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Volltext: Monatsschrift für Kunst und Gewerbe XVIII (1883 / 218)

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hier gedacht, die ihrem Charakter nach in keine der angeführten Kate- 
gorien passt, der "Ecole d'Art de la ville de Genevem Dieselbe zerfällt in 
die wEcole des garconsu, die vEcoles moyennesu und die v-Ecoles supe- 
rieuresu. Die Ecole des garcons geht parallel mit dem Volksschulunter- 
richt und wird in derselben der primitive Zeichnungsnnterricht ertheilt. 
Die lilcoles moyennes bestehen aus drei Abtheilungen: für das figurale 
Zeichnen, das ornamentale und architektonische, und das Modelliren. 
Nachdem die Schüler eine dieser Abtheilungen durchgemacht, widmen sie 
sich entweder gleich der knnstgewrverblichen Praxis oder machen vorher 
noch einen Fachcurs an der früher erwähnten Ecole des Arts industriels 
durch. Eine dritte Gattung von Schülern steigt aber in die Ecoles supe- 
rieures auf, welche zwei Abtheilungen, eine kunstgewerbliche und eine 
für die hohe Kunst (als Vorbereitung für eine Akademie) umfasst. Die 
Ausstellung dieser Schule macht in ihren unteren Abtheilungen im 
Ganzen einen guten Eindruck, dagegen ist das, was aus den Iilcoles supe- 
rieures hervorgegangen, nicht geeignet, die Existenzberechtigung derselben 
nachzuweisen. 
Wir hätten nun noch jener gewerblichen Unterrichtsanstalten zu 
gedenken, die ihrem Wesen nach mit unseren Staatsgewerbeschulen ver- 
wandt sind. Von solchen besitzt die Schweiz eigentlich nur eine, und 
zwar das sogenannte "Technikurnu in Winterthur, obwohl die früher be- 
sprochene "Zeichnungs- und Modellirschulet- in Basel auch gewissermaßen 
den Charakter einer Staatsgewerbeschule besitzt. - Das Technikum he- 
steht seit 1874 und hat die Aufgabe, Techniker mittlerer Stufe, wie Bau- 
handwerker, Mechaniker, Chemiker und Geometer in fünf halbjährigen 
Cursen heranzubilden. Ferner besitzt dasselbe eine kunstgewerbliche und 
eine Handelsabtheilung. An ersterer ist der Unterricht im decorativen 
Malen gut zu nennen und entschieden besser als in Zürich, dagegen ist 
der im Modelliren ganz unbegreiflich schlecht. 
Aus alledem ergibt sich, dass in der Schweiz der kunstgewerbliche 
Unterricht noch keineswegs so fest begründet ist, dass für die nächste 
Zeit nennenswerthe Erfolge zu erwarten stehen, er harrt noch einer be- 
deutenden Erweiterung und namentlich einer systematischen Organisation, 
die bei den großen Verwaltungsschwierigkeiten in diesem Lande nicht so 
leicht durchzuführen sein wird. Relativ am meisten Nutzen gewähren 
vorläufig die Fortbildungsschulen, diese werden aber das Land niemals 
kunstgewerblich selbständig machen.
	        
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