MOHÄMED MOSTÄFA
Die ijgjyblllrrli- ixlulzzixtslw Kunst
Bei der Betrachtung islamischer Kunstobjekte bemerken vvir, daß
ihnen allen ein ganz bestimmter, stark ausgeprägter Eigencharakter
gemeinsam ist, eine Formensprache, die das Wesen der islamischen
Kunst ausmacht und sie von allen anderen Kunstarten merkbar unter-
scheidet. TTUIZKlCFYI beobachten ivir große Mannigfaltigkeit der in
den YCrSChlCtlUHCn islamischen Ländern herrschenden Dekorationsstile,
da jedes Land auf der Basis seiner eigenen künstlerischen Tradition
seinen individuellen Stil entwickelt hat.
Dieser stark ausgeprägte Eigencharakter der islamischen Kunst läßt
sich vielleicht auf die ersten drei Jahrhunderte der islamischen Ära
zurückverfolgen, also auf das 7., 8. und 9. Jahrhundert. Das ist die
Zeitspanne, die xiir fiir die friihislamische Kunst ansetzen. In dieser
Zeit fand, aus vielfältigen und verschiedensten Quellen schöpfend, das
islamische Kunstvvnllen seine Formung und Gestaltung.
Damals bestand ein großes islamisches Reich, das sich vom Indus
und Transuxanien in Zentralasien bis zum Atlantik erstreckte. Sobald
dieses Reich vun innen her gefestigt xvar, gaben die Araber ihr Nu-
matlenlclweiw auf und wurden seßhaft. Die Umayyadenkhalifen (661 bis
759 n. Chrli lebten in ihrer Hauptstadt Damaskus in Palästen, die an
Pracht und Luxus denen ihrer Nachbarn, der byzantinischen Kaiser,
ebenbürtig waren. Für den Bau und die Ausstattung ihrer Paläste
holten sie Künstler und Kunsthandxverker aus allen Gegenden herbei
und bestellten Luxusgegenstzintle von allen Orten, die für ihre Pro-
duktion berühmt waren.
Ebensu machten es die Äbbasidenkhalifen (75071258 n. Chr.), die
das von ihnen gegründete Baghdad zur Hauptstadt machten und die
Kunst in Mesopotamien in jeder Weise pflegten und förderten. Die
Folge xvar eine Renaissance auf künstlerischem Gebiet im ersten Jahr-
hundert ihrer Regierung, dessen überragende Persönlichkeit Haroun
al-Rashid, der Zeitgenosse Karls des Großen, war. Baghdad, Kairo
und Samarkand Wurden wichtige Zentren für Kunst und Wissen-
schaft.
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gewebrzn Gutalr eines
schwarzen Kriegers auf
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vor sich haltend, ein:
Keule. 9.111.