PRIVILEGIEN ZUM RONDIEREN VON PERLEN
Bis 1817 wurden die abgeschnittenen Rohrstückchen in einer Pfanne (ferraccia)
gerundet. In diesem Jahr soll Luigi Pusinich ein neues Verfahren zum Rondieren
mittels einer Trommel erfunden haben (Keeß2/1823, S. 900). Im Laufe der folgenden
Jahrzehnte wurde das Rondierverfahren immer wieder verbessert.
Am 4. 6. 1821 erhielt der Capitano Marino Longo in Venedig ein Privilegium „auf die
Erfindung, auf eine bisher verschiedene Art die Glasperlen abzurunden und ihnen
Farbenglanz zu geben“ (1824 erloschen wegen rückständiger Taxen):
„Die Vorrichtung, in welcher der Privilegirte das Abrunden der Perlen verrichtet, besteht aus
einem hohlen Cylinder aus gebranntem Thone, der zu beiden Seiten mit abgestutzten Kegeln
aus demselben Materiale verschlossen ist. Diese drei Theile durch ein eisernes Gestelle zusam
mengehalten, befinden sich an einer mit einer Kurbel versehenen Achse. In dieses Thongefäß
werden die Perlen gegeben, und es wird in einem eigens zu diesem Zwecke erbauten Ofen, ho
rizontal aufgestellt, längere Zeit umgedreht, bis die Perlen sich wechselseitig abgeschliffen und
vollkommen glänzend geworden sind“ (Patente 1/1841, S. 7).
Auf die Verwendung der Pfanne griff Ludwig Mengardi allerdings noch 1824 zurück. In
diesem Jahr, am 30. März, wurde ihm ein Privilegium „auf die Erfindung eines Ofens
zur GlasperlemFabrikation“erteilt (1829 erloschen durch Zeitablauf):
„In Betreff der besondere Einrichtung des Ofens und der Gestalt des Gefäßes, in welchem die
zerhackten Glasstängelchen die Kugel- oder Perlenform erhalten, ist das Wesentliche Folgen
des: der Ofen hat mehrere Oeffnungen, wovon eine zur Aufnahme der Pfanne dient, die anderen
theils zum heitzen, theils zur Beförderung des Luftzuges vorhanden sind. Die Pfanne hat
ringsum gerundete Wände, welche die Form eines Kreisabschnittes haben. Ein an der Pfanne
angebrachter Stiel mit einem Kurbelknie ragt aus dem Ofen heraus und dient zur Schaukelbewe
gung der Pfanne“ (Patente 1/1841, S. 8).
Das dem venezianischen Glaswaren-Fabrikanten Giuseppe Zecchin am 25. 3. 1837
erteilte Privilegium „auf die Erfindung von Oefen mit zwei Feuerherden zum Abrunden
der Glasperlen“ wurde bereits 1838 wegen Nichtentrichtung der Taxen aufgehoben:
„Diese Oefen haben von Innen die bekannte ovale Gestalt, und von vorne nicht eine senkrechte
sondern eine schief gestellte Wand, an welcher sich zwei kreisrunde Oeffnungen zum Einbrin
gen des Thongefäßes mit den Perlen befinden. Letzteres hängt mit der Stange an einem kleinen
Kranich, der sich bis zur Ofenmündung drehen läßt. Befindet sich das Gefäß im Ofen, so wirdein
Schubdeckel herabgelassen, der für die Stange des ersteren einen Ausschnitt hat. Unter der
oben erwähnten Mündung befinden sich die Oeffnungen, durch welche das Brennmateriale ein
gebracht wird, und unter diesen die Oeffnungen für den Aschenfall, durch welche der Luftzug un
terhalten wird. Der Rauchabzug geschieht durch vier Rauchrohren“(Patente 2/1842, S. 64).
„Auf eine Verbesserung in der Erzeugung der Perlen“ lautete ein Privilegium, das der
venezianische Glaswarenfabrikant Ludwig (recte: Luigi) Pusinich erhielt (am 29. 7.
1830 erteilt, 1833 und 1835 auf je zwei Jahre verlängert, erloschen durch Zeitablauf im
Jahre 1837):
„Der Zweck der Verbesserung des Privilegirten besteht darin, dem Glase einen hohen Glanz und
Lebhaftigkeit der Farbe, und den einzelnen Perlen eine vollkommene Rundung zu geben, und
zwar mit Ersparung an Erzeugungsstoff und an Arbeit. Er gibt nämlich die Perlen in ein irdenes
Gefäß von der Gestalt eines abgestutzten Kegels, welches sich an einer langen eisernen Stange
befindet, und das schief in einen Ofen eingelegt, und während der Erhitzung durch eine an der
Stange befindliche Kurbel gedreht wird“{Patente 1/1841, S. 9).
Am selben Tag (!), nämlich am 25. März 1837, erhielten Ludwig (recte: Luigi) Pusinich
und Joseph (recte: Giuseppe) Bellandis ein dreijähriges Privilegium „auf die
Verbesserung und Vervollkommnung des Flohres zum Abrunden der Glasperlen“
(erloschen durch Zeitablauf im Jahre 1840):
„Dieses aus Gußeisen verfertigte Rohr wird so in den Ofen gelegt, daß es von Außen mit Leich-
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127 Apparat zum Rundschleifen von Glaskorallen, 1891; Anton Schmidt/Friedstein, Privilegium
Nr. 41/311. - Österreichisches Patentamt, Wien
127 Apparatus for round-cutting glass corals, 1891; Anton Schmidt/Friedstein, privilege no. 41/
311. - Austrian Patent Office, Vienna
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128 Muster zum Privilegium, Abb. 127: runde Perlen vordem Schleifen, längliche Perlen bereits
geschliffen und poliert
128 Sample accompanying the privilege, ill. 127: round beads before cutting, elongated beads
already cut and polished
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