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Internationale S-.a nun 1 e r - Z e i t u n g. 
Nr. 3 
Faksimiledruck und den Holzschnitt im Lutherischen 
Narren, Kürschners Ansgäbe.&■; 83; schließlich ver 
gleiche' inan das Blatt Murner und der Luthe 
rische Narr (Fig. 6) mit dem Holzschnitt der Mühle 
von Schwindelsheim, Hl. 4 v, ein rohen narren fressen, 
und mit dem Klapperbenckly aus der Schelmenzunit 
1513; ich glaube, diese wenigen Beispiele, denen icn 
noch' zahlreiche andere beifügen könnte, beweisen, daß 
alle diese Illustrationen von derselben Hand gezeichnet 
sind, derselben Hand, die den Sabellieus illustriert hat. 
Gehen wir noch weiter in Murners illustrierten 
Werken zurück, so kommen wir zu den mnemotechni 
schen Spielkarten, die er für die Erlernung der Logik 
im Jahre 1507 und für die der Institutionen vor 1502 ge 
zeichnet hat. Das logische Kartenspiel kenne 
ich aus den Holzschnitten in Murners Logica memora- 
tiva, Straßburg, Oriininger 1509, mit Vorrede datiert 
Freiburg 1508. Im Exordium erklärt Murner, er habe die 
in dem Huche abgebildeten Spielkarten entworfen, nicht 
aus widerrechtlichem Vergnügen, nulla me Chartas 
effingendi voluptas impulit iniuriosa; und in dem am 
Schlüsse abgedruckten Testimonium der Universität 
Krakau wird bezeugt, Thomam Murner hanc chartilu- 
diorum praxim apud nos finxisse. Im Frankfurter 
Bücherfreund VIII, S. 87, war der Holzschnitt von 
Bl. H 6 reproduziert; er ist, wie alle übrigen in dem 
Buche, im Stile der Grüningerschen Offizin gehalten, 
geht aber, wie alle anderen, unzweifelhaft auf Murners 
Zeichnungen zurück. Nur die große Abbildung auf RI. 6v 
ist Kopie eines Holzschnittes in der Schcttschen Aus 
gabe von Ketschs Margarita philosophica. Das ju 
ristische Kartenspiel Murners existierte schon 
im Jahre 1502, wie wir durch einen von diesem Jahre 
datierten Brief Thomas Welfs wissen.’) Das ganze Spiel 
bestand ans 121. Blättern. Ein Exemplar, an dem zwei 
Blätter fehlen, besitzt die Universitätsbibliothek Basel; 
L. Sieber hat es in der erwähnten Arbeit eingehend 
beschrieben. Ein zweites Exemplar von 110 Blättern, im 
Besitze des Hof m u seu m s in Wi e n, hat neuerdings 
A. Weixlgärtncr in knn.stgeschichtlicher Hinsicht 
besprochen.'*) Er schreibt darüber: »Das Spiel wurde 
schon 1502 vom Thomas Murner publiziert, und zwar 
wahrscheinlich in Straßburg .... Die Holzschnitte sind 
recht roh und unbeholfen. Mit der Straßburger Tllustra- 
torenscbule, besonders dem 1510 bei Hurfuff er 
schienenen Tenglerschen Layenspiegel (Kristeller, Ab 
bildung nach S. 56) zeigen sie wohl ziemlich nahe stili 
stische Verwandtschaft, doch vermag ich in den mir 
bekannten Drucken keinen Zeichner zu nennen, dessen 
Hand ich sie zimischreiben wagte.« Ich glaube, man kann 
sie keinem änderen Zeichner als Thomas Murner selbst 
?.us>'hreiben und die stilistische Verwandtschaft mit der 
Straßburger Schde ist auf Rechnung des Formschneiders 
zu setzen. — Wie das logische Kartenspiel, erschien 
auch das juristische als Buch, aber erst 1518: Charti- 
ludiutn Institute sümmarie. Argeritine per Joh. Prüss 
') Quid non autlet nionuchus iste, schreibt Wolf, qui 
sacratissimas Justiniani institutiones ineptissimis depravavit 
glossis? Nec ea re satiatus addidit imagunculäs quasdam mai- 
ginibus depictas. Prob nefas: ut protinus jam edicta caesarea 
appareant chartae hrsoriae. Und Murner antwortete kurz darauf. 
Ingenue fatcor me in imperatorias constitutiones quosdam com- 
mentarios edidisse, cartiludium institutionum ac pictasmatc 
Justinianum, textum ad facilem memorandi viam revocässc 
(Sieber L„ Murner und sein Jurist. Kartenspiel, in Beitr. zur 
vaterlärid. Gesell. Basels, X, S. 288 bis 189). 
u ) A. Wefxlgärtner. Üngedruekte' Stiche, im Jahrb. d. 
Kunsthistor. Samml. d. allerhöchst. Kaiserhauses. Bd. XXIX, 
Heft 4, 1911, 
impensis J. Knoblouch. ) Nach Sieber (1. c. pag. 304) 
sind die zwölf Asse mit den Fürstenbildern unzweifel 
haft mit denselben Holzstöcken wie das eigentliche 
Kartenspiel gedruckt. Bei den übrigen Figuren kommen 
Abweichungen vor. Das Blatt mit dem Bild des Kaisers 
hat Kristeller S. 66 abgebildet. Die Aehnlichkeit in der 
Zeichnung mit den Papstbildern in der Schlettstadter 
Handschrift, die zweiunddreißig Jahre später entstanden, 
ist groß. Auch dieser Kaiser sitzt in lebendiger Stellung 
auf seinem Throne, auch bei ihm sind die Beine ver 
zeichnet. 
Dagegen sind nicht von Murners Hand die Miniaturen 
einer Handschrift des Chartiludium Institute, die die 
Stadtbibliothek in Nürnberg besitzt.") Sie ist nicht vor 
1515 entstanden, da auf der Rückseite des Titelblattes 
Murners »inlimatio 1515 facta in universitatc Trevirensi« 
steht. Nach S t i n t z i n g ist die Schrift fest und korrekt, 
überhäuft mit Abbreviaturen. Die Figuren sind sorgfältig 
ausgeführt und bemalt; jedoch fehlen sie im letzten 
Viertel des Buches, wo der Raum zu ihrer Eintragung 
freigelassen worden ist . . . Sie sind denen im Drucke 
gleich, aber die Reihenfolge ist verschieden, der Text 
mehrfach abweichend. 9 ) Auf dem Vorsatzblatte steht die 
Notiz: Dono honesti civis Arbogasii Stercker hcrcdi.s 
Th. Murncri hie über ad Theobaldum Nigri Picbanum 
Petri Senicris Argcnt. pervenit. d. 23. Aug. ao. 37. Ich 
kenne diese Handschrift bisher nur durch die Photo 
graphie der im Katalog Solger erwähnten Miniatur des 
Heroldes, die die Nürnberger Stadtbibliothek die Güte 
hatte, für mich hersteilen zu lassen, ich glaube aber auf 
Grund dieser Photographie annehmen zu können, daß der 
Bildersehmuck dieser Handschrift von keinem Geringeren 
als Hans B ar g k m a i r herrührt. 
Die Behandlung dieser Frage gehört nicht mehr zu 
meinem Thema, cs sei daher vorläufig folgendes nur an 
gedeutet: Fr. Dörnhöffer hat einen unbekannten 
Holzschnitt des British Museum mit der Jahreszahl 1504, 
einen Herold mit Wappen darstellend, Burgkmair zuge 
schrieben, 1 ") Weixlgärtncr (I. c. pag. 264) hat die Ueber- 
einstimmung dieses Holzschnittes mit dem Herold auf 
dem letzten Blatte des Mumerscheii juristischen Karten 
spieles des Hofmuseums in Wien nachgewiesen und er 
klärt, Burgkmair habe »unzweifelhaft den Herold des 
anonymen Straßburger Zeichners kopiert«. Vergleicht 
man nun die beiden von Weixlgärtner auf S. 262 und 263 
! nebeneinander gestellten Herolde Murners lind Burgk- 
mairs mit dem Herold der Nürnberger Handschrift, den 
ich in Fig. 7 nach der Photographie wiedergebe, so 
; scheint mir klar, daß die Miniatur der Nürnberger Hand- 
") Auch in diesem Werke finde ich einen Beweis, dal.! 
Murner die Illustrationen seiner Bücher zugleich mit dem 
i exte herstellte. Fr sagt darin (nach Liebenau, Murner in 
Basel, Basler Jahrbuch, I, S. 96, 12), er habe eine illustrierte 
Ausgabe der Instituten vorbereitet (quam typis atque figuris 
or jinaviinus), wegen ihrer vielen und sonderbaren Bilder aber 
keinen Verleger gefunden (ob sui rnirandas figurarum pro- 
tiactioues usque in hanc horatn oxprimi non potuit). 
s ) Zuerst beschrieben in Bibliotheca A. R. Solger. 
No.rimb. 1760. vol. I. p. 248, Nr. 24: Instituta, vel Justiniani In 
stitutiones Juris. Codex chartaceus propria manu Thomae 
Murneri. Ao. 1515. scriptus. Cum quanipliirimis paradoxis fi- 
gi ris . . Heraklus vel Caduceator Caesareus etiam ferme 
sub finem Codieis artificiose pictus cernitur. — Am ausführ 
lichsten behandelt von R. Stintzing, Gesell, der populären 
I iteratur des römisch-kanonischen Rechtes, Leipzig 1867, 
S. 465 ff. 
°) Stintzing, I. e. 
10 ) Fr. Dörnhöffer, lieber Burgkmair und Dürer, in Bei 
träge zur Kunstgeschichte, Franz Wickhoff gewidmet, 1903, 
S. 12(1 ff. Vgl. C. Dodgson, Catalogue of German woodeuts in 
the British Museum. Vol p, 19H, p . 55. Nr. 2. Die Jahreszahl 
1504 faßt Dörnhöffer nicht als Datierung des Holzschnittes 
I auf, sondern bezieht sic auf'-den Inhalt der Darstellung.
	        
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