Roth-Weiss-Grün . . . . . . . .Ungarn. Roth-Weiss-Blau . . . . . . . . . Croatien. (croatisch-slavonisch-dalmatinisches Königreich). Roth-Gelb-Blau . . . . . . . . Fiume. Gelb-Roth-Blau . . . . . . . . . Istrien. Blau-Roth-Gelb . . . . . . . . . Siebenbürgen. Blau-Weiss-Grün . . . . . . . . Slavonien. (richtiger Blau-Gelb). Weiss-Blau-Roth . . . . . . Krain. Es sind also neun zweifarbige und acht dreifarbige Fahnen vorhanden, von denen aber die Fahnen von Siebenbürgen und Slavonien kaum mehr zur Verwendung kommen dürften. Bei allen diesen Fahnen laufen die Farbenstreifen untereinander, wie sie Figur I uns vorführt." Ausser den Reichs- und Landesfarben stehen zum Fahnenschmucke noch die officiellen Farben der Städte und Märkte zur Verfügung, soweit eben diese im Besitze von Wappen sind, aus denen sich die Fahnenfarben ableiten lassen. Nicht gestattet ist die Verwendung der Standarten Seiner Majestät des Kaisers und Königs, der Mitglieder des Allerhöchsten Kaiserhauses, der Fahnen und Flaggen des k. und k. Heeres und der Marine, sowie der Standarten fremder Souveräne von Seite privater Personen, ausgenommen in dem etwa eintretenden Falle, dass eine der oben erwähnten hohen Personen in irgend einem Gebäude, oder auf einem Schiffe anwesend ist, wo dann für die Dauer der Anwesenheit die betreffende Standarte gehisst werden kann. Anlässlich des Regierungs-jubiläums Seiner Majestät im Jahre 1898 wurde von den Fahnenfabriken eine grosse Zahl von k. und k. Standarten (Figur 6) an Private verkauft und von diesen aus Un- kenntnis zum Decoriren verwendet, ohne dass von Seiten der Behörde dagegen reagirt wurde, weil wahr- scheinlich die Landesbehörden - die Seebehörden selbst- verständlich ausgenommen - selbst nicht besonders sattelfest im Flaggenrechte waren. Die Flagge der Handelsmarine (Figur 7), die Jedermann frei zur Benützung steht, scheint trotz ihres Farbenreichthums dem Ge- schmacke des Publicums nicht so recht zu entsprechen, sie wird bei Decorationen äusserst selten sichtbar. Noch seltener, oder besser gesagt, fast nie kommen Privatflaggen zur Anwendung und dies sicherlich mit Unrecht. Immer dieselben Fahnen, und immer die gleichen Farben, das wirkt eintönig, langweilig und stumpft das Interesse ab und doch wäre alles dies so leicht zu vermeiden, wollten die ' Siehe Näheres über die österreichisch-ungarischen Landesfarben in Ströhls ,Österreichisch-ungarische Wappenrolle", III. Ausgabe, 1899, über die deutschen Reichs- und Landesfarben Ströhls „Deutsche Wappen- rolle", 1898 und über die anderen Staaten Ströhls „Wappen- und Landesfarben sämmtlicher Staaten" in Meyers Conversations-Lexikon. YVY?VVY?V1'Y9 i! r ß: F a- P n- n a- r Figur 6. K. u. k. Standarte