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Volltext: Führer durch die Ausstellung von Arbeiten k. k. kunstgewerblicher Fachschulen

Verfügungen ist die ausschliessliche Aufgabe jeder 
Schule in der gründlichen und systematischen 
Ausbildung ihrer Schüler zu suchen; die Produc 
tion verkaufbarer Gegenstände darf nur Mittel zum 
Zwecke sein und ist daher auf das äusserste Mass 
zu beschränken. 
D ^Verwertung von Lehrwerkstättenerzeug 
nissen hat (mit Ausnahme der Korbflecht- und 
Spitzenschulen, welche als Erwerbsschulen orga- 
nisirt sind) zu geschehen: Für den eigenen Bedarf 
der Schule, durch Abgabe der als Lehrmittel ge 
eigneten Objecte an andere inländische Lehran 
stalten, durch Überlassung von Mustern, Modellen, 
Vorbildern u. a. an Gewerbetreibende, durch Ab 
gabe von Musterstücken an inländische Gewerbe 
museen, durch Verkauf an Gewerbetreibende oder 
gewerbliche Erwerbsgenossenschaften unter Ge 
währung eines angemessenen Rabattes, durch Ver 
abfolgung von Werkzeugen und Arbeitsbehelfen 
an die Schüler, endlich, wenn die Vorräthe dann 
noch nicht erschöpft sind, durch Verkauf an 
Private, wobei jedoch strengstens daran fest 
zuhalten ist, dass die betreffenden Erzeugnisse 
nicht unter dem jeweiligen ortsüblichen Markt 
preise gleichartiger Gegenstände abgegeben werden 
dürfen. 
* 
* * 
Es erübrigt noch, in einigen Worten die 
Gesichtspunkte darzulegen, von denen aus die 
Anordnung der Ausstellung, deren decorative 
Ausstattung Baurath Ludwig Baumann in ent- 
XII
	        
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