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einzuarbeiten, während jetzt die rastlos arbeitende Industrie den Künstler 
dieser Arbeiten überhebt, und in erster Linie bestrebt ist, ihre Waaren, 
so gefällig als möglich ausgestattet, billig abzusetzen. Hiedurch haben 
sich zwischen dem Maler und seinen Requisiten andere Beziehungen her- 
ausgebildet, denen Rechnung getragen werden muss. Weder der Maler 
noch der Fabrikant werden aber den neuen Anforderungen genügen 
können, es dürfte vielmehr die specielle Thätigkeit eines Fachmannes 
erforderlich sein, welcher einerseits durch Prüfung der einschlägigen 
Präparate des Handels den Maler vor Fehlgriffen zu schützen hätte, an- 
derseits berufen wäre, zur Hebung der heimischen Industrie, welche auf 
diesem Gebiete die Concurrenz mit dem Auslande noch nicht zu bewäl- 
tigen vermag, beizutragen. Zudem gebricht! es selbst dem Unterrichte, 
welcher nach dieser Richtung belehren soll, und welchem in der That eine 
ansehnliche Anzahl von Schülern mit Eifer anwohnt, in Folge Mangels 
fachlicher Arbeiten an aufklärenden Thatsachen, und so sehen wir den 
gewissenhaften Maler, ängstlich besorgt in der Wahl seiner technischen 
Mittel, fast vollends auf ein empirisches Vorgehen angewiesen. Es bleibt 
daher der Zukunft vorbehalten, dass die Chemie, unter günstigeren Um- 
Ständen, die Vervollkommnung des technischen Materials des Malers an- 
strebe, und namentlich die Grundsätze erforsche, die der Maler in der 
Anwendung desselben zu beobachten habe, dies aber immer von dem 
Gedanken geleitet, dass der Künstler sich dann am freiesten fühlt, wenn 
er in der Anwendung seiner technischen Mittel den geringsten Schwierig- 
keiten begegnet, und dass der Werth seines Kunstwerkes steigt mit der 
wachsenden Größe seiner Beständigkeit. 
Preisausschreibung - 
behufs Lieferung von Plänen für Gaslaternen und Gaslaternen- 
träger zur öffentlichen Beleuchtung in Wien. 
Der Gemeinderath der Stadt Wien hat in seiner Plenarsitzung vom 
7. Juli x88: eine Preisausschreibung zur Erlangung von Plänen für Gas- 
laternen und Gaslaternenträger beschlossen. 
Es werden zu diesem Ende Planentwürfe entgegengenommen und 
sind die Fachleute des ln- und Auslandes hiezu öffentlich eingeladen. 
I. Gegenstand der Pläne. 
1. Die Gasknndelaber sind in zwei Großen zu projectiren und zwar: 
a) Kandelaber für Straßen und Plätze mit einer Hübe von T60 Meter; 
b) Kandelaber zur Beleuchtung von Parkanlagen und Flusspessngen mit einer 
Hohe von 2-3o Meter. 
Hiebei wird die Hübe vom Pflaster bis zum Laternenkorb gemessen und sind die 
Kandeluber in beiden Fällen dazu bestimmt, je eine Laterne zu tragen, welche nur 
eine Gastlamme erhllt.
	        
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