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Industriellen selbst Gelegenheit zur Ausstellung besonders vorzüglicher Gegenstände
zu geben.
Auch ist mit dem Museum eine photographische Anstalt und eine Gypsgiesserei
in Verbindung zu bringen.
Vor Allem ist jedoch für das Museum ein Statut zu entwerfen, zu dessen Aus
arbeitung, sowie zur Einleitung aller die Eröffnung des Museums vorbereitenden Schritte
Ich ein provisorisches Comite zu ernennen finde, welches unter dem Vorsitze des
Sectionschefs im Staatsministerium Karl Edlen von Lewinski aus dem Schatz
meister Meiner Schatzkammer und Custos Meines Münz- und Antikencabinets, Johann
Gabriel Seidl, aus dem Kunstreferenten im Staatsministerium, Ministerialsecretär
Dr. Gustav Heider, und aus dem ausserordentlichen Professor der Kunstgeschichte
an der Wiener Universität, Rudolf von Eitelberger, zu bestehen hat, und welches
Ich ermächtige, bei eintretendem Bedarfe seine Erweiterung durch noch ein oder das
andere Mitglied zu beantragen und nach Erforderniss Sachverständige zu vernehmen. —
Dieses Comite hat seine Anträge, sowie den von ihm verfassten Statutenentwurf
unmittelbar Eurer Liebden vorzulegen.
Ich gewärtige, dass diese Angelegenheit mit der grössten Beschleunigung behandelt,
und Mir der Statutenentwurf, sowie die weiteren Anträge baldigst zur Beschlussfassung
vorgelegt werden.
Wien, am 7. März i863.
Franz Josef m/p.
B-
Statuten des Museums.
Se. k. k. Apostolische Majestät haben mit Allerhöchstem Handschreiben vom
3i. März 1864 den nachstehenden Statuten für das Oesterreichische Museum die Aller
höchste Genehmigung zu ertheilen geruht:
A. Zweck und Umfang.
§• 1.
Das k. k. Oesterreichische Museum für Kunst und Industrie hat die Aufgabe,
durch Herbeischaffung der Hilfsmittel, welche Kunst und Wissenschaft den Kunst
gewerben bieten, und durch Ermöglichung der leichteren Benützung derselben die
kunstgewerbliche Thätigkeit zu fördern und vorzugsweise zur Hebung des Geschmackes
in dieser Richtung beizutragen.
§• 2.
Das Museum für Kunst und Industrie umfasst daher
a) diejenigen Objecte aus allen Zweigen der Kunst und der Kunstindustrie,
welche geeignet sind, die angegebenen Zwecke desselben zu fördern,
sowohl in Originalien als in Copien, und
b) eine Bibliothek.
§• 3-
Die in diesem Museum aufzustellenden Objecte gelangen dahin:
a) auf dem Wege der Entlehnung:
1. aus allen Hofsammlungen und Schlössern, welche im Allerhöchsten
Handschreiben vom 7. März 1863 bezeichnet sind, und zwar:
aus der Hofbibliothek, aus dem Depot der Bildergalerie am
Belvedere, aus den Vorräthen an Tapeten und Mobilien der