Verfügungen ist die ausschliessliche Aufgabe jeder
Schule in der gründlichen und systematischen
Ausbildung ihrer Schüler zu suchen; die Produc
tion verkaufbarer Gegenstände darf nur Mittel zum
Zwecke sein und ist daher auf das äusserste Mass
zu beschränken.
D ^Verwertung von Lehrwerkstättenerzeug
nissen hat (mit Ausnahme der Korbflecht- und
Spitzenschulen, welche als Erwerbsschulen orga-
nisirt sind) zu geschehen: Für den eigenen Bedarf
der Schule, durch Abgabe der als Lehrmittel ge
eigneten Objecte an andere inländische Lehran
stalten, durch Überlassung von Mustern, Modellen,
Vorbildern u. a. an Gewerbetreibende, durch Ab
gabe von Musterstücken an inländische Gewerbe
museen, durch Verkauf an Gewerbetreibende oder
gewerbliche Erwerbsgenossenschaften unter Ge
währung eines angemessenen Rabattes, durch Ver
abfolgung von Werkzeugen und Arbeitsbehelfen
an die Schüler, endlich, wenn die Vorräthe dann
noch nicht erschöpft sind, durch Verkauf an
Private, wobei jedoch strengstens daran fest
zuhalten ist, dass die betreffenden Erzeugnisse
nicht unter dem jeweiligen ortsüblichen Markt
preise gleichartiger Gegenstände abgegeben werden
dürfen.
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Es erübrigt noch, in einigen Worten die
Gesichtspunkte darzulegen, von denen aus die
Anordnung der Ausstellung, deren decorative
Ausstattung Baurath Ludwig Baumann in ent-
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