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zuführen versuchen. Er (der Minister) glaube, dass es sehr schwer und
nur in kleinem Umfange möglich sein werde, durch diese Reform dem
Kleingewerbe aufzuhelfen; nach seiner Ueberzeugung liege die Abhilfe in
der Volksschule, in dem innigen Contacte derselben mit der Fortbildungs-
schule und in letzterer selbst und es gereiche ihm zur Freude, diesen
Contact in so wohl organisirter Weise hier durchgeführt zu sehenu.
(Deutsches Gewerbemusenm.) Dasselbe hat mit k. Genehmigung seine Bezeich-
nung geändert und heisst von nun an wKunstgewerbe-Museum zu Berlins.
Gesetz zur Organisation der 600100 et muaeas d'art induatrlal, vorgelegt
der französischen Kammer der Deputirten am 24. März 1879. Zur Hebung des Zeichen-
unterrichtes und der kunstgewerblichen Museen wird ein jährlicher Credit von 800.000
Francs bewilligt, der in folgender Weise repartirt werden soll:
r. Zur Gründung eines kunstgewerblichen Museums in Paris W Kosten
der Vorträge, Conferenzen, Bewachung, Beheizung, Beleuchtung etc. . . 400.000 Frcs.
2. Subventionen für Zeichenschulen, gegründet von den Departements,
den Städten, Handelskammern, staatlich anerkannten Gesellschaften etc. . .' 150.000 Frcs.
3. Subventionen zur Gründung von kunstgewerblichen Museen
durch die Departements, Städte, Handelskammern, vom Staate anerkannte Gesell-
schaften etc. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100.000 Frcs.
4. Für Modelle, Gypsabgüsse, Reproductionen von Objets d'arts für
Zeichenschulen und kunsrgewerblichen Museen . . . . . . . . 100.000 Frcs.
5. Für die Kosten der jährlichen Concurse der Zeichenschulen in Paris und
in den Departements, für Medaillen, Reisekosten etc. , . . . . . . 50.000 Frcs.
(Zeichenschulen in Paris.) Der v-Chronique des Artsu vom n. Juli zufolge ist
der Zeichenunterricht in Paris gegenwärtig in folgender Weise organisirt: 153 Schulen
für Knaben, 38 Classen für Mädchen, 44 Classen für Erwachsene. Ferner an subven-
tionirten Abencursen vier für Männer und vier für Frauen. Die Stadt Paris gedenkt noch
weitere Curse zu eröffnen.
(Oeaterrelohisohes Mustersohntzgesetz.) Die schweizerischen Journale bes
sprechen die Nothwendigkeit eines Musterschutzgesetzes für die Schweiz. - Das Cura-
torium des Oesterr. Museums und die Bronze- und Eisenindustriegesellscltaft haben wieder-
holt eine Revision des bisherigen unzureichenden Musterschutzgesetzes verlangt 4 bisher
aber keine befriedigende Antwort erhalten.
Verlag von Hennann Costenoble in Jena.
Geschichte der bildenden Kunst.
Ein Handbuch für Gebildete aller Stände,
zum Selbststudium sowie zum Gebrauche für
Gelehrtem, Kunst- und Gewerbeschulen.
Von
Theodor Seemann.
Ein starker Band. Lex.-8. Mit circa 170 in den Text gedr. Holpclzn.
In eleg. illustr. Umschlag brach. 8 M112, in eleg. Hbfrqbd. 10 Mk.
Die allgemeinen Bestrebungen, die deutschen Kunsgewerbe zu heben, um
diese auf die gleiche Stufe anderer Länder zu bringen, haben das vorstehende
Werk hervorgerufen. Dasselbe verfolgt den Zweck, des überreiclie Material der
Kunstgeschichte in einer leicht fasslichen Form dem gesnmmten gebildeten Publi-
kum, sowie auch den hähercn Gelelirtem, Kunst- und Gewerbeschulen zugänglich
zu machen. Das XVerk enthält eusserdem bei dem sehr mässigen Preise eine so
reiche Auswahl van guten Illustrationen, wie sie kein zweites bei gleichem Um-
fange und Preise aufweist.
Bulhllnrhq du o. m. Immun.
lmlllrudlul u. cm umw- Ich In Wien