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Volltext: Alte und Moderne Kunst XIV (1969 / Heft 105)

nach rechts (OStCnP), wobci deutlich ein 
Wendeltreppenportal in den „oHenen" Be- 
reich führte. An der Hinterfront des Ka- 
pellengrundrisses ist deutlich eine nach 
Westen führende Mauer zu erkennen, die 
Nordwestecke bleibt offen. Beim Kapellen- 
entwurf fehlt eine Wendeltreppe, die zur 
Empore führt. Ohne Zweifel sind die bei- 
den Rißgruppcn für eine konkrete bauliche 
Situation geschaffen. Sie können keinesfalls 
als Idealplanungen oder Studienblätter be- 
zeichnet werden. 
LÖSUNGSVERSUCH (Abb. 7, 8) 
Da: Wiener Landbau: und die Rißgruppe 21, 
21 R, 283 R murie 12, 12 R um! 220 
Wenn man die zur Debatte stehenden Riß- 
gruppen aus zwingenden Gründen nicht 
mit dem Entwurf für ein Wiener Rathaus 
in Verbindung bringen kann, so stellt sich 
natürlich die Frage, für welches andere 
große Gebäude dann diese Risse entworfen 
wurden. Die Wappenreihen, die sowohl auf 
dem großen Fassadenriß wie auch auf der 
Kapellenwand zu sehen sind, sind für die 
Regierungszeit Friedrichs III. durchaus 
typisch, da dieser Herrscher sich geistig 
als Nachfolger seines Großonkels Ru- 
dolf IV. betrachtete und mit diesen Wap- 
penwänden immer eine geheime Ambition 
oder auch einen offenen Anspruch verband. 
Wir haben festgestellt, daß am großen 
Fassadenriß nicht weniger als 20 Wappen 
zu sehen sind und daß sich diese Reihe mit 
Sicherheit noch nach rechts fortgesetzt 
haben muß. Nachdem es absolut gesichert 
ist, daß die erste Planung nach einer Seite 
erweitert werden sollte und man sicher 
nicht einen ersten Bauabschnitt geplant 
hätte, falls nur eine weitere l-Iauptachse 
folgen sollte, müssen wir nach der Breite 
der Parzelle mit großer Wahrscheinlichkeit 
zwei weitere Hauptachsen als Erweiterung 
ergänzen. Damit kämen also noch zweimal 
8 Wappen dazu. Man kommt somit auf 
die Zahl von 36 Schilden. Nun ist uns aber 
bekannt, daß 1458 ein Gremium der Land- 
stände konstituiert wurde, das aus 4 Ver- 
wesern und einem ständigen Ausschuß mit 
32 Mitgliedern bestand. Eine Durchfüh- 
rung des Planes wäre aber frühestens 1463, 
nach dem Tode Albrechts VI., des großen 
Widersachers Friedrichs III., möglich ge- 
wesen. Doch waren die Parteiungen inner- 
halb der Landstände damals so unerfreulich, 
daß die großen Pläne, wie so vieles, was 
dieser Kaiser plante - man denke nur an 
sein überdimensionales Grabmal - nicht 
mehr zu seinen Lebzeiten realisiert werden 
konnten. 
Offen bleibt zunächst allerdings, ob diese 
große Planung auf dem Areal der Land- 
stände zwischen Herrengasse und Mino- 
ritenplatz verwirklicht werden sollte. Kon- 
kreter müßte man untersuchen, ob dieses 
Projekt an dieser Stelle überhaupt realisier- 
bar ist, ob etwa vorhandene ältere Grund- 
mauern berücksichtigt werden rnußten oder 
ob in den vorhandenen Grundmauern des 
derzeitigen Landhauses noch Spuren zu 
finden sind, die auf einen derartigen Plan 
schließen lassen. 
n; 
R. Feuchtmüller schreibt über diesen Ge- 
genstand, daß dieses Kapitel der Ent- 
stehungsgeschichte des gotischen Land- 
hauses dunkel sei und die Grundmauern 
des Landhausfiügels am Minoritenplatz 
vermutlich auf die Zeit zurückgehen, als 
Anton Pilgram (nach Oettinger 1513) die 
Gewölbe in der Tordurchfahrt (heute Ka- 
pelle) und der Torwächterstube geschaffen 
hat. Das gesamte damalige Landhaus jedoch 
spricht Feuchtmüller im wesentlichen als ein 
Werk der frühen Renaissance an. 
Die Lösung des schwierigen Problems kann 
nur dann erfolgen, wenn klargestellt ist, 
daß das niederösterreichische Landhaus zur 
Gänze ein Neubau aus der Epoche nach 
1513 ist, da die Landstände das Areal des 
Liechtensteidschen Freihauses urkund- 
lich erst 1513 ankauften. Dieses erstreckte 
sich von der Herrengasse bis etwa auf die 
halbe Tiefe des heutigen Landhausareals. 
Die anschließende Fläche bis zum Mino- 
ritenplatz war bis zum Besitzwechsel Garten 
des Minoritenklosters. Auf diesem Grund- 
stückteil wurde in der Folge der bestehende 
Landhausbau errichtet. Zur Erweiterung des 
Bauplatzes wurde noch 1539 die westliche 
Nachbarparzelle dazugekauft und darauf 
ein Seitenfiügel des Landhauses errichtet. 
Auf dem Stadtplan des B. Wolmuet, 1547 
(Abb. 9, lO), ist bereits die ganze Parzelle 
zwischen Herrengasse und Minoritenplatz 
in Besitz der Landstände. Nach Lage der 
Besitzverhältnisse konnte man aber um 1480 
den gotischen Profanbau am ehesten in der 
Mitte des Areals zwischen Herrengasse und 
Minoritenplatz lokalisieren, während die 
Kapelle wohl weiter südlich beim Mino- 
ritenplatz errichtet werden sollte. 
Auf dem Vogelperspektive-Stadtplan des 
Josef Daniel Huber aus dem Jahr 1785 
(Abb. 11) ist die Hoffront des Haupt- 
gebäudes des Landhauses, das zu dieser 
Zeit noch etwa in dem Zustand der Zeit 
nach 1500 war, deutlich zu erkennen. Man 
sieht im Erdgeschoß eine Tordurchfahrt, 
darüber zwei auffallend große Fenster eines 
Saales, im Obergeschoß vier kleine Fenster. 
Sowohl in der linken wie in der rechten 
Hofecke sind Wendeltreppentürme ange- 
ordnet. In der Mitte des Hauptiiügels er- 
hebt sich ein bedeutender Dachreiter mit 
barocker Haube. Geschoßteilung und Wen- 
deltreppenanordnung zeigen hier auffal- 
lende Analogie mit der Grundrißdisposi- 
tion der Risse 21 R und 28311 auf, was 
darauf hinzuweisen scheint, daß in dem 
Bauwerk von 1513, das erst um die Jahr- 
hundertmitte vollendet wurde, immer noch 
das Bauprogramm aus der Zeit Fried- 
richs III. im System beibehalten wurde. Da 
die Planrisse 21, 21 R und 283R ebenso 
wie die Gruppe der Kapellenrisse (12, 12 R 
und 220) fraglos eine konkrete Bauplatz- 
gegebenheit voraussetzen und das Areal des 
„Alten Rathauses" hierfür mit Sicherheit 
nicht in Betracht kommt, ergibt sich die 
große Wahrscheinlichkeit, daß wir es bei 
diesen Zeichnungen mit einem etwas zu 
großzügig konzipierten Plan für das Haus 
der niederösterreichischen Landstände zu 
tun haben.
	        
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