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INTERNATIONALE SAMMLER-ZEITUNG
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die Uebertragung des göttlichen Funken, die Ein
hauchung des Geistes in die beiden von des Herrn
eigener Hand ihm gleich geschaffenen Ebenbilder.
Die romanistische Phase der altniederländischen
Malerei verkörpert in bester Form eine signierte und
1560 datierte Madonna mit musizierenden Engeln von
Michiel Coxie, der als erster den großen Stil des
Romanismus in Flandern durchführte.
Von dem wichtigsten Repräsentanten der Ueber-
gangszeit in der niederländischen Landschaftsgestal
tung, Gillis van Coninxloo, ist eine große far
bensprühende Tafel, ein fröhliches Picknick im Walde
mit reichen Schloßbauen im Hintergründe, ausgestellt.
Sein Biograph Karel van Mande r, der in seinem be
kannten „Schilderboek“ ihn den bedeutendsten Land
schaftsmaler seiner Zeit nennt, ist selbst mit einer
leuchtenden, signierten und 1600 datierten Kupfertafel
vertreten. Die aus der besten Zeit des Künstlers stam
mende mythologische Szene, dessen Werke uns nur in
geringer Zahl überkommen sind, erhellt deutlich seine
wichtige Stellung als Wegbereiter zu einem neuen Re
alismus in der holländischen Kunst des 7. Jahr
hunderts.
Gleich bezeichnend für diese Uebergangszeit ist
eine schwungvoll spritzig hingesetzte kleine Land
schaft mit Staffage von Joos de Mo mp er. Typisch
wie das Licht um die Felsen fließt, die Ferne in flüs
siges Silber getaucht weißgrau leuchtet, und die hin
teren Gründe in charakteristischer Punktmanier ro
mantisch bewegt mit dem Vorder- und Mittelgründe
sich zu einer wohldurchdachten Komposition zusam
menschließen.
Beste holländische Landschaftskunst repräsentiert
eine warmtonige, leuchtend-klare, voll signierte und
1648 datierte Strandszene von Egbert van der Poel
und ein goldener Herbstsonnenabend von Jan Both.
Die Verwirklichung echter lebensnaher Men
schendarstellung führt uns in guten Beispielen vor
Augen; ein reizendes Kinderköpfchen von Jacob Ger-
ritsz C u y p, ein rassiges Damenporträt von Rave-
steyn von 1625, ein frappierend lebenswahres Frau
enbildnis von Govaert Flink aus dem Jahre 1635, in
weichen warmen Tönen gemalt, und endlich ein bezau
berndes Mädchenbild von Ferdinand Bol, voll signiert
und 165 t datiert.
Als einziger Vertreter der italienischen Malerei
sei ein feines, sorgfältig ausgeführtes Bild von Boni-
facio Veronese erwähnt, dessen Thema ,.Konzert
im Freien“ in Konzeption wie Ausführung die
durchsichtig warme Atmosphäre der Landschaft fällt
auf — besonders anspricht.
Aus den beiden knieenden Engelplastiken von
Jacopo della Q u e r c i a weht uns der feine Duft der
italienischen Frührenaissance entgegen; aus Linden
holz gefertigt, fast lebensgroß, heben sie in anmutigem
Gestus die beseelten andachtsvollen Hände. Der aus
führende Künstler hat zwei lebens- und ausdrucksvolle
Gestalten geschaffen, die zugleich geistige und leib
liche Wesen von frappierender Frische und Natürlich
keit darstellen. Aus der rein formalen Errungenschaft
einer tiefgehenden Verfeinerung der psychologischen
Interpretation ist die Entstehungszeit in der ersten
Hälfte des 15. Jahrhunderts wohl mit Recht anzu
nehmen.
Briefmarke im Devisenrecht.
Im Jahre 1936 hat die deutsche Devisenstelle festgestellt,
daß Briefmarken im allgemeinen als Ware anzusehen und ent
sprechend zu behandeln sind. Werden sie jedoch an Zahlungen
benutzt, so sind sie
Zahlungmittel im Sinne des Devisenrechtes.
Briefmarkentauschgeschäfte mit dem Auslande gelten als
genehmigungspflichtige private Verrechnungsgeschäfte. Händ
lern und Privatpersonen können allgemein gehaltene Genehmi
gungen dazu erteilt werden, Für Oesterreich wurde diese
Materie mit Kundmachung der Devisenstelle Wien vom 22. Juni
d. J. geregelt. Gebrauchte und ungebrauchte, kursfähige und
nicht kursfähige Briefmarken sind zwar grundsätzlich als
Ware, nicht aber als Zahlungsmittel im Sinne des Devisenge
setzes anzusehen. Ungestempelte kursfähige Briefmarken müs
sen jedoch dann als Zahlungsmittel (Geldsorte) angesehen
werden, wenn sie Geldfunktionen versehen, d. h. dazu verwen
det werden, Zahlungen zu leisten.
Die Bestimmungen über die Versendung von Briefmarken
in das Ausland und über die Bezahlung der Einfuhr von Brief
marken zielen u. a. darauf ab, vorzubeugen, daß Lieferungen
an deutsche Sammler, die handelsüblich bar zu bezahlen sind,
im Hinblick auf die deutschen Devisenbeschränkungen mit
kursfähigen ungestempelten Briefmarken
bezahlt würden. Die Kundmachung der Devisenstelle besagt,
daß Anträge, die die Verwendung von Briefmarken als Zah
lungsmittel betreffen, in der Regel abgelehnt werden. Umge
kehrt stellt die Friigegennahme von Briefmarken zum Ausgleich
einer Forderung gegenüber einem Ausländer eine nach der De
visenordnung für das Land Oesterreich bewilligungsbedürftige
Verfügung über diese Forderung dar. Anträge dieser Art
sind nach den Vorschriften über private Verrechnungsgeschäfte
zu behandeln. Für die Bewilligung ist die
Ueberwachungsstelle für Papier in Berlin zuständig,
die ablehnende Bescheide unmittelbar, zustimmende im Wege
der Devisenstelle Wien erteilt. Die Ueberwachungsstelle für Pa
pier in Berlin ist auch zuständig zur Entscheidung über An
träge österreichischer Einführer auf Bewilligung zur Bezahlung
von Büchern, Druckschriften, Kalendern, wissenschaftlichen
Karten, Musikalien, beschriebenem Papier, Akten und Hand
schriften, Gemälden auf Holz, Eisen oder unedlen Metallen,
auf Leinwand oder Stein, Originalbildern und Zeichnungen auf
Papier, Werken der Graphik und Photographie.
Die Vernichtung spanischen Kulturgutes.
Einen neuen aufschlußreichen Einblick in das
kulturzerstörende Treiben der spanischen Bolschewi
sten gewährt der Brief des berühmten spanischen
Archäologen Jul io Martinez Santa- Olaola an den
früheren Präsidenten des Archäologischen Instituts
des Deutschen Reiches Geheimen Regierungsrat Dr.
Theodor W iegan d.
Es heißt darin: Zunächst hören Sie, verehrter
Meister, von der Zerstörung meiner archäologischen
Sammlung. Eines Tages (damals war schon der größ
te Teil meiner Wohnung und Bibliothek geplündert)
kamen fünf Verbrecher herein, um eine „Durchsu
chung“ vorzunehmen, da in unserer Wohnung angeb
lich Bomben gemacht worden sein sollten. Den „Be
weis“ fand man bald in den Fundgegenständen, wie
Feuersteingeräte, Keramik, Glas, Bronzen und Eisen
sachen meiner Sammlung. In diesen Stücken sah
man die Bestandteile für die Herstellung der „Bom
ben“. Mit Mühe und Not konnte ich schließlich einen
Teil der Bande davon überzeugen, daß alles alte, un
schuldige Dinge waren. Diese Erklärung rettete uns
an jenem Tage vor einer neuen Verhaftung, aber die