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Seite 156 
INTERNATIONALE SAMMLER - ZEITUNG 
Nr. 14 
1040 Weiditz, Geistlicher Hochmut 
1041 Die Brüder W i e r i x, Thronende Madonna • ■ • ■ 
1042 Ders., Die 7 Kardinaltugenden 
1044 Wyck, Die Kartenspieler 
1045 Ders,, Die Folge der Landschaften mit den Ruinen ■ 
1046 Z e e m a n, Die beiden Blockhäuser aui der Amstel 
1047 Ders., Die 4 Elemente als Seestücke 
1048 Ders., Verscheyden Schep . en Gesichten van 
Amsterdam 
1049 Ders,, Das Kalfatern der Schiffe 
1050 Ders., Haeriemer Poort 
1051 Ders,, Heiligewechs Poort 
1052 Zasinger, Maria mit dem Kinde am Brunnen. . 
1053 Ders., Die Umarmung (Keßler) 
1200 
. 18 
. 26 
. 60 
500 
500 
. 130 
. 300 
. 160 
. 40 
. 40 
. 170 
4000 
Kupferstiche alter Meister. 
Sammelnummern. 
1054 Altdorfer, Der Geigenspieler, 35 Bl 360 
1055 Ders., 4 Bl. Holzschnitte 160 
1056 Alte Meister, 12 Bl 100 
1057 Desgl., 11 Bl 70 
1058 Desgl., 18 Bl 60 
1059 Desgl., 25 Bl., Kleinmeister 110 
1060 26 Bl, vensch, Holzschnitte 820 
1061 
1062 
1063 
1064 
1065 
1066 
1067 
1068 
1069 
1070 
1071 
1072 
1073 
1074 
1075 
1076 
1077 
1078 
1079 
1080 
1081 
1982 
5 BL versch. Darstellungen 20 
100 Bl. altdeutsche Stiche 210 
100 Bl, ital. u. franz. Meister des 16. bis 18, J. . . . 250 
100 Bl, Landschaften 100 
18 Bl. Radierungen 55 
Ueber 100 Bl, Landschaften 190 
Ueber 100 Bl. ältere niederländ. Stiche 250 
Zirka 70 Bl. niederl. und deutsche Radierungen ... 150 
Amman, zirka 130 Bl., Holzschnitte S85 
Anonymer Meister des 15. J., Die Madonna in 
der Glorie stehend 21 
Ansichten, Frankreich, 11 Bl 52 
Desgl., 25 Bl 55 
Holland, 5 Bl 90 
Nürnberg, 20 Bl 80 
B a 1 d u n g (Grien), 4 Bl 55 
B. und H. S, B e h a m, 27 ,B1 440 
Barthel. Belara, zirka 60 Bl 240 
Hans S. B e h a m, 10 Bl 35 
Ders., 69 Holzschnitte HO 
Daniel Berger, 175 Bl 105 
Familie Berneg er oth, 20 Bl 55 
Ferd, Bol, 2 Bl., Die hl, Familie 60 
(Fortsetzung folgt,) 
JSilder unter Jloentgenbestrahlung. 
Ein volles Jahr hat die Röntgendurchleuchtung 
der Werke des Louvre die Experten in Anspruch 
genommen. Nun ist das schwierige Werk vollendet, 
und der Sachverständige der französischen Regie 
rung, Direktor F. C e 11 e r i e r, der die Untersuchung 
mit Röntgen- und Ultraviolett-Strahlen durchführte, 
erklärt stolz, daß es im ganzen Louvre keine 
einzige Fälschung gibt. 
Die interessante Prüfungsmethode Celleriers er 
laubt ganz sichere Feststellung der Echtheit oder 
der Fälschung und ergänzt eine fühlbare Lücke in 
der kunsthistorischen Kritik. Bisher hatte man die 
Echtheit der Bilder meist nur auf Grund der stil 
kritischen Methode bestimmt. Selbstverständlich 
konnten sich die Sachverständigen bei dieser Metho 
de leicht irren, und sie haben sich auch oft genug 
fehlbar gezeigt. Die neue Methode beschränkt sich 
nicht auf die bloße Oberflächenbetrachtung der Bil 
der, sondern durchleuchtet sie mit Röntgenstrahlen, 
um die Verteilung der Farbmassen unter der Ober 
fläche kennen zu lernen. Jeder Maler hat nicht nur 
in der Komposition seinen Stil, sondern besitzt auch 
eine ihm eigene Technik des Malens. Die einen füh 
ren den Pinsel von rechts nach links, die andern in 
umgekehrter Richtung. Manche setzen Farbtupfen 
auf die Leinwand auf, andere dagegen mischen ihre 
Farben nur auf der Palette. Cellerier gelang es nun, 
diesen technischen Stil der einzelnen großen Maler 
sicher zu unterscheiden und genau zu beschreiben. 
Noch sicherer kann man die Echtheit eines Bil 
des auf Grund der Fär b chemie bestimmen. Zu 
verschiedenen Zeiten haben die Maler verschiedene 
Farben benutzt, deren chemische Zusammensetzung 
genau bekannt ist. Die chemische Prüfungsmethode 
war nun zwar schon vor Cellerier bekannt, man 
mußte aber zu ihrer Durchführung immer von Bil 
dern etwas Farbe abkratzen, die dann vom Chemi 
ker analysiert wurde. Das wird durch Celleriers 
Methode überflüssig. Man durchleuchtet einfach die 
Bilder mit ultravioletten Strahlen und unter 
sucht sie spektroskopisch. Jedem Element entspricht 
im spektroskopischen Farbenbild eine- bestimmte 
Stelle, so daß man auf dem spektroskopischen Bild 
eines Gemäldes genau erkennen kann, aus welchen 
chemischen Stoffen die Farben des Bildes zusammen 
gesetzt sind, worauf man mit Sicherheit sagen kann, 
welchem Jahrhundert und sogar Jahrzehnt das Bild 
angehört. 
Im Louvre werden jetzt von allen Gemälden 
photographische Reproduktionen hergestellt, die so 
zusagen plastische Landkarten der Bildoberfläche 
darstellen. Mit Hilfe dieser Flächenkarten wird 
man Kopien, und mögen diese noch so gut gelungen 
sein, auf den ersten Blick vom Original unterschei 
den. 
^Haftpflicht der Versicherungsgesellschaft. 
Vom Wiener Handelsgericht-ist eben das Urteil in einem 
Prozeß ergangen, der für Sammler von besonderm Inter 
esse ist. 
In der Nacht auf den 17, April d. J. wurde in der Villa 
des Holzhändlers Hans Maria Weinzinger in Wien 
(Döbling) ein Einbruchsdiebstahl verübt, wobei außer anderen 
Objekten ein Gemälde von Jakob Ruisdael entwendet 
wurde, das bei der Versicherungs - Gesellschaft Anglo 
Danubian Lloyd auf 40.000 Goldkronen (— 57.600 Schil 
ling) versichert war. Obwohl die Versicherungs-Gesellschaft 
beim Abschlüsse des Vertrages die Echtheit des Bildes nicht 
im geringsten angezweifelt hatte, und seelenruhig Jahre hin 
durch sich die Prämie für den Betrag von 57.600 Schilling 
zahlen ließ, hatte sie — sagen wir — den Mut, Weinzinger als 
Entschädigung für das Bild 1000, sage eintausend Schilling, 
anzubieten. Weinzinger lehnte natürlich dieses lächerliche 
Anbot ab und betrat den Klageweg. 
Im Verlaufe des Prozesses wurden Hofrat Dr,. Glück, 
der Direktor der Gemäldegalerie des Kunsthistorischen 
Museums, einer der besten Kenner der alten Niederländer, 
der Direktor der Münchener Pinakothek, Dr. Dörnhof f er 
und der Kunsthändler Alfred W a w r a einvernommen, die 
auf Grund der Zeugenaussagen und der Photographien zu der 
bestimmten Ansicht gelangten, daß es sich um einen echten 
Ruisdael handle, dessen Marktwert mit 30.000 bis 35,000 
Schilling angegeben wurde; der Kunstexperte, Regierungsrat 
Dr, Buberl, allein vertrat die Meinung, daß das gestohlene 
Bild eine aus dem 18. Jahrh. stammende Fälschung seii 
Das Handelsgericht verurteilte den Anglo Danubian Lloyd 
zur Zahlung eines Betrages von 30.000 Schilling, wobei es dem 
Umstand besondere Wichtigkeit beimaß, daß die Versicherungs- 
Gesellschaft selbst zugegeben habe, beim Abschluß des Ver 
sicherungsbetrages hinsichtlich der Qualität des Bildes nicht 
in Irrtum geführt oder bewußt fahrlässig getäuscht worden
	        
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