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Volltext: Das Kaiserlich Königliche Österreichische Museum und die Kunstgewerbeschule - Festschrift bei Gelegenheit der Weltausstellung in Wien, Mai 1873

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Revidirte 
Schulordnung und Lehrplan. 
A. Allgemeine Bestimmungen. 
§• '• 
Die Kunstgewerbeschule des k. k. Oesterreichischen Museums für Kunst 
und Industrie hat nach den Statuten die Erziehung kunstgebildeter Kräfte für 
die Bedürfnisse der Kunstindustrie zur Aufgabe. Es bilden daher jene Zweige 
der Kunst, welche die Vorbedingungen eines künstlerischen Schaffens auf dem 
Gebiete der Industrie sind, die Hauptgegenstände des Unterrichtes und bedingen 
die Gliederung der Anstalt. 
Diese Zweige sind: die Baukunst in ihrer Anwendung auf die Aus 
schmückung der Gebäude, die Bildhauerei, das Zeichnen und Malen in ihrer 
Beziehung und Anwendung auf die Erfordernisse der Kunstgewerbe. 
§• 2. 
Die Kunstgewerbeschule zerfällt demnach: 
ä) in vier Fachschulen: 
für die Baukunst in der oben angeführten Begrenzung, 
für die Bildhauerei, 
für Thier-, Blumen- und Ornamentmalerei, 
für das figurale Zeichnen und Malen in ihrer Beziehung auf Kunst 
gewerbe; 
b) in eine Vorbereitungsschule für die noch nicht hinlänglieh gebildeten 
Candidaten der Fachschulen. 
Neben den Hauptgegenständen des Unterrichtes, von denen weiter unten 
die Rede sein wird, sollen in der Kunstgewerbeschule, um den Zöglingen jene 
allseitige Ausbildung zu verschaffen, welche heutzutage zu einem erfolgreichen 
Wirken im Kunstgewerbe nöthig ist, noch eine Reihe von technischen und 
wissenschaftlichen Nebenfächern gelehrt werden. 
Diese Vorträge werden während des Besuches der Vorbereitungsschule oder 
eventuell der Fachschulen gehalten; der Besuch derselben ist obligatorisch. Sie
	        
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