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INTERNATIONALE SAMMLER - ZEITUNG 
Nr. 13 
Gemeinde Wien und der Regierung einen Vergleich 
zu schließen, der jedoch stets abgelehnt wurde. 
Schon 1914, knapp nach Kriegsbeginn, schenkte 
Dr. Figdor, damals 70 Jahre alt, seine Sammlung 
den zukünftigen Erben. In Heidelberg wurde in den 
nächsten Jahren ein eigenes Haus bereitgestellt, 
das die Sammlung aufnehmen sollte und noch heute 
auf diese Sammlung wartet. Im Dezember 1918 kam 
das erste österreichische Ausfuhrverbot für Kunst 
schätze. Im Jänner 1923 wurde das Gesetz zum 
Schutz der Kunstschätze geschaffen und bereits da 
mals hätte man es auf die Figdorsche Sammlung 
angewendet. 
Das Bundeskanzleramt richtete damals ein 
Schreiben an den Landeshauptmann von Wien und 
forderte die Erklärung der Einheitlichkeit dieser 
Sammlung. Im März 1923 erfolgte auch eine solche 
Erklärung des Landeshauptmannes, die nach der 
Meinung Dr. A.dlers deshalb unrichtig sei, weil das 
Gesetz zuerst die Einheitserklärung durch das 
Bundesdenkmalamt verlangt und dann erst die Ein 
führung des Schutzes. Nirgends im Gesetze, weder 
in Oesterreich, noch in Deutschland, seien die drei 
Begriffe der kulturellen, geschichtlichen und künst 
lerischen Einheit irgendwie umschrieben oder fest 
gehalten. Bloß ein Artikel der »Neuen Freien Presse« 
habe diese drei Begriffe ausführlich und genau er 
klärt. Nach diesen Erklärungen wären die Gutachten, 
auf die sich das Bundesdenkmalamt stützt, keines 
wegs zureichend. Außerdem verweist Dr. Adler 
darauf, daß insbesondere das Gutachten Leischings 
geradezu feststellt, daß die Sammlung keine syste 
matische Einheit gibt. Besonders wichtig aber sei, 
daß das Gutachten den Erben niemals bekanntge 
geben wurde, so daß sie nicht in der Lage waren, 
dagegen anzukätnpfen, und daß sie insbesondere sich 
nicht andere Sachverständige selbst wählen konn 
ten, die keine Regierungsleute seien. Das beste Gut 
achten über die Sammlung stamme von Figdor selbst, 
zu einer Zeit ausgearbeitet, als die erste Beschwerde 
gegen die Verfügung des Landeshauptmannes Wien 
verfaßt wurde. Figdor nennt darin seine Sammlung 
ein Konglomerat der verschiedensten Gegenstände. 
Die Sammlung sei keine Einheit sondern im Gegen 
teil die vielseitigste Sammlung der Welt. Das er 
gebe sich schon daraus, daß sie in nicht weniger 
als 76 Rubriken abgeteilt wurde. Einem antiken 
Jupiter stellt Figdor den Taktstock Lanners ent 
gegen, neben einer Statue Cassians stünde eine 
Kuriertasche Napoleon I., und so seien weitere 
71 Gegenüberstellungen angeführt, die beweisen 
sollen, daß die Sammlung eben keine Einheit bilde 
und daß sie nur durch die Launen des Sammlers 
zu einer künstlerischen Gesamtheit geworden sei, 
aber zu keiner Einheit. Ja, es haben sich Mitglieder 
der deutschen Regierung die Sammlung in Wien 
angesehen und sie einen »Kram« genannt und damit 
Ausdrücken wollen, daß es sich hier um Sammel 
surium handle. Von einer geschichtlichen Einheit 
könne man schon deshalb nicht sprechen, weil zum 
Beispiel das siebzehnte und achtzehnte Jahrhundert 
in der Sammlung völlig fehle. Auch der Bundes 
katalog verweist auf die Verschiedenheit dieser 
großen Sammlung. 
Im Namen des Unterrichtsministeriums erwiderte 
Ministerialrat Petrin, Er war bestrebt, die Ein 
heitlichkeit der Sammlung auf Grund der Gutachten 
darzutun, und erklärte weiter, daß sich mit dem 
Fall Figdor und mit der Sammlung bereits zu Leb 
zeiten Figdors die Oeffentlichkeit sehr interessiert 
befaßt habe, und daß viele Stimmen laut wurden, 
die das Unterrichtsministerium direkt aufforderten, 
einer Schädigung des geistigen Eigentums Oester 
reichs durch Abtransport der Sammlung entgegen 
zutreten, Es mußte daher rasch ein Entschluß ge 
faßt werden, und konnte nicht zugewartet werden, 
bis Teile der Sammlung aus Oesterreich verschwun 
den waren. 
Eine Pflicht, die Gutachten der Partei mitzu 
teilen, ist nirgends verzeichnet, und die Zivilprozeß 
ordnung, die eine solche Pflicht kennt, kam für das 
Verwaltungsgerichtsverfahren nicht in Betracht. 
Ein Ermessungsmißbrauch sei deshalb nicht ge 
schehen, weil der Entschluß des Ministeriums durch 
die reichlichen Gutachten gedeckt war. Figdor hat 
sich im. Jahre 1921, zur-Zeit der Vermögensabgabe, 
selbst an das Bundeskanzleramt gewandt und sich 
um den Denkmalschutz für seine Sammlung be 
worben. Er führte damals an, daß seine Sammlung 
als eine vollständige und als ein Unikum bekannt 
sei. Das Bundesdenkmalamt erklärte hierauf, daß es 
sich mit allen Mitteln für den Schutz dieser Samm 
lung eimsetzen werde. Das hat es auch getan, und 
wenn heute die Beschwerde verlangt, daß dieser 
Schutz aufgehoben wird, so widerspricht sie damit 
dem eigenen Wunsche des Verstorbenen. 
■ Der Verwaltungsgerichtshof hat die Beschwerde 
wegen Feststellung der Einheit der Figdorschen 
Sammlung ab gewiesen, dagegen der Beschwerde 
wegen der Sicherungsmaßnahmen deshalb statt- 
gegeben, weil er eine Mangelhaftigkeit des Ver 
fahrens anerkennt. 
388. JCunstauktion des ftorotheums 
(Schluß aus Nr. 12) 
Alte Gemälde. 
437a Deutsch, um 1740. Brustbild eines Mannes ... 35 
443 Drentwett, Bildnis einer Aristokratin .... 70 
445 Italien., 17. J. Beweinung Christi 60 
445a Italien., um 1700. Anbetung des Christkindes . . 50 
449 Oesterreichischer Mönchsmaler des 18. J. Das 
Martyrium von sieben Franziskanermönchen ... 60 
451 Schule des Nicolaes M a e s. Damenbildnis .... 90 
455 Oesterreichisch, um 1800. Madonna mit Kind ... 60 
456 Oesterreichisch, um 1800. Blumenstück 80 
457 Nachahmer des Egbert van der Poel, E'euersbrunst 
459 Nach Rembrandt. Der polnische Hauptmann ... 75 
460 Nach Gerard T e r b o r c h, Knabe mit Hund . . . ISO 
461 Nach Tizian. Danae 20 
463 20 illustrierte Kunstkataloge des Dorotheums ... 12 
Miniaturen. 
464 Bildnisminiatur. Brünetter junger Mann ..... 55 
466 Brünette Dame in weißem Kleide. Um 1840 ... 22 
Neuere Oelgemälde und Aquarelle. 
473 B e n e s c h, Marine mit Fischerbooten 40 
474 Julius Viktor Berger, Nackles junges Mädchen 
in einem Park 32 
480 C a r e e, Oesterreichischer Alpensee . . • • • &5 
486 Fis eh hol, Städtchen an der Riviera 50 
489 Friedlaender. Bauern und Soldaten auf einem 
Dorfplatz 60
	        
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