Specielle Bestimmungen über Aufgabe, Lehrstoff
und Lehrvorgang in den einzelnen Schul-
abtheilungen.
I. Jkllgemeine Abtheilung.
a) Aufgabe und Lehrstoff.
g 3. Dieiallgemeine Abtheilung der Kunstgewerbeschule hat die Aufgabe,
ihren. Schülern jenen Grad von künstlerischer Vorbildung und die Kenntnis
jener theoretischen Fächer zu vermitteln, welche dieselben befähigenfnach
Absolvirung dieser Abtheilung sich mit Erfolg einem Kunsthandwerlte zu-
züwenden. IAbsoIvirIen Zöglingen von hervorragender Befähigung-istder
Übertritt in die Fachabtheilungen der Kunstgewerbeschule zur Erlangung
höherer künstlerischer Ausbildung ermöglicht. '
4.. Der Gesammtunterricht an der allgemeinen Abtheilung erfordert
vier Jahre.
ä. 5. An der-allgemeinen Abtheilung erhalten auclLjene Zöglinge ihre
Ausbildung, welche sich dem Lehramte des Freihandzeichnens an Mittel-
schulen widmen und sich zu diesernZwecke der Staatspriifung unterziehen
wollen.
ä. 6. Die Hauptfächer an der allgemeinen Abtheilung sind das Zeichnen
und das Modellieren. i
Das Zeichnen gliedert sich wie folgt:
l. ornamentales Zeichnen, .
z. ligurales Zeichnen, l
3. im letzten Jahre für solche Schüler, welche sich bereits für
ein bestimmtes Fach entschieden haben: Zeichnen fachlicher
Objecte nach Vorlagen, beziehungsweise für Manufacturzeichnen
nach Blumen.
Der Unterricht im Modellieren umfasst:
l. Modellieren von Ornamenten;
2. Modellieren von Figuren;
3. im letzten Jahre Wachsbossieren.