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Dr. Emanuel Hannak.
Bilder mit Text, von Dr. Biilau (fortgefetzt von Dr. Brandesund Flathe).
Dresden 1862. Gräfse, Sachfens Fürften in Bildern. Dresden 1855. Aber noch
immer haben die bildlichen Darftellungen aus der allgemeinen Gefchichte nicht
jene Berückfichtigung gefunden, die fie verdienen. So allgemein man Bilder zur
Veranfchaulichung der biblifchen Gefchichte antrifft, fo feiten erblickt man folche
aus der Profangefchichte.
Lehrer-Bildungsanftalten.
Der Gefchichtsunterricht in denjenigen An ft alten, welche zum
Lehrerberufe vor bereiten, Profeminaren, Präpa randien und
Seminaren, hält mit dem in der Volksfchule gleichen Schritt. Auch hier hat
urfprünglich die Rückficht auf Kirche und Dynaftie vorgewaltet. Die preufsifche
Regulative vom Jahre 1854 bemerkt fogar: „Sorgfältige Beobachtungen haben
ergeben, dafs Unterricht in der allgemeinen Weltgefc hichte nicht
mit dem erwarteten Erfolge in den Seminaren betrieben werden kann,
vielmehr Unklarheit und Verbildung erzeugt, dafs über ihm Wichtigeres ver-
fäumt wird. Dagegen mufs es als eine wichtige Aufgabe der Schullehrer ange-
fehen werden, bei dem heranwachfenden Gefchlechte und in ihrer Umgebung
Kenntnifs der vaterländifchen Erinnerungen, Einrichtungen und Perfonen aus
der Vergangenheit und Gegenwart und damit Achtung und Liebe zur Herr-
fch e r- F am i 1 i e vermitteln zu helfen.“ Darum fchreibt diefes Gefetz zunächft
die deutfche Gefchichte mit vorzugsweifer Berückfichtigung der preufsifchen,
refpedtive Provinzialgefchichte vor. Die unentbehrlichften Mittheilungen
aus der allgemeinen Gefchichte find theils an die Bibel anzufchliefsen,
theils nur gelegentlich einzufügen. Diefe Befchränkung auf die vaterländifche
Gefchichte war lange Zeit in Deutfchland vorherrfchend und in Baiern hält felbft das
neue Volksfchulgefetz vom 29. September 1866 an derfelben feft, indem es in allen
drei Jahrcurfen nur baierifche Gefchichte in innigfter Verbindung mit deutfcher
Gefchichte vorfchreibt. Dagegen hat Sachfen fchon im Jahre 1859 (Verordnung vom
15. Juni* neben der fächfifchen und deutfchen Gefchichte, das damit zufammenhän-
gende Wichtigfle aus der jedesmaligen Z e i tg e fc h i c h t e und ein kleines, aber
frifches, farbenreiches Bild von der älteren und älteftenZeit zur Aufnahme in
den Gefchichtsunterricht für nöthig erachtet. Die neue Gefetzgebung von Würtem-
berg (25. Mai 1865) und Baden (7. April 1868) betont wohl die deutfche und fpeciell
die vaterländifche Gefchichte, legt aber auf die allgemeine, und insbefondere die
Gefchichte der Griechen und Römer grofses Gewicht. Endlich hat auch P r e u fs e n
mit Gefetz vom 15. October 1872 feinen früheren Standpunkt verlaffen und den
3 Jahren des Seminares allgemeine Gefchichte, u. z. der 3. Clalfe alte, der
2. mittelalterliche, der 1. neuere, der 2. und I. Claffe mit Hervorhebung der
deutfchen, der 1. mit befonderer Berückfichtigung von brandenburgifch-preufsifchen
Gefchichte als Lehrpenfum vorgezeichnet.
Unter den Lehrbüchern weift fchon die erwähnte Regulative auf
Dittmar’s deutfche Gefchichte hin. Neben diefer waren desfelben Verfaffers
Leitfaden der Weltgefchichte, Webers Lehrbuch der Weltgefchichte, und
P ü t z’ Lehrbuch der Geographie und Gefchichte von Würtemberg; S a 111 e r’s
Grundrifs der deutfchen Gefchichte und Leitfaden der bairifchen Gefchichte
von Baiern; Stack e’s Erzählungen aus der alten Welt, Welte r’s Welt
gefchichte , Schmidt’s Handbuch der Gefchichte , P i e r ffo n’s preufsifche
Gefchichte, Dr. David M ü 11 e r’s alte und deutfche Gefchichte, die Lehrbücher
vonKolfufs, F örfter und Pütz von der preufsifchen Unterrichtsverwal
tung unter den Lehrmitteln der Seminarien ausgeftellt.
Neben den Lehrbüchern flehen auch Zeittafeln und Karten im
Gebrauche, die theils fchon bei den Volksfeinden erwähnt wurden, theils bei
den Lehrbehelfen der Mittelfchulen Platz linden werden.