Beilage 1 .
Abschrift
des Handelsministerial-Erlasses vom 10. Mai 1876, Z. 13677,
an die Statthalterei für Böhmen.
Mit Beziehung auf das in den Berichten vom zo. November v. 1.,
Z. 63459, und 29. April l. 1., Z. 4008, gestellte Anlangen wegen Ein-
leitung von Vorkehrungen gegen die regellose Veranstaltung von gewerb-
lichen Ausstellungen in Böhmen, eröffne ich der k. k. Statthalterei das
Nach folgende :
Ich betrachte es als feststehend, dass die Abhaltung von gewerb-
lichen Ausstellungen auf dem Lande und in kleineren Industrieorten im
Allgemeinen ein wesentliches Moment zur Förderung der gewerblichen
Thätigkeit bildet, indem die durch die großen internationalen Ausstel-
lungen den industriellen Centren gegebenen Anregungen und dadurch
erzielten Fortschritte auf diesem Wege sich allmälig bis in die entfern-
testen Theile des Landes verbreiten.
Anderseits ist nicht zu bezweifeln, dass derlei Unternehmungen auf
dem Lande nur in größeren Intervallen aufeinander folgen sollen, um
das Interesse der betheiligten Kreise wach zu erhalten und die Aussteller
nicht zu ermliden.
Damit nun die nützliche Wirkung, welche die Provinzial- und Local-
Ausstellungen hervorzurufen geeignet sind, nicht durch eine allzurasche
Folge derselben paralysirt werde, bedürfen diese Unternehmungen einer
Regelung, für welche ich hier nur vorläufig einige Grundzüge feststelle.
in dieser Beziehung finde ich zunächst zu verfügen, dass von der
Abhaltung jeder gewerblichen Ausstellung wenigstens vier Wochen vor
dem Tage der beabsichtigten Eröifnung derselben im Wege der politischen
Bezirks- und Landesbehärde eine Anzeige an das Handelsministerium er-
stattet werde, um sämpitliche betheiligte Behörden in die Lage zu setzen,
die im Hinblicke auf die erwartete größere Frequenz der Ausstellungs-
orte, den gesteigerten Waarenverkehr oder andere Gesichtspunkte allenfalls
gebotenen Vorkehrungen rechtzeitig zu treffen und eine genaue Evidenz
über diese Unternehmungen zu gewinnen.
insbesondere aber erscheint es von Wichtigkeit, die staatliche Sub-
ventionirung solcher gewerblicher Ausstellungen an bestimmte Bedin-
gungen zu knüpfen.
ln erster Linie schließe ich mich hiebei dem gestellten Antrage an,
dass in einem und demselben Handelskammer-Bezirke jährlich nicht mehr