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Volltext: Alte und Moderne Kunst XIX (1974 / Heft 136 und 137)

das römische Parlament hat Finanzierungsge- 
setze beschlossen, durch die Altstadtgebiete nicht 
mehr nur zum Aufgabengebiet von Restaurato- 
ren, sondern von Stadtplanern und Wirtschafts- 
experten gemacht werden". Schließlich darf ein 
Echo dieses Geschehens auch für den Osten 
vorausgesetzt werden - man denke an die pol- 
nischen, tschechischen oder ungarischen Leistun- 
gen -, wenn auch dort gegenüber dem Westen 
sehr viel mehr anders geartete Motivgruppen 
im Vordergrund stehen, nationale nämlich, die 
im Spannungsfeld zwischen diesen Ländern und 
Deutschland, aber auch in dem zwischen diesen 
Staaten selbst eine verständliche Rolle spielen. 
Nun darf zwar die österreichische Situation als 
Analogie betrachtet werden: auch hier gilt noch 
das alte Denkmalschutzgesetz aus dem Jahr 
1923, das nur gestattet, Einzelobjekte unter Schutz 
zu stellen. Auch hier hat sich die Überzeugung 
durchgesetzt, daß von da aus zur Erhaltung 
ganzer Altstadtteile übergegangen werden muß. 
Bis jetzt ist dieses Anliegen auf staatlicher Ebene 
aber nur bis zum Entwurf einer Novelle zum 
Denkmalschiutzgesetz gediehen, und wenn dieser 
Entwurf auch den Ensemblebegriff bereits kennt, 
so kennt er doch nicht - entsprechend ausländi- 
schen Beispielen - eine entsprechende fina-n- 
zielle Verpflichtung des Bundes zur Leistung der 
nötigen Unterstützungen von Eigentümern ge- 
schützter Objekte. Noch 1973 stellte etwa der 
Staat für das gesamte Bundesgebiet rund 20 
Millionen Schilling für solche Zwecke zur Ver- 
fügung, während allein das Budget des Bundes- 
landes Wien zum selben Zeitpunkt bereits 30 
Millionen pro Jahr ausmachte. Kein Wunder 
also, wenn die österreichischen Bundesländer 
gleichsam im Alleingang versucht haben, Abhilfe 
zu schaffen: während Salzburg und Wien auf 
Landesebene Altstadterhaltungsgesetze beschlos- 
sen und Fonds gegründet haben, bemühen sich 
andere Städte und Länder entweder Analoges 
z-u tun (Graz, Innsbruck) oder durch Direkt- 
maßnahmen die Aufgaben der Altstadterhaltung 
voranzutreiben (Krems, Schärding, Steyr etc.). In 
ihrer Gesamtheit haben die österreichischen Bun- 
desländer als Punkt A14 ihres „Forderungspro- 
gramms" an den Bund überhaupt beschlossen, 
die Kompetenz „Denkmalschutz" auf die Lan- 
desebene übertragen zu lassen. 
An dieser Stelle soll ein Beispiel genügen, diese 
Entwicklung zu belegen, dasjenige Wiens. 
Zunächst ist schon die Änderung der Verwal- 
tungsstruktur ein lndikator für den Prozeß, der 
im Schoß eines solchen Stadtorganismus ab- 
läuft: standen für Belange der „Stadtbild- und 
Denkmalpflege" 1967 nur zwei hauptamtliche 
Mitarbeiter zur Verfügung, so zählt man heute 
neun. Gab es zum selben Zeitpunkt außer der 
Bauordnung keine gesetzlichen Möglichkeiten zu 
entsprechenden Aktionen, so existiert seit 1972 
in Form einer Novelle zur Bauordnung ein Alt- 
stadterhaltungsfonds, der, aufbauend auf den 
Leistungen des Wohnungsverbesserungsgesetzes, 
jährlich rund 35 Millionen Schilling zur Abdek- 
kung der künstlerisch nötigen Zusavzarbeiten zu 
vergeben hat. Stehen durch Bescheide seitens 
des Bundes rund 800 Objekte der Stadt unter 
Schutz, so können durch die Einführung des 
„Schutzzonenbegriffs" auf Landesebene - elf 
dieser Zonen sind bereits rechtskräftig - 10.000 
Fassaden als bedeutsam für das Stadtbild be- 
wahrt werden ". 
Zunächst also eine Änderung im „Apparat" der 
städtischen Verwaltungl Was aber ist die Effi- 
zienz dieses neu geschaffenen Apparates? Er 
agiert im Rahmen des folgenden Maßnahmen- 
katalogs: 
Zunächst werden Häuser in „Schutzzonen" re- 
stauriert. Die Beiträge schwanken nach den bis- 
42 
herigen Erfahrungen von etwa 20.000 Schilling 
bei einfachen Objekten bis zu 2 Millionen bei 
komplizierteren, wobei immer vorausgesetzt ist, 
daß die Substanz des Gebäudes selbst entweder 
im guten Zustand ist oder durch Eigeninitiative 
des Eigentümers unter Ausnutzung aller sonsti- 
gen Förderungsmöglichkeiten in einen solchen 
versetzt wird. lst das nid1t der Fall, beauftragt 
die Stadt Gesellschaften mit der Sanierung, wie 
dies in den Fällen Blutgasse, Schönlaterngasse, 
Am Gestade, am Ruprechtsplatz geschehen ist 
und am „Spittelberg" geschehen wird, um nur 
einige Beispiele aus der „inneren Stadt" und 
ihren ehemaligen Vorstädten zu nennen. Eine 
der Hauptsorgen dabei: die Preisbildung der 
sanierten Wohnungen, die zur Zeit durch geeig- 
nete gesetzliche rund andere Maßnahmen auch 
in den Bereich kleinerer Einkommen als er- 
schwinglich überführt werden soll, ist, wie in 
vielen Städten, so auch in Wien ein Problem. 
Sodann werden - wenn es weder um Restaurie- 
rung noch Sanierung geht - Veränderungen am 
historischen Bestand einer Sahutzzone (Abbrü- 
che, Umbauten, Neubauten) einer Begutachtung 
nicht nur seitens der Architekturabteilung des 
Wiener Magistrats, sondern auch seitens des 
Kulturamtes der Stadt Wien unterzogen. Sowohl 
Prozesse der Stadtplanung - mit ihren Festle- 
gungen von Baufluchtlinien, Bauklassen etc. - 
als auch der Liegenschaftsverwaltungen - mit 
ihren Transaktionen alten Baubestandes - als 
auch des Baugeschehens selbst - mit ihren bau- 
polizeilichen Vorschreibungen - werden durch 
den Filter dieser Prozedur geleitet, um nach 
Möglichkeit zu gewährleisten, daß störende Ein- 
griffe nicht zustande kommen. 
Vielleicht ist gerade für eine Stadt wie Wien 
der Hinweis angebracht, daß die zeitliche Grenze 
der Gebäude, die solcher Betreuung unterliegen, 
nicht etwa um 1850 gezogen und alles, was da- 
nach geschaffen wurde, als nicht schützenswert 
empfunden wird. Der Wiener Historismus - nicht 
nur der der Ringstraße, sondern auch etwa der 
des Botschafterviertels (man denke an die Met- 
ternichgasse, die Schwindgasse etc.) - gilt der 
Stadtverwaltung ebenso als Stigma der Donau- 
metropole wie die Zeugnisse der folgenden Epo- 
chen: die Restaurierungsproben des städtischen 
Kulturamtes an den Otto-Wagner-Pavillons der 
Stadtbahnstationen Karlsplatz, die Finanzierung 
der Restaurierung von Wagners Kirche am Stein- 
hof, die Zuschüsse zu der Restaurierung von 
Wagners Villa in der Hüttelbergstraße 26 oder 
zum berühmten Hofpavillon, Zuschüsse zur Re- 
staurierung der Werke von Schülern Wagners 
(Zacherlhaus am Wildpretmarkt etwa, Hoffmann- 
Villen) oder der Ankauf des Adalf-Loos-Hauses 
in der Larachegasse 3 zeugen davon. 
Aber nicht minder wichtig scheint bei all diesen 
Objekten, den Finger auf den Umstand zu le- 
gen, daß es sich hier zumeist nicht um Architek- 
tur der „hohen Kunst", sondern um „anonyme" 
Architektur handelt. Die Millionenbeträge des 
Wiener Altstadterhaltungsfonds dienen nicht in 
erster Linie Monumentalbauten - wie den zi- 
tierten Werken Wagners -, sondern vor allem 
dem Bürgerhaus oder Weinbauernhaus, wie es 
sich am Rande der Stadt in den ehemaligen 
Ortskernen noch findet, oft geadelt durch einen 
Aufenthalt Beethovens (für dessen Eroica-Haus 
und dessen „Heiligenstädter-Testament-Haus" die 
Stadt Millionenbeträge zwecks Ankaufs und Wie- 
derherstellung aufgewendet hat) oder auch an 
sich durch jenen Charme, der bis in die Romane 
Doderers hinein zum unabdingbaren Bestands 
Wiens gehört. 
Kurz, daß es hier um das Ambiente und nicht 
um Kunst in musealer Isolierung geht, dürfte 
daraus ebenso klargeworden sein, wie es aus 
einigen „Begleitumständen" ablesbar erscheint: 
nicht nur, daß die Stadtverwaltung über die Ge- 
bäude hinaus sich um die „Ausstattung" des 
Straßenraumes zu kümmern hat, z. B. durch die 
Pflege von 1500 Skulpturen (1975, dem Jahr des 
100. Geburtstages von Anton Hanak, gedenkt 
das Referat für Stadtbild- und Denkmalpflege 
mit der Nachlaßverwaltung des Bildhauers zu 
prüfen, ob nicht Werke des Bildhauers, die im 
Modellzustand steckengeblieben und nie ge- 
gossen worden sind, posthum noch realisiert wer- 
den könnten), tut sie das auch durch ihre Prä- 
sentation wertvollen Bestandes in Form von Fest- 
beleuchtungen, Tafeln der Aktion „Wien - eine 
Stadt stellt sich vor" u. a. 
Schon Dvorak mahnte in seinem „Kated1ismus 
der Denkmalpflege", daß das Geringe oft mehr 
der Beachtung bedürfe als das Große m. Und er 
hat mit diesem Wort den Weg der Denkmal- 
pflege vorausgewiesen, den sie im 20. Jahrhun- 
dert nehmen sollte und der hier am Beispiel 
Wiens illustriert wurde: den Weg zur „Altstadt- 
erhaltung". 
Schlußfolgerungen: 
Die Schlußfolgerung aus dem generell und am 
Beispiel Wiens Vorgesagten kann nur eine Fest- 
stellung sein, die manchem gewiß als Ketzerei 
erscheinen wird: nämlich, daß die heutige 
„Blüte" der Denkmalpflege etwas Temporäres, 
ein Durchgangsstadium, etwas ist, was wieder 
welken muß und soll. Diese Konklusion bezieht 
sich vornehmlich auf die Ausweitung der Denk- 
malpflege zur Altstadterhaltung. Es ist nicht Auf- 
gabe der Denkmalpflege, humanen Lebensraum 
zu schaffen. Daß sie es heute - unter dem Titel 
„Altstadterhaltung" - tut, ist ein interimistisches 
Einspringen für jene lnstanz, die eigentlich legi- 
timiert ist, diesen Bedarf zu decken: die jeweils 
zeitgenössische Architektur. Es ist schon gesagt 
worden: daß moderne Architektur heute diese 
Aufgabe nicht erfüllen kann, liegt nicht so sehr 
an ihr als an der Gesellschaft, der sie zu dienen 
hat. Gesetzt aber, daß diese Gesellschaft einen 
anderen Aggregatzustand erreicht hätte als den, 
in dem sie jetzt verharrt, so könnte damit sehr 
wohl ein Nährboden entstanden sein, der dem 
Baukünstler ermöglichen würde, architektonische 
Umwelt zu schaffen, die man dann nicht mehr 
aus der Vergangenheit, sondern aus der Gegen- 
wart so beziehen würde, wie man sie sich 
wünscht. Von diesem Moment an würde die 
Ausdehnung der Denkmalpflege zur Altstadter- 
haltung ihre Legitimation weitgehend verlie- 
ren, auch wenn das den Verteidigern „ewiger 
Werte" unangenehm zu hören ist. Wer aber mit 
philosophischem oder soziologischem Denken 
sich vertraut gemacht hat, würde darin nichts 
Bekümmerndes finden, sondern einen Nachweis 
dafür, daß auch eine Sache wie Denkmalpflege 
nicht eine des Absterbens, sondern des Einbe- 
zogenseins ins Leben ist. 
Anmerkungen 8-10 
'Vgl. zu Die Anführungen van J. P. Pigeat und C. Dreyfus 
am Altstadterhaltungskangreß in Split von 20.-23. 10. 1971, 
publiziert in der Europarotspublikatian „CONFERENCE 
EUROPEENNE DES POUVOIRS LOCAUX" CPLIP (B) 36, 
sowie die Arbeiten in Bologna. 
'Zu diesen und den folgenden An aben vgl. die Sonder- 
nummer „Altstadterhaltung in gNien" der Zeitschrift 
„Aufbau" Nr. 516 1973. 
"Max Dvorak: Katechismus der Denkmalpflege, Wien 191a, 
2. Auflage, s. 24. 
Q Unser Autor: 
Dr. Gerhardf Kapner 
Obermagistratsrat am Referat 
für Stadtbild- u. Denkmalpflege 
Lehrbeauftragter f. Kunstsoziolagie an der 
Universität Wien 
Mag-Abtlg. 7, Rathaus 
1010 Wien
	        
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