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4 Christian Seybold, Selbstbildnis. München, Privatbe-
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tist im Auftrag des kaiserlichen Hofes zu der 1749
erstmals erwähnten Ernennung zum nTiiular-Gam-
mer-Maieru geführt haben. Die gleichen Voraus-
setzungen werden ihm den bereits auf dem Uffi-
zieribildnis von 1747 (Abb. 2) geführten Titel eines
sächsischen Hofmalers wie auch den anderweitig
bezeugten Rang eines lothringischen Hofmalers
eingetragen haben.
Die ihm dadurch erwiesene Anerkennung scheint
Seybold - wie bereits angedeutet - nicht zuletzt
aufgrund seiner ebenso selbstbewußt wie pedan-
tisch getreu vorgetragenen Selbstbildnisse beför-
dert zu haben. Dafür spricht jedenfalls, daß diese
in der Mehrzahl offenbar schon zu seinen Lebzei-
ten als geschätzte Sammelobjekte in mehrere der
namhaftesten europäischen Museen gelangten.
Neben den oben erwähnten Beispielen sei hier
nur noch an die weiteren Exemplare im Louvre so-
wie in der Dresdener Galerie erinnert, wobei letz-
teres bereits im dortigen lnventar von 1754 er-
scheintä.
Einen Nachklang dieses vergleichsweise hohen
Maßes an Wertschätzung vernimmt man noch bei
Friedrich Nicolai, als dieser anläßlich seiner
Durchreise in Wien im Jahre 1781 Seybold zu den
trruhmvollenu Künstlern der Wiener Akademie
zählt, während sich Leopold Graf Stolberg gut
zehn Jahre später schon damit begnügt, auf die
t-Virtuosenlauneu des Malers hinzuweisenß. Unein-
geschränkte Kritik im Sinne unseres eingangs zi-
tierten Wiener Gewährsmannes meldet sich dann
erstmals in Naglers Künstler-Lexikon zu Wort,
wenn es dort u.a. heißt: "Er malte die Runzeln an
dem Haupte, die einzelnen Barthaare, die Augäp-
fel durch's Vergrösserungsglas, so dass in seinen
Werken ein gewisser Mechanismus ohne Geist
sich kund gibLW Tatsächlich hat die Kunst Sey-
bolds seitdem an allgemeinem Interesse merklich
eingebüßt, so daß seine Bilder in den öffentlichen
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