IV
BENÜTZUNG DER BIBLIOTHEK.
Die Benützung der Bibliothek ist jedermann
gestattet und der Eintritt in dieselbe an allen
Besuchstagen frei. Die Bibliothek ist vom 21. März
bis 20. October an Wochentagen, mit Ausnahme
des Montags, von 9 bis 2 Uhr, an Sonn- und Feier
tagen von 9 bis 1 Uhr geöffnet. Vom 21. October
bis 20. März sind die Besuchsstunden an Wochen
tagen, mit Ausnahme des Montags, von 9 bis 1 Uhr
und von 6 bis 8'/ 2 Uhr, an Sonn- und Feiertagen
von 9 bis 1 Uhr.
Das Ausleihen der Bücher erfolgt nur gegen
Empfangschein. Dieser hat den Titel und die
Signatur des entlehnten Werkes, Namen und
Wohnung des Entlehners und das Datum zu
enthalten. Für jedes Werk ist eine besondere
Empfangsbestätigung auszustellen. Als ausgeliehen
ist jedes Werk zu betrachten, das mit Zustimmung
des Bibliotheksvorstandes aus dem Bibliotheks
locale entfernt wird.
Das Weiterleihen in dritte Hand ist nicht
gestattet. Der Entlehner haftet für jede Beschä
digung. Auf Verlangen des Bibliotheksvorstandes
ist jedes entlehnte Werk sofort zurückzustellen.
Bücher und Blätter der Ornamentstich-
Sammlung, Originalzeichnungen und wertvolle,