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D ie Ausstellung der hofärarischen Teppiche ist allen
an ihrer Erhaltung interressierten Amtsstellen ebenso
wie die Vorführung der Gobelins als eine Pflicht
der Öffentlichkeit gegenüber erschienen, welche sich so
lebhaft an den Bemühungen beteiligt hat, der Stadt Wien
ihren alten Kunst- und Kulturbesitz dauernd zu sichern;
sie hat Anspruch darauf, die ihr bisher vorenthalten
gewesenen Schätze frei und unbehindert in ihr geistiges
Eigentum zu übernehmen.
Mit Zustimmung der obersten Verwaltung des Hofärars
und der Staatsämter für Handel und Gewerbe, Industrie und
Bauten und für Inneres und Unterricht wurden diese kost
baren Stücke von der Direktion des Österr. Museums zur
Ausstellung übernommen, das hierin sachlich zuständig ist
und durch seinen eigenen Besitz an hervorragenden Werken
der Teppichkunst als der geeignetste Ort einer solchen
Vorführung erscheinen mußte. Sie findet im Säulenhofe
des Museums statt, weil - der a#is4oßende Saal IV augen
blicklich die Teppichsammlupg^dös Institutes birgt.
Zur Ausstellung gelangten”*!6 Teppiche, von denen der
im Vordergründe des allgemeinen Interesses stehende
„Jagdteppich“ unter der Bezeichnung „Teppich aus
Seidensamt, altpersisch, aus dem 16. Jahrhundert, mit
reichen Ornamenten und Jagdszenen“ (Nr. 728) bereits
1864 und 1865 im alten Ballhause der Hofburg, wo
selbst das Österr. Museum von 1864 bis 1871 unter
gebracht war, zur Schau gestellt worden ist. Über die
Technik dieses Teppichs hatten die „Mitteilungen des