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Abb. 6. Marke der Vase Abb. 7, Meißen, 1940.- Ilse
Sterzei, Hamburg-Blankenese
August III, „wenigstens eine Zeit lang in Geltung blieb.“ Um 1736 sei sie noch nachweisbar,
weil aut einer Vase mit AR-Monogramm ein Wappen zu sehen sei, das „nämlich in seinen
Bestandteilen die Wappen von Hanau, Reineck und Münzenberg, Herrschaften, die erst in
dem genannten Jahr an Kurhessen gefallen sind“ (Beding 1900, S. 157), zeigt. Diese vor
erst recht plausibel erscheinende Annahme, die AR-Marke auf dieser Vase sei wegen des
Wappens um 1736 nachweisbar, scheint mir doch nicht ganz so tragfähig, wie von manchen
Fachleuten angenommen. Zu diesem Punkt meint Hofmann (1932, S. 301): „Wenn gele
gentlich einmal ein Stück mit diesem Zeichen in Unterglasurblau vorkommt, das dem Dekor
nach oder auf Grund einer Wappen-Blasonierung erst nach seinem Tode (gestorben 1733)
bemalt sein kann, so braucht daraus nicht zwingend geschlossen zu werden, daß die AR-
Marke auch nach dem Tode dieses Fürsten weiter verwendet wurde, vielmehr dürfte die An
nahme gestattet sein, daß eines dieser übrigens sehr seltenen Stücke weiß aus dem Vorrat
genommen und erst später bemalt wurde.“
Diese Möglichkeit scheint Berling für das Beispiel der Vase mit dem fraglichen Wappen nicht
bedacht zu haben, obwohl er an anderer Stelle (1900, S. 157) darauf hinweist, daß er mehre
re Stücke kenne, „die AR unter der Glasur tragen und unbemalt sind.“ Übrigens wies Rudolf
Just im Jahre 1959 auf mehrere unbemalte Augustus-Rex-Vasen hin.
Die Annahme einer späteren Bemalung wird noch gestützt von der Tatsache, daß die mit AR
bezeichnete Vase zu einer Serie von insgesamt fünf Vasen gehört, die zwar alle dasselbe
Wappen tragen, wobei aber vier Vasen die Schwertermarke aufweisen. Berling erklärt sich
diese Tatsache (1900, S. 157) damit, daß die Vase mit der AR-Marke ein Geschenk war und
die Vasen mit der Schwertermarke nachbestellt wurden. Man könnte sich aber genauso gut
vorstellen, daß man sofort fünf Vasen zur Bemalung auswählte, von denen eben eine das
AR, die anderen vier die Schwerter unter der Glasur trugen. Wenn auch aus den angeführten
Gründen die Vase mit dem oben erwähnten Wappen nicht unbedingt mit dem Jahr 1736 zu
sammengebracht werden muß, dieses Jahr daher als letzter gesicherter Zeitpunkt für den
Gebrauch der AR-Marke nicht heranzuziehen ist, so ist doch die Verwendung der AR-Marke
noch nach dem Tod von August dem Starken (1733) durch den bereits zitierten Aktenfund
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Abb. 7. Vase, Meißen, 1940, AR-Monogramm und Datierung 1940 (s. Abb. 6). - Ilse Sterzei, Hamburg-Blankenese
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