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Revidirte
Schulordnung und Lehrplan.
A. Allgemeine Bestimmungen.
§• '•
Die Kunstgewerbeschule des k. k. Oesterreichischen Museums für Kunst
und Industrie hat nach den Statuten die Erziehung kunstgebildeter Kräfte für
die Bedürfnisse der Kunstindustrie zur Aufgabe. Es bilden daher jene Zweige
der Kunst, welche die Vorbedingungen eines künstlerischen Schaffens auf dem
Gebiete der Industrie sind, die Hauptgegenstände des Unterrichtes und bedingen
die Gliederung der Anstalt.
Diese Zweige sind: die Baukunst in ihrer Anwendung auf die Aus
schmückung der Gebäude, die Bildhauerei, das Zeichnen und Malen in ihrer
Beziehung und Anwendung auf die Erfordernisse der Kunstgewerbe.
§• 2.
Die Kunstgewerbeschule zerfällt demnach:
ä) in vier Fachschulen:
für die Baukunst in der oben angeführten Begrenzung,
für die Bildhauerei,
für Thier-, Blumen- und Ornamentmalerei,
für das figurale Zeichnen und Malen in ihrer Beziehung auf Kunst
gewerbe;
b) in eine Vorbereitungsschule für die noch nicht hinlänglieh gebildeten
Candidaten der Fachschulen.
Neben den Hauptgegenständen des Unterrichtes, von denen weiter unten
die Rede sein wird, sollen in der Kunstgewerbeschule, um den Zöglingen jene
allseitige Ausbildung zu verschaffen, welche heutzutage zu einem erfolgreichen
Wirken im Kunstgewerbe nöthig ist, noch eine Reihe von technischen und
wissenschaftlichen Nebenfächern gelehrt werden.
Diese Vorträge werden während des Besuches der Vorbereitungsschule oder
eventuell der Fachschulen gehalten; der Besuch derselben ist obligatorisch. Sie