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Volltext: Das Kaiserl. Königl. Österreichische Museum für Kunst und Industrie

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Industriellen selbst Gelegenheit zur Ausstellung besonders vorzüglicher Gegenstände 
zu geben. 
Auch ist mit dem Museum eine photographische Anstalt und eine Gypsgiesserei 
in Verbindung zu bringen. 
Vor Allem ist jedoch für das Museum ein Statut zu entwerfen, zu dessen Aus 
arbeitung, sowie zur Einleitung aller die Eröffnung des Museums vorbereitenden Schritte 
Ich ein provisorisches Comite zu ernennen finde, welches unter dem Vorsitze des 
Sectionschefs im Staatsministerium Karl Edlen von Lewinski aus dem Schatz 
meister Meiner Schatzkammer und Custos Meines Münz- und Antikencabinets, Johann 
Gabriel Seidl, aus dem Kunstreferenten im Staatsministerium, Ministerialsecretär 
Dr. Gustav Heider, und aus dem ausserordentlichen Professor der Kunstgeschichte 
an der Wiener Universität, Rudolf von Eitelberger, zu bestehen hat, und welches 
Ich ermächtige, bei eintretendem Bedarfe seine Erweiterung durch noch ein oder das 
andere Mitglied zu beantragen und nach Erforderniss Sachverständige zu vernehmen. — 
Dieses Comite hat seine Anträge, sowie den von ihm verfassten Statutenentwurf 
unmittelbar Eurer Liebden vorzulegen. 
Ich gewärtige, dass diese Angelegenheit mit der grössten Beschleunigung behandelt, 
und Mir der Statutenentwurf, sowie die weiteren Anträge baldigst zur Beschlussfassung 
vorgelegt werden. 
Wien, am 7. März i863. 
Franz Josef m/p. 
B- 
Statuten des Museums. 
Se. k. k. Apostolische Majestät haben mit Allerhöchstem Handschreiben vom 
3i. März 1864 den nachstehenden Statuten für das Oesterreichische Museum die Aller 
höchste Genehmigung zu ertheilen geruht: 
A. Zweck und Umfang. 
§• 1. 
Das k. k. Oesterreichische Museum für Kunst und Industrie hat die Aufgabe, 
durch Herbeischaffung der Hilfsmittel, welche Kunst und Wissenschaft den Kunst 
gewerben bieten, und durch Ermöglichung der leichteren Benützung derselben die 
kunstgewerbliche Thätigkeit zu fördern und vorzugsweise zur Hebung des Geschmackes 
in dieser Richtung beizutragen. 
§• 2. 
Das Museum für Kunst und Industrie umfasst daher 
a) diejenigen Objecte aus allen Zweigen der Kunst und der Kunstindustrie, 
welche geeignet sind, die angegebenen Zwecke desselben zu fördern, 
sowohl in Originalien als in Copien, und 
b) eine Bibliothek. 
§• 3- 
Die in diesem Museum aufzustellenden Objecte gelangen dahin: 
a) auf dem Wege der Entlehnung: 
1. aus allen Hofsammlungen und Schlössern, welche im Allerhöchsten 
Handschreiben vom 7. März 1863 bezeichnet sind, und zwar: 
aus der Hofbibliothek, aus dem Depot der Bildergalerie am 
Belvedere, aus den Vorräthen an Tapeten und Mobilien der
	        
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