Seite 156
INTERNATIONALE SAMMLER - ZEITUNG
Nr. 14
1040 Weiditz, Geistlicher Hochmut
1041 Die Brüder W i e r i x, Thronende Madonna • ■ • ■
1042 Ders., Die 7 Kardinaltugenden
1044 Wyck, Die Kartenspieler
1045 Ders,, Die Folge der Landschaften mit den Ruinen ■
1046 Z e e m a n, Die beiden Blockhäuser aui der Amstel
1047 Ders., Die 4 Elemente als Seestücke
1048 Ders., Verscheyden Schep . en Gesichten van
Amsterdam
1049 Ders,, Das Kalfatern der Schiffe
1050 Ders., Haeriemer Poort
1051 Ders,, Heiligewechs Poort
1052 Zasinger, Maria mit dem Kinde am Brunnen. .
1053 Ders., Die Umarmung (Keßler)
1200
. 18
. 26
. 60
500
500
. 130
. 300
. 160
. 40
. 40
. 170
4000
Kupferstiche alter Meister.
Sammelnummern.
1054 Altdorfer, Der Geigenspieler, 35 Bl 360
1055 Ders., 4 Bl. Holzschnitte 160
1056 Alte Meister, 12 Bl 100
1057 Desgl., 11 Bl 70
1058 Desgl., 18 Bl 60
1059 Desgl., 25 Bl., Kleinmeister 110
1060 26 Bl, vensch, Holzschnitte 820
1061
1062
1063
1064
1065
1066
1067
1068
1069
1070
1071
1072
1073
1074
1075
1076
1077
1078
1079
1080
1081
1982
5 BL versch. Darstellungen 20
100 Bl. altdeutsche Stiche 210
100 Bl, ital. u. franz. Meister des 16. bis 18, J. . . . 250
100 Bl, Landschaften 100
18 Bl. Radierungen 55
Ueber 100 Bl, Landschaften 190
Ueber 100 Bl. ältere niederländ. Stiche 250
Zirka 70 Bl. niederl. und deutsche Radierungen ... 150
Amman, zirka 130 Bl., Holzschnitte S85
Anonymer Meister des 15. J., Die Madonna in
der Glorie stehend 21
Ansichten, Frankreich, 11 Bl 52
Desgl., 25 Bl 55
Holland, 5 Bl 90
Nürnberg, 20 Bl 80
B a 1 d u n g (Grien), 4 Bl 55
B. und H. S, B e h a m, 27 ,B1 440
Barthel. Belara, zirka 60 Bl 240
Hans S. B e h a m, 10 Bl 35
Ders., 69 Holzschnitte HO
Daniel Berger, 175 Bl 105
Familie Berneg er oth, 20 Bl 55
Ferd, Bol, 2 Bl., Die hl, Familie 60
(Fortsetzung folgt,)
JSilder unter Jloentgenbestrahlung.
Ein volles Jahr hat die Röntgendurchleuchtung
der Werke des Louvre die Experten in Anspruch
genommen. Nun ist das schwierige Werk vollendet,
und der Sachverständige der französischen Regie
rung, Direktor F. C e 11 e r i e r, der die Untersuchung
mit Röntgen- und Ultraviolett-Strahlen durchführte,
erklärt stolz, daß es im ganzen Louvre keine
einzige Fälschung gibt.
Die interessante Prüfungsmethode Celleriers er
laubt ganz sichere Feststellung der Echtheit oder
der Fälschung und ergänzt eine fühlbare Lücke in
der kunsthistorischen Kritik. Bisher hatte man die
Echtheit der Bilder meist nur auf Grund der stil
kritischen Methode bestimmt. Selbstverständlich
konnten sich die Sachverständigen bei dieser Metho
de leicht irren, und sie haben sich auch oft genug
fehlbar gezeigt. Die neue Methode beschränkt sich
nicht auf die bloße Oberflächenbetrachtung der Bil
der, sondern durchleuchtet sie mit Röntgenstrahlen,
um die Verteilung der Farbmassen unter der Ober
fläche kennen zu lernen. Jeder Maler hat nicht nur
in der Komposition seinen Stil, sondern besitzt auch
eine ihm eigene Technik des Malens. Die einen füh
ren den Pinsel von rechts nach links, die andern in
umgekehrter Richtung. Manche setzen Farbtupfen
auf die Leinwand auf, andere dagegen mischen ihre
Farben nur auf der Palette. Cellerier gelang es nun,
diesen technischen Stil der einzelnen großen Maler
sicher zu unterscheiden und genau zu beschreiben.
Noch sicherer kann man die Echtheit eines Bil
des auf Grund der Fär b chemie bestimmen. Zu
verschiedenen Zeiten haben die Maler verschiedene
Farben benutzt, deren chemische Zusammensetzung
genau bekannt ist. Die chemische Prüfungsmethode
war nun zwar schon vor Cellerier bekannt, man
mußte aber zu ihrer Durchführung immer von Bil
dern etwas Farbe abkratzen, die dann vom Chemi
ker analysiert wurde. Das wird durch Celleriers
Methode überflüssig. Man durchleuchtet einfach die
Bilder mit ultravioletten Strahlen und unter
sucht sie spektroskopisch. Jedem Element entspricht
im spektroskopischen Farbenbild eine- bestimmte
Stelle, so daß man auf dem spektroskopischen Bild
eines Gemäldes genau erkennen kann, aus welchen
chemischen Stoffen die Farben des Bildes zusammen
gesetzt sind, worauf man mit Sicherheit sagen kann,
welchem Jahrhundert und sogar Jahrzehnt das Bild
angehört.
Im Louvre werden jetzt von allen Gemälden
photographische Reproduktionen hergestellt, die so
zusagen plastische Landkarten der Bildoberfläche
darstellen. Mit Hilfe dieser Flächenkarten wird
man Kopien, und mögen diese noch so gut gelungen
sein, auf den ersten Blick vom Original unterschei
den.
^Haftpflicht der Versicherungsgesellschaft.
Vom Wiener Handelsgericht-ist eben das Urteil in einem
Prozeß ergangen, der für Sammler von besonderm Inter
esse ist.
In der Nacht auf den 17, April d. J. wurde in der Villa
des Holzhändlers Hans Maria Weinzinger in Wien
(Döbling) ein Einbruchsdiebstahl verübt, wobei außer anderen
Objekten ein Gemälde von Jakob Ruisdael entwendet
wurde, das bei der Versicherungs - Gesellschaft Anglo
Danubian Lloyd auf 40.000 Goldkronen (— 57.600 Schil
ling) versichert war. Obwohl die Versicherungs-Gesellschaft
beim Abschlüsse des Vertrages die Echtheit des Bildes nicht
im geringsten angezweifelt hatte, und seelenruhig Jahre hin
durch sich die Prämie für den Betrag von 57.600 Schilling
zahlen ließ, hatte sie — sagen wir — den Mut, Weinzinger als
Entschädigung für das Bild 1000, sage eintausend Schilling,
anzubieten. Weinzinger lehnte natürlich dieses lächerliche
Anbot ab und betrat den Klageweg.
Im Verlaufe des Prozesses wurden Hofrat Dr,. Glück,
der Direktor der Gemäldegalerie des Kunsthistorischen
Museums, einer der besten Kenner der alten Niederländer,
der Direktor der Münchener Pinakothek, Dr. Dörnhof f er
und der Kunsthändler Alfred W a w r a einvernommen, die
auf Grund der Zeugenaussagen und der Photographien zu der
bestimmten Ansicht gelangten, daß es sich um einen echten
Ruisdael handle, dessen Marktwert mit 30.000 bis 35,000
Schilling angegeben wurde; der Kunstexperte, Regierungsrat
Dr, Buberl, allein vertrat die Meinung, daß das gestohlene
Bild eine aus dem 18. Jahrh. stammende Fälschung seii
Das Handelsgericht verurteilte den Anglo Danubian Lloyd
zur Zahlung eines Betrages von 30.000 Schilling, wobei es dem
Umstand besondere Wichtigkeit beimaß, daß die Versicherungs-
Gesellschaft selbst zugegeben habe, beim Abschluß des Ver
sicherungsbetrages hinsichtlich der Qualität des Bildes nicht
in Irrtum geführt oder bewußt fahrlässig getäuscht worden