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Dr. Dobhert (Berlin): Ich möchte den .Wunsch aussprechen, dass sich
die Ansicht immer mehr und mehr verbreite, dass man von vielen Bildern nie
wissen wird, wem sie zuzuschreiben sind; ich möchte daher die Benennung
wiiandrische u. s. w. Schulen, hin der Art des und des?! u. s. w. statt des
Namens mit einem Fragezeichen häufiger eingebürgert sehen. Man wird natürlich
so lange an der Bestimmung eines Bildes arbeiten, bis man sieht, dass man
zu nichts Sicherern kommen kann.
Professor Conz e: Wenn einmal eine Entscheidung getroffen werden soll,
so bitte ich doch zu bedenken, dass für den grössten Theil der Dinge die Ent-
scheidung bereits getroffen worden ist, z. B. auch für die gesammte Archäologie,
und diese wird schwerlich von ihrem Grundsatze, rechts und links vom Beschauer
her zu verstehen, abgehen, da er sich praktisch erwiesen hat, wiewohl er viel-
leicht der Theorie widerspricht.
Regieiungsrath Falke (Wien): Ich will meine Ansicht als alter Katalog-
macher auf Grund zwanzigjähriger Erfahrung aussprechen. Ich habe es auch
immer praktisch gefunden, es zu machen, wie Inspector Malss will. Wenn wir
die Weise der Heraldik anwenden wollen, so müssen wir immer sagen vheral-
disch rechtsu und vheraldisch links". Das Puhlicum aber wird sich nie dahin-
einfinden, wenn wir ihm diese Verkehrung des Standpunktes als die Regel zu-.
muthen.
Geheinierath Schöne (Berlin): Gestatten Sie mir, einen Gesichtspunkt
hervorzuheben. Man ist sehr häufig in der Lage, mit der Beschreibung von
Kunstwerken die Beschreibung von Räumlichkeiten zu verbinden, in denen sie
sich befinden. Z. B. bei Fresken würde dieser Fall eintreten. Nun glaube ich,
dass es bei der Beschreibung einer Baulichkeit mnmöglich sein würde, einen
anderen Weg einzuschlagen, als den vom Inspector Malss empfohlenen. Das
wäre eln Fall, in dem, wie ich glaube, die heraldische Bezeichnung kaum an-
wendbar sein würde, und ich würde darin einen Grund finden, mich dem Votum
des lnspectors Malss anzuschliessen.
Professor Woltmann: [ch danke Herrn Inspector Malss für die Be-
merkung über die Druckeinrichtung der Kataloge und nehme dieselbe in vollem
Umfange auf._Wenn sodann über rechts und links keine Einigung zu erzielen
ist, so muss man diesen Punkt dahingestellt sein lassen. Wünschenswerth wäre
. es allerdings, dass eine Einigung erzielt würde. Die Einwendung des Herrn
Crowe kann ich nicht als treffend erkennen, denn jedes Bild hat eine Haupt-
Seite, nach der es gerichtet ist._Dann ist ein Punkt wichtig, dass ikonographisch
die rechte Seite als solche eine bestimmte Rolle spielen kann. Auch scheint
mir, dass ideell der heraldische Gebrauch von rechts und link's einen grossen
Vorzug hat. Man lässt da das Kunstwerk als solches gelten und geht von ihm
aus; man betrachtet es sozusagen als selbständiges Subject statt als unser Object
- Was den Punkt betrilTt, dass Facsimiles auch unter der natürlichen Grösse zu
geben sind, so möchte ich zugeben, dass es bestimmte Fälle geben kann, wo
das Facsimile so gross ist, dass es in Originalgrösse reproducirt im Buche
unbequem wird. Aber man lasse diese Fälle erst an sich herankommen. Uebri-
gens bleibt dann immer noch die Möglichkeit einer photographischen Ver-
kleinerung der Durchzeichnung, mit ausdrücklicher Angabe, dass eine solche
und in welchem Masse sie stattgefunden. Nur darf die Reduction nie ans freier
Hand geschehen.-Dann möchte ich noch auf einen Punkt eingehen. Professor
Conze hatte Grund, den besseren Standpunkt seiner Wissenschaft zu betonen.
Wir waren aber eben niemals in der Lage, bessere Kataloge machen zu können.
Wir kommen überhaupt nicht in die Lage. Die Art, die mittelalterliche und
die moderne Kunst zu bearbeiten, ist eine ganz andere, und ohne dass eine
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