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PRIVILEGIEN ZUM RONDIEREN VON PERLEN 
Bis 1817 wurden die abgeschnittenen Rohrstückchen in einer Pfanne (ferraccia) 
gerundet. In diesem Jahr soll Luigi Pusinich ein neues Verfahren zum Rondieren 
mittels einer Trommel erfunden haben (Keeß2/1823, S. 900). Im Laufe der folgenden 
Jahrzehnte wurde das Rondierverfahren immer wieder verbessert. 
Am 4. 6. 1821 erhielt der Capitano Marino Longo in Venedig ein Privilegium „auf die 
Erfindung, auf eine bisher verschiedene Art die Glasperlen abzurunden und ihnen 
Farbenglanz zu geben“ (1824 erloschen wegen rückständiger Taxen): 
„Die Vorrichtung, in welcher der Privilegirte das Abrunden der Perlen verrichtet, besteht aus 
einem hohlen Cylinder aus gebranntem Thone, der zu beiden Seiten mit abgestutzten Kegeln 
aus demselben Materiale verschlossen ist. Diese drei Theile durch ein eisernes Gestelle zusam 
mengehalten, befinden sich an einer mit einer Kurbel versehenen Achse. In dieses Thongefäß 
werden die Perlen gegeben, und es wird in einem eigens zu diesem Zwecke erbauten Ofen, ho 
rizontal aufgestellt, längere Zeit umgedreht, bis die Perlen sich wechselseitig abgeschliffen und 
vollkommen glänzend geworden sind“ (Patente 1/1841, S. 7). 
Auf die Verwendung der Pfanne griff Ludwig Mengardi allerdings noch 1824 zurück. In 
diesem Jahr, am 30. März, wurde ihm ein Privilegium „auf die Erfindung eines Ofens 
zur GlasperlemFabrikation“erteilt (1829 erloschen durch Zeitablauf): 
„In Betreff der besondere Einrichtung des Ofens und der Gestalt des Gefäßes, in welchem die 
zerhackten Glasstängelchen die Kugel- oder Perlenform erhalten, ist das Wesentliche Folgen 
des: der Ofen hat mehrere Oeffnungen, wovon eine zur Aufnahme der Pfanne dient, die anderen 
theils zum heitzen, theils zur Beförderung des Luftzuges vorhanden sind. Die Pfanne hat 
ringsum gerundete Wände, welche die Form eines Kreisabschnittes haben. Ein an der Pfanne 
angebrachter Stiel mit einem Kurbelknie ragt aus dem Ofen heraus und dient zur Schaukelbewe 
gung der Pfanne“ (Patente 1/1841, S. 8). 
Das dem venezianischen Glaswaren-Fabrikanten Giuseppe Zecchin am 25. 3. 1837 
erteilte Privilegium „auf die Erfindung von Oefen mit zwei Feuerherden zum Abrunden 
der Glasperlen“ wurde bereits 1838 wegen Nichtentrichtung der Taxen aufgehoben: 
„Diese Oefen haben von Innen die bekannte ovale Gestalt, und von vorne nicht eine senkrechte 
sondern eine schief gestellte Wand, an welcher sich zwei kreisrunde Oeffnungen zum Einbrin 
gen des Thongefäßes mit den Perlen befinden. Letzteres hängt mit der Stange an einem kleinen 
Kranich, der sich bis zur Ofenmündung drehen läßt. Befindet sich das Gefäß im Ofen, so wirdein 
Schubdeckel herabgelassen, der für die Stange des ersteren einen Ausschnitt hat. Unter der 
oben erwähnten Mündung befinden sich die Oeffnungen, durch welche das Brennmateriale ein 
gebracht wird, und unter diesen die Oeffnungen für den Aschenfall, durch welche der Luftzug un 
terhalten wird. Der Rauchabzug geschieht durch vier Rauchrohren“(Patente 2/1842, S. 64). 
„Auf eine Verbesserung in der Erzeugung der Perlen“ lautete ein Privilegium, das der 
venezianische Glaswarenfabrikant Ludwig (recte: Luigi) Pusinich erhielt (am 29. 7. 
1830 erteilt, 1833 und 1835 auf je zwei Jahre verlängert, erloschen durch Zeitablauf im 
Jahre 1837): 
„Der Zweck der Verbesserung des Privilegirten besteht darin, dem Glase einen hohen Glanz und 
Lebhaftigkeit der Farbe, und den einzelnen Perlen eine vollkommene Rundung zu geben, und 
zwar mit Ersparung an Erzeugungsstoff und an Arbeit. Er gibt nämlich die Perlen in ein irdenes 
Gefäß von der Gestalt eines abgestutzten Kegels, welches sich an einer langen eisernen Stange 
befindet, und das schief in einen Ofen eingelegt, und während der Erhitzung durch eine an der 
Stange befindliche Kurbel gedreht wird“{Patente 1/1841, S. 9). 
Am selben Tag (!), nämlich am 25. März 1837, erhielten Ludwig (recte: Luigi) Pusinich 
und Joseph (recte: Giuseppe) Bellandis ein dreijähriges Privilegium „auf die 
Verbesserung und Vervollkommnung des Flohres zum Abrunden der Glasperlen“ 
(erloschen durch Zeitablauf im Jahre 1840): 
„Dieses aus Gußeisen verfertigte Rohr wird so in den Ofen gelegt, daß es von Außen mit Leich- 
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iPRiVlL&H^ m- j 'MT -K- JC m. 127 Apparat zum Rundschleifen von Glaskorallen, 1891; Anton Schmidt/Friedstein, Privilegium Nr. 41/311. - Österreichisches Patentamt, Wien 127 Apparatus for round-cutting glass corals, 1891; Anton Schmidt/Friedstein, privilege no. 41/ 311. - Austrian Patent Office, Vienna W % 128 Muster zum Privilegium, Abb. 127: runde Perlen vordem Schleifen, längliche Perlen bereits geschliffen und poliert 128 Sample accompanying the privilege, ill. 127: round beads before cutting, elongated beads already cut and polished 185
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