MAK
Seite 216. 
Rümmer 14. 
fett, Harz udgl, mit Schmut; und Zeichen des 
Alters bedeckt. Als Sammler die Flamen und 
Chiffren der JTlaler genauer zu untersuchen be 
gannen und fanden, daTj sie nicht fest genug mit 
dem Untergrund uerbunden seien, grub er sie 
tiefer in die Farben ein. Brachte man ihm ein 
altes Original auf Holz zur Restauration, so sägte 
er es durch, malte auf das untere der so er 
haltenen Bretter eine neue Kopie und oerkauffe 
das Original. Der Besitzer untersuchte die Rück 
seite, fand sie unoerändert und glaubte sein Ge 
mälde in aufgefrischtem Zustande zurückerhalten 
zu haben. 
Andere Händler zeigen dem Sammler ein 
Bild und empfohlen es als gut und billig. Der 
Ciebhaber kauft es, schreibt auf die Rückseite 
seinen narrten, seljt sein Siegel hin und lä^t es 
sich zusenden. Bei genauer Untersuchung stellt sich 
heraus, daf; er ein minderwertiges Gemälde teuer 
bezahlte. Gr begreift nicht, roie er sich so irren 
konnte. Aber Schrift und Siegel auf der Rück 
seite zeugen gegen ihn, beweisen, daf; er dies Bild 
als gut ansah und erroarb! Hein, der Händler 
hatte ihm ein gutes Stück uorgelegf und mit Recht 
empfohlen, aber unter dem guten Bilde safj die 
elende Kopie. Der Käufer hat seinen Hainen auf 
deren Rückseite gesetjt. Als er roeggegangen 
mar, hob der Händler das gute Bild aus 
dem Rahmen, lief; das falsche darin und adressierte es an 
seinen Kunden. 
Gin Händler kann sich leicht drei oder oier Kopien anfertigen 
lassen. Ist die erste abgeset;t, welche er unter dem Original oer 
barg, so kommt die zweite an die Reihe. Gs ist kaum anzunehmen, 
daf; die Sache herauskommt, wenn er seine Kopien bei oier £ieb- 
habern in Rußland, Preußen, Gngland und Amerika unterbringt. 
Die werden sich schwerlich treffen' und ihre Crwerbungen mit 
einander oergleichen. Gs wird auch dem Käufer kaum möglich sein, 
oor Gericht zu beweisen, daf; er Harne und Siegel auf ein anderes 
Bild setjte, auf dem sie stehen, ohne geändert worden zu sein. 
Ginem Sammler, der diese Schliche kannte, wollte ein 
Händler denselben Streich spielen. Der Ciebhaber kauft das Bild, 
(Zu 
6. Schönfels. Holzfiguren nach der Restaurierung. 
Artikel: „Die Kunstpflege in Sachsen“ auf Seite 212. 
bezahlt es, läf;t sich eine Quittung ausstellen und schickt sich an, 
zu gehen. Der Verkäufer will ihm das Bild senden. „Danke 
bestens. Gs ist nicht graf;. Ich kann es selbst tragen.“ Trat; des 
Sträubens des Händlers nimmt er es unter den Arm, geht in seine 
Wohnung und freut sich, zwei Bilder, ein oberes und unteres, ein 
echtes und falsches, als Kuriosität für seine Sammlung billig 
erworben zu haben. 
Zu Köln befand sich um 1000 im Antiquariatshandel ein 
kleines, altdeutsches Gemälde, eine „Thronende ITtadonna“. Gin 
fälscher fügte ihr zwei Brustbilder bei, welche er einem 
bekannten Bilde des Kölner ITluseums entnahm. Das Bild der 
Hladonna war eine gewöhnliche niederländische Schularbeit ohne 
besondere Bedeutung. Den Kaufwert oerdankte das Ganze dem 
beigefügfen Brustbildern, doch hatten 
dieselben einen anderen Stil und war 
ihr Original ein oder zwei Jahrzehnte 
jünger. De eingehendste technische 
Untersuchung des Holzes, der Rückseite 
und des Rahmens sprach unwiderleglich 
für Gchtheit. Da für die Zutaten der 
Hintergrund etwas ausgetieft, das Ganze 
neu firnisirt und alt gemacht war, schien 
die fälschung oor jeder Ginsprache ge 
sichert zu sein. 
L fig."7. ITlarienberg. Ratsherrenbilder. 
(Zu Artikel: „Die Kunstpflege in Sachsen“ auf Seite 212.) 
Zu Herrn ßoissel de ITlontoillc, 
dem Kunstagen‘en des Herrn Alphonse 
o. Rothschild, kam Pierrat, um ihm 
mitzuteilen, zwei Brüder hätten zu 
Arles oon einem alten Onkel wertoolle 
Sachen, besonders seltene und kostbare 
Gmails geerbt. Die Sache sei noch un 
bekannt, also keine Zeit zu oerlieren. 
Der Agent reist mit dem Händler im 
nächsten Zuge nach Arles. Hach langem 
Warten und Reden erlangen sie Zutritt 
zum Saale, worin die ererbten Schäle 
stehen. Der Agent kauft für 17.000 frank, 
Rothschild ist entzückt über die Gr- 
werbung. Ginige Zeit nachher beweist 
ein Gxperte die Unechtheif. Die Sache 
kommt oor Gericht, und es ergibt sich,
	        
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