MAK

Volltext: Führer durch die Ausstellung von Arbeiten k. k. kunstgewerblicher Fachschulen

Die sämmtlichen ausgestellten Gegenstände 
sind unverkäuflich; eventuelle Nachbestellungen 
werden, wenn möglich, zur Ausführung an inlän 
dische Gewerbetreibende überwiesen. 
Das Aufnehmen, Copiren und die Verviel 
fältigung der in der Ausstellung enthaltenen Ob 
jecte ist mit wenigen Ausnahmen inländischen 
Gewerbetreibenden gegen Legitimation bei der 
Direction des Museums gestattet. 
Die Direction des Österreichischen Museums, 
sowie die Directionen (Leitungen) der Staats- 
Gewerbeschulen und Fachschulen sind bereit und 
in der Lage, Auskünfte über Absolventen und 
talentirte Schüler, sowie auch über Kunsthand 
werker am Sitze oder in der Umgebung der Schulen 
zu ertheilen.
	        
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