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gnomie ist keine erhebende. Würde es möglich sein, die Baukunst von de 
Fesseln des Baubureaukratismus zu befreien, künstlerisch-gebildeten Archi 
tekten eine freie Bahn zu öffnen, so würden sich diese Schäden bald 
mindern. Nicht blos in Preußen, auch in Oesterreich und Baiern tritt der 
Baubureaukratismus hemmend auf. Den Versuch, den man in Berlin mit 
der mit k. Erlass vom Mai 1880 erfolgten Gründung der Akademie des 
Bauwesens gemacht hat, ist in’s Stocken gerathen. Möglicher Weise 
giebt die Concurrenz für den deutschen Parlamentspalast den Anlass die 
Reform des staatlichen Bauwesens einigermassen wieder in Fluss zu 
bringen*). 
Ein wesentlicher Fortschritt im Bauwesen Berlins ist darin zu er 
blicken, dass man bei den öffentlichen Bauten in Berlin auf den Material 
bau zurückgeht und das ist nach meiner Ueberzeugung ein großer Fort 
schritt auf einer soliden Basis, wenn bei öffentlichen Bauten der Material 
bau zur Geltung kommt. Denn dadurch ist auch eine Constructions- und 
Decorationsweise möglich, welche den höheren künstlerischen Anforderungen 
entspricht. Unter den neueren öffentlichen Bauten in Berlin, die am 
wenigsten geglückt sind, sind wohl in erster Linie die Nationalgalerie, 
die technische Hochschule und das Stadthaus zu nennen. Zu den Bauten, 
die einen wohlthuenden Eindruck hinterlassen, gehören das Gebäude der 
deutschen Reichsbank und einige dem Unterricht und der Kirche gewidmete 
Backsteinbauten. Ueber die neuen Eisenbahnhöfe bin ich nicht berufen eine 
*) Da auch in Oesterreich die Organisation der Baubehörden in der Luft liegt, so 
theilen wir den Erlass vom 7. Mai 1880 betreffend die A u fh-e b u n g der technischen 
B a u d e p u ta t i o 11 und die Errichtung einer Akademie des Bauwesens voll 
ständig mit; derselbe lautet: 
Auf den Antrag des Staatsministeriums bestimme Ich was folgt: 
1. Die technische Baudeputation wird mit dem x. October d. J. aufgelöst. An Stelle 
derselben tritt die Akademie des Bauwesens. 
2. Die Akademie des Bauwesens ist eine berathende Behörde und dem Ministerium der 
öffentlichen Arbeiten untergeordnet. Dieselbe ist in Fragen des öffentlichen Bau 
wesens, welche von hervorragender Bedeutung sind, zu hören, und namentlich berufen, 
das gesammte Baufach in künstlerischer und wissenschaftlicher Beziehung zu ver 
treten, wichtige öffentliche Bauunternehmungen zu beurtheilen, die Anwendung all 
gemeiner Grundsätze im öffentlichen Bauwesen zu berathen, neue Erfahrungen und 
Vorschläge in künstlerischer, wissenschaftlicher und bautechnischer Beziehung zu be 
gutachten und sich mit der weiteren Ausbildung des Baufaches zu beschäftigen. 
3. Die Akademie des Bauwesens besteht aus einem Präsidenten, zwei Abtheilungsdiri 
genten und der erforderlichen Anzahl von Mitgliedern. Dieselbe zerfällt in die Ab 
theilung für den Hochbau und die Abtheilung für das Ingenieur- und Maschinenwesen. 
Der Präsident kann zugleich Vorsitzender einer Abtheilung sein. 
4. Die Mitglieder der Akademie des Bauwesens werden von Mir auf den Vorschlag des 
Ministers der öffentlichen Arbeiten ernannt. Alle drei Jahre scheidet in runder Zahl 
ein Drittel der Mitglieder aus. An Stelle der Ausgeschiedenen, welche das erste und 
zweite Mal durch das Los bestimmt werden , ist nach Anhörung der Akademie des 
Bauwesens eine dem Bedürfnisse entsprechende Anzahl neuer Mitglieder in Vor 
schlag zu bringen. Die Ausgeschiedenen können wieder vorgeschlagen werden. Den 
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