'en wir nach dieser Abschweifung zum 
gangspunkt unseres Themas zurück: zu 
itmayrs Werkverhältnis mit Ueblher in 
rbach 7 so können wir als wesentlich 
nieren: hier hat Feichtmayr seine künst- 
:he Rangposition gegenüber Ueblher er- 
eich bekundet und durchgesetzt; denn 
'ar es, der allein den lintwtirf für die 
nzier der Abteikirche fertigte und auch 
bedeutendste Objekt ihrer Ausstattung, 
Fertigung des Hochaltars, sich zu ver- 
Ten wußte und überzeugend damit clo- 
erte. Nicht ausgeschlossen scheint es, 
aus dieser Gewichtsverschiebung sich 
Spannungen ergaben im beiderseitigen 
ältnis, denn Amorbach brachte auch das 
2 ihres bisher so fruchtbaren Zusammen- 
ens. 
man Altlllk. gicin... neu. 
mialig: Abteikirthe Amnrbarh: Heiliger Jimtlnln, Hoch- 
rnrchrs, 17424-50, sichcrliclt von Johann Michael Fcithnnayr 
illfaluls-Kirche Herrgotlsnilt in Friedherg bei Augsburg: 
ppthinni-sintk, benannt dafur mm XJHII Fcichx- 
n .1. A.. ausgefuhrl am sicherlich YUI] Jnhinn MKh-"lcl 
shnnayr und vielleicht auch VDI! Jululm (in-m Urblher 
Die glanzvolle Entfaltung Johann Michael 
Feichtmayrs nach seiner Trennung von Uebl- 
her -die um 1746 etwa stattfand - ist allgemein 
bekannt. Um so weniger scheint ihr vermut- 
liches Zusammenwirken vor Amorhach, Mün- 
sterschwarzach und Wilhering erforscht zu 
sein. 
So erfolgreich Feichtnmivr 1745 
bach in den Vordergrund trat, so wenig 
geschah dies noch zwischen 1741 und 1744 
in Wilhering, worüber erhaltene Vertrags- 
abschriften gewisse Aufschlüsse bieten (lV). 
Wir finden beide dort aufgeführt: 
lm 1. Vertrag von 1741 als: „Johann Michael 
Feichtmayr und Johann (ieorg Ühlherr, beide 
Stockador in Companie"; 
im 2. Vertrag von 1744 als: „denen Wfohl 
Edl und Kunstreichen Herren Johann Georg 
Üblherr Sr. Hochfürstl: Gnaden Herrn An- 
50 zu Amor- 
selmi Abbtens des hochstüfts Kempten hol 
Stockatorn und dessen (lonsorten Johan 
Michael Feichtmayr von Augsptirg". 
Daß der Abt von Wilhering in dieser Titulatu 
auch die künstlerische Überlegenheit Ueblher 
gewährleistet glaubte, geht aus folgender 
weiteren Passus des Vertrages von 174 
hervor: 
„Insonderheitlich die Statuen und übrig 
Haupt Figuren von gedachten llerrn Üblherr 
mit aigner lland seiner bösten Kunsterfahrr 
heit gemäß zu verförtigen". 
Auch die Forschung unserer Zeit hat dieser 
Passus zuviel Gewicht gegeben und ließ sic 
dadurch auf Abwege bringen. An den B: 
nediktbeurer Statuen aber ist jetzt deutlic 
offenbar: Feichtitiayr Ucblher in d: 
(iipsplastik durchaus ebenbürtig. wenn nicl 
überlegen. 
war
	        
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