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INTERNATIONALE SAMMLER-ZEITUNG 
Nr. 8 
schaftlichen oder technischen Streitfragen, jederzeit 
durch neue Bearbeiter die Ursprungsfrage aufs neue 
zur Diskussion gestellt werden kann. Aus diesem 
Grunde ist der Handel mit derartigen Kunstgegen 
ständen begriffsmäßig sowohl für den Verkäufer als 
für den Käufer stets ein gewagtes Spekulationsge 
schäft. Die Entscheidung führt dann aus, es sei für 
den Handel mit derartigen Antiquitäten die Haftung 
des Verkäufers ohne ausärücklicne Garantie für die 
Echtheit begriffsmäßig als ausgeschlossen anzusehen. 
Es sei ein im Kunst- und Altertumshandel alltägli 
cher Vorgang, daß ein Händler bei einem anderen 
Händler einen Gegenstand von hohem Kunstwert 
entdeckt und unter Verschweigung dieses Umstan 
des um ebensoviele Mark erwirbt, als er tags darauf 
hunderte im Weiterverkauf fordert und bezahlt er 
hält. Dahinter findet niemand etwas Unrechtes. 
(Diese Entscheidung wurde bei der erstgenannten 
benützt.) 
Vor ein französisches Berufungsgericht 
gelangte ein Fall, in welchem ein Gemälde von 
H o b b e m a Gegenstand des Kaufes, beziehungs 
weise des Tausches gewesen war. Der Verkäufer 
behielt recht. Aus den Gründen: Es lag keine Ga 
rantie dafür vor, daß es sich um ein Originalwerk 
des Hobbema gehandelt habe; die Parteien waren 
in Zweifel über den tatsächlichen Urheber des Wer 
kes. Ein Geschäft dieser Art hat notwendigerweise 
einen aleatorischen Charakter. (Demzufolge liege 
kein Grund vor, den vereinbarten Preis abzuändern, 
oder diesen durch eine Schätzung seitens Sachver 
ständiger zu unterwerfen.) 
Aus diesen Entscheidungen können zweifache 
Konsequenzen abgeleitet werden: Wer einen Ge 
genstand, der zweifellos antik ist, kauft, kann das 
Geschäft regelmäßig nicht aus dem Grunde anfech 
ten, weil später etwa Sachverständige die Meinung 
vertreten, das Werk sei aut einen anderen Urheber 
zurückzuführen, als denjenigen, dessen Urheber 
schaft seitens beider Teile vorausgesetzt worden ist. 
Eine andere Entscheidung kann gewärtigt werden, 
wenn der Verkäufer eine Garantieerklärung abge 
geben hat. Aber auch in letzterem Belange sind 
Zweifel gerechtfertigt. Inwiefern kann auf die Ga 
rantie verwiesen werden, wenn ein oder zwei Sach 
verständige ihrer Ueberzeugung Ausdruck geben, 
das Werk stamme nicht von dem Meister, den der 
garantierende Verkäufer genannt hatte? Gibt es 
eine Sicherheit, daß nicht etwa andere Experten zu 
einem entgegengesetzten Ergebnis gelangen? So wie 
der Kauf wäre auch der bezügliche Prozeß von 
aleatorischem Charakter. 
Das JlpriUProgramm des Dorotheums. 
Das Dorotheum in Wien hat ein reiches Auk 
tionsprogramm für die zweite Hälfte des April. 
Am 21. und 22. bringt es die Wohnungseinrich 
tung der Frau Amelie 0 s e r, der Witwe nach dem 
bekannten Universitätsprofessor Dr. Leopold O s e r, 
zur Versteigerung, in der Sammler manches inter 
essante Objekt finden werden. Besonders sei auf die 
netten Porzellangruppen aufmerksam gemacht. Unter 
den Bildern ist eine Landschaft mit Staffage von 
einem spanischen Maler und ein Bild eines Vlämen 
nach Van Dyck bemerkenswert, das „Jupiter und 
Antiope“ darstellt. 
Am 26. April versteigert das Dorotheum 
Schmuck erlesener Qualität, der teils aus dem Be 
sitze des Grafen Thomas Eszterhäzy, teils aus 
anderem Adelsbesitz stammt. Aus Eszterhdzy'schem 
Besitz ist u. a. ein prächtiges, kronenartiges, in acht 
Teilen verlaufendes Diadem, das bei einem 
Schätzungswert von etwa 40.000 S mit 15.000 S aus- 
geboten werden wird. Zum gleichen Besitz gehören 
zwei goldene Ohrringe mit je einem großen Brillant 
solitär, ein goldenes Diadem mit schleifenartig ge 
wundenem Muster, das in der Mitte einen großen 
Brillantsolitär trägt und auch sonst von größeren und 
kleineren Brillanten reich besetzt ist (Ausrufspreis 
7700 S), ein überaus schöner Platin-Damenring mit 
großem Brillantsolitär in Krabbenfassung u, a. Aber 
auch unter den Gegenständen, die aus anderem Be 
sitze herrühren, finden sich Stücke von außerordent 
lich hoher Qualität. So eine hochmoderne, breite 
Platingliederarmkette, die aus drei gleichen Haupt 
gliedern und drei ovalen, ringförmigen Verbindungs 
gliedern besteht; als Mittelstem ist je ein großer, 
achteckiger Brillantsolitär in Treppenschliff ange 
bracht. Der äußere Rand sowie die Verbindungs 
glieder sind von kleineren Brillanten reich besetzt. 
Der Rufpreis dieses Stückes beträgt 13.000 S. Eine 
aparte goldene Damennadel in modern durchbroche 
ner Fasson, die mit Brillanten reich ausgefaßt ist 
und einen größeren Brillant als Mittelstein trägt, 
wird mit 1500 S ausgeboten. Eine schöne, hoch 
moderne, weißgoldene Gliederarmkette mit Brillan 
ten in Platinfassung wird mit 1600 S unter den Ham 
mer kommen. Von zwei losen Brillanten, von denen 
der eine 3.9 und der andere 9.11 Karat hat, betragen 
die Rufpreise 2200 S und 5720 S. Sehr gefällig ist 
eine goldene Damen-Handtasche mit geschweiftem, 
auf einer Seite mit Brillanten ausgefaßtem Bügel; 
ihr Rufpreis ist 2000 S. Eine überaus feine Arbeit 
ist ein goldener Anhänger, ornamentales Phantasie 
muster, mit größeren und kleineren Brillanten reich 
ausgefaßt, der einen größeren Brillanten in beweg 
lichem, tropfenähnlichem Gehänge trägt (Rufpreis 
1400 S). Zwei schöne, goldene Ohrschrauben mit je 
einem großen Brillantsolitär in Platinfassung gelan 
gen mit einem Rufpreis von 4200 S zur Ausbietung. 
Auch Perlenschnüre sind in dieser Auktion in vor 
züglicher Qualität vertreten. 
An die Juwelenauktion schließt sich vom 27. bis 
29. April eine Versteigerung von Objekten aus dem 
Nachlasse der Witwe des Kaiserlichen Rates Alexan 
der Tritsch in Wien. Die Sammlung Tritsch be 
stand außer einer Kollektion von Wiener Porzellan 
und einigen Bildern des 19. Jahrhunderts hauptsäch 
lich aus mit Geschmack gewählten, niederländischen 
Gemälden des 16. und 17. Jahrhunderts. Nur schwer 
und nur durch die Verhältnisse gezwungen, hat sich 
die Witwe von einem Teil dieser Schätze getrennt. 
Unter dem noch Vorhandenen, das jetzt zur Ver 
steigerung gelangt, finden sich gleichwohl manche 
hervorragende Stücke, darunter in erster Linie das 
wirkungsvolle Familienbild von Gonzales Coques, 
das bei einer Schätzung von 12.000 S mit 3500 S 
ausgerufen werden wird. Von Albert Cuyp ist die 
prächtige Darstellung des Prinzen Friedrich Heinrich 
von Oranien bei Heusden vorhanden, das unsere 
Abbildung (Fig. 1) vorführt. Das Bild zeigt in ganz 
bezeichnender Weise den Stil der mittleren Schaf-
	        
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