MAK
Hummer i-8 
international e $Vi i n m 1 e r - Z e i t u li g 
dem er 1452 den Herzog Fudwig non Saooyen zum 
neuen Herrn ernannt hatte, die österreichischen überall an 
den Toren austilgen und durch saooyische ersehen lief), 
flls im folgenden fahre Prinz Amadeus die Stadt be 
suchte; lief) man ihm zu Ehren auch einen sanoyischen 
Wappenschild in ein fernster der großen Ratsstube machen, 
und als er 1469 mit seiner Gemahlin den Besuch wieder 
holte, erhielt sogar ein fenster in seinem Schlafgemach 
den gleichen Schmuck. Flach größer aber mar die freude, 
als im fahre 1478 freiburg freie Reichsstadt wurde und man 
das saooyische Kreuz an den Stadttoren durch den Reichs 
adler ersehen konnte. Damals lief] der Rat den Glas 
maler Urs Werder non Bern kommen, damit er neun 
groije Glasgemälde mit dem Staatswappen und dem Reichs 
schilde darüber anfertige, die in den fenstern der Kirche 
St. Flikolaus, des Rathauses und der Kanzlei, jedermann 
sichtbar, dieses freudige Ereignis bestätigen sollten, flls 
dann die Stadt 1481 in den Bund der Eidgenossen auf 
genommen wurde, machte sich kurze Zeit darauf einer 
ihrer angesehensten Bürger auf die Reise, um non den 
neuen Bundesgenossen ihre Wappen zum Schmucke derRats- 
stubezu erbitten, welche seit 1505 als llfeisterwerke des Berner 
Glasmalers Hans funk in deren fenstern erglänzten. 
Dafür gehörte der Rat dieser Stadt fortan zu den freu 
digsten Gebern non Wappenscheiben nach den Fanden der 
neuen freunde. 
Solche Stiftungen aus politischen, resp. staatsrecht 
lichen Gründen erhielten sich sogar noch zu den Zeiten, 
als die fenster- und Wappenschenkungen in ihrer groljen 
Mehrzahl zu reinen Gunst- und freundschaflsbezeigungen 
geworden waren. Schon 1481 hatte der Rat non frei 
burg sein Wappen in die Kirche non Kerzers mit der Be 
gründung geschenkt: „vehu (vu) quil soiit uostres.nach 
dem die Eidgenossen im Jahre 151.4 an Stelle des alten 
Dynastengeschlechtes der Grafen non Höchberg non Stadt 
und Herrschaft Fleuenburg Besit] ergriffen hatten, stellte 
der in ihrem Flamen regierende Fandoogt Flikolaus Halter 
wenige fahre später das Gesuch, sie möchten in das grofje 
Rundfenster der Kathedrale ihre Wappen stiften, damit 
diese aller Welt oerkünden, dal] diese Stadt unter ihrem 
llfachtschut] stehe. Lind noch im fahre 1576 fügen die 
Fandleute zu Gantenschwil, einem Dorfe im Gebiete des 
alten Kantons Bern, ihrem Bittgesuche um fenster und 
Wappen in ihre Kirche die Begründung bei, sie wohnten 
weit weg non ihren (reformierten) Herren und hart an der 
Grenze des (katholischen) Fuzernergebietes. Demnach 
sahen sie in dem heimischen Staatswappen als Schmuck 
eines der Kirchenfenster geradezu ein Schulpnitte! gegen 
Übergriffe ihrer andersgläubigen Hachborn. Es kann 
darum nicht befremden, daf], wenn in einem öffentlichen 
Fokale das geschenkte Standes- oder Stadtwappen bös 
willig zerbrochen wurde, die betroffene Regierung dies 
als eine Beleidigung empfand. So klagten im fahre 1527 
bei Ausbruch der Reformationswirren die Zürcher Ge 
sandten den eidgenössischen Boten „was Schmach und 
Schande den non ihren Herren geschenkten Wappen und 
fenstern mit Zerschlagen und sonstwie begegne“. Und 
in der Tat wurden in den beginnenden Religionskriegen 
nicht selten an den Wappenscheiben der Gegner unoer- 
nünftige Racheakte ausgeübt, 
Diese staatsrechtliche Bedeutung, welche man den 
Wappenschenkungen der eidgenössischen Stände beilegte, 
wurde dann in der folge nicht selten dazu benut]t, um 
damit die Bittgesuche um Schenkung non Wappenscheiben 
zu begründen, indem man beifügte: „die fremden sollen 
sehen, wem wir gehören“. 
Allein weder die Schenkungen aus religiösen, noch 
die aus politischen, resp. staats- oder herschaftsrechtlichen 
FFlotioen hatten oermacht, der Glasmalerei die Bedeutung 
Seite 275 
für die Eidgenossenschaft zu oerschaffen, welche ihr seit 
dem Ende des 15. fahrhunderts während mehr als zwei 
hundert fahren zukam. Erst als das fenster- und Wappen 
schenken zur Volkssitte geworden war, an der sich alle 
Kreise beteiligten, oom Patrizier und Ratsherrn bis hin 
unter zum Gemeindehirten und Rachrichter, wurde die 
Glasmalerei zu einer Kunstbetätigung mit nationalem Ge 
präge, welche in ihren guten Feistungen die der Hach- 
barstauten weit überflügelte. Das kam so. 
Bis zur ruhmreichen Beendigung des Krieges, den 
die Eidgenossen während der fahre 1474 bis 1477 mit 
Unterstütjung ihrer Hachborn aus Süddeutschland gegen 
Karl den Kühnen oan Burgund führten, waren die ein 
zelnen Bundesglieder, Städte und Fänder, oar allem darauf 
?ig. 2. 
bedacht, die oerfügbaren Mittel zur Befestigung ihrer 
Hoheitsrechte und zur Erweiterung ihrer territorialen Ge 
biete zu oerwenden. Wahl wurden in einzelnen Städten 
durch die Bürgerschaft ansehnliche Kirchen gebaut und 
mit einigem Aufwande oon Werken der bildenden Kunst 
ausgestatfet; allein mit Ausnahme der Münster zu Bern 
und freiburg waren es doch im allgemeinen bescheidene 
Unternehmungen Denn es fehlten dem Fände die geist 
lichen und weltlichen fürsten, welche in monumentalen 
Prachtbauten sich bleibende Denkmäler schaffen wollten, 
fm allgemeinen gab man sich damit zufrieden, wenn die 
Kirchen überhaupt fenster aus dem trüben und undurch 
sichtigen Waldglas besagen und in den Rats- und Patri 
zierhäusern wenigstens eine Stube sich dieses Vorzuges 
erfreute. Eine größere Unternehmungslust fing sich erst 
zu regen an, als die Besiegung des mächtigsten feindes 
nicht nur den bisherigen Besil] an Fändergcbieten garan-
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.