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gnomie ist keine erhebende. Würde es möglich sein, die Baukunst von de
Fesseln des Baubureaukratismus zu befreien, künstlerisch-gebildeten Archi
tekten eine freie Bahn zu öffnen, so würden sich diese Schäden bald
mindern. Nicht blos in Preußen, auch in Oesterreich und Baiern tritt der
Baubureaukratismus hemmend auf. Den Versuch, den man in Berlin mit
der mit k. Erlass vom Mai 1880 erfolgten Gründung der Akademie des
Bauwesens gemacht hat, ist in’s Stocken gerathen. Möglicher Weise
giebt die Concurrenz für den deutschen Parlamentspalast den Anlass die
Reform des staatlichen Bauwesens einigermassen wieder in Fluss zu
bringen*).
Ein wesentlicher Fortschritt im Bauwesen Berlins ist darin zu er
blicken, dass man bei den öffentlichen Bauten in Berlin auf den Material
bau zurückgeht und das ist nach meiner Ueberzeugung ein großer Fort
schritt auf einer soliden Basis, wenn bei öffentlichen Bauten der Material
bau zur Geltung kommt. Denn dadurch ist auch eine Constructions- und
Decorationsweise möglich, welche den höheren künstlerischen Anforderungen
entspricht. Unter den neueren öffentlichen Bauten in Berlin, die am
wenigsten geglückt sind, sind wohl in erster Linie die Nationalgalerie,
die technische Hochschule und das Stadthaus zu nennen. Zu den Bauten,
die einen wohlthuenden Eindruck hinterlassen, gehören das Gebäude der
deutschen Reichsbank und einige dem Unterricht und der Kirche gewidmete
Backsteinbauten. Ueber die neuen Eisenbahnhöfe bin ich nicht berufen eine
*) Da auch in Oesterreich die Organisation der Baubehörden in der Luft liegt, so
theilen wir den Erlass vom 7. Mai 1880 betreffend die A u fh-e b u n g der technischen
B a u d e p u ta t i o 11 und die Errichtung einer Akademie des Bauwesens voll
ständig mit; derselbe lautet:
Auf den Antrag des Staatsministeriums bestimme Ich was folgt:
1. Die technische Baudeputation wird mit dem x. October d. J. aufgelöst. An Stelle
derselben tritt die Akademie des Bauwesens.
2. Die Akademie des Bauwesens ist eine berathende Behörde und dem Ministerium der
öffentlichen Arbeiten untergeordnet. Dieselbe ist in Fragen des öffentlichen Bau
wesens, welche von hervorragender Bedeutung sind, zu hören, und namentlich berufen,
das gesammte Baufach in künstlerischer und wissenschaftlicher Beziehung zu ver
treten, wichtige öffentliche Bauunternehmungen zu beurtheilen, die Anwendung all
gemeiner Grundsätze im öffentlichen Bauwesen zu berathen, neue Erfahrungen und
Vorschläge in künstlerischer, wissenschaftlicher und bautechnischer Beziehung zu be
gutachten und sich mit der weiteren Ausbildung des Baufaches zu beschäftigen.
3. Die Akademie des Bauwesens besteht aus einem Präsidenten, zwei Abtheilungsdiri
genten und der erforderlichen Anzahl von Mitgliedern. Dieselbe zerfällt in die Ab
theilung für den Hochbau und die Abtheilung für das Ingenieur- und Maschinenwesen.
Der Präsident kann zugleich Vorsitzender einer Abtheilung sein.
4. Die Mitglieder der Akademie des Bauwesens werden von Mir auf den Vorschlag des
Ministers der öffentlichen Arbeiten ernannt. Alle drei Jahre scheidet in runder Zahl
ein Drittel der Mitglieder aus. An Stelle der Ausgeschiedenen, welche das erste und
zweite Mal durch das Los bestimmt werden , ist nach Anhörung der Akademie des
Bauwesens eine dem Bedürfnisse entsprechende Anzahl neuer Mitglieder in Vor
schlag zu bringen. Die Ausgeschiedenen können wieder vorgeschlagen werden. Den
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