Schülers zur Selbsttätigkeit,
ferner eine innige Verbindung
des Zeichenunterrichtes mit dem
Modellierunterrichte und die An-
wendung von Darstellungsarten,
die ein tunlichst rasches Arbeiten
und damit die Bewältigung zahl-
reicher Formen gestatten.
Für die gewerblichen Lehr-
anstalten, bei denen der Zeichen-,
Mal- und Modellierunterricht eine
Hauptrolle spielt, wird noch die
weitere Forderung erhoben, dass
sich die Unterweisung in diesen
Disziplinen von allem Anfange an
den speziellen fachlichen Bedürf-
nissen jeder einzelnen Anstalt zu
akkomodieren habe; zur Er-
klärung sei beigefügt, dass die
Lehrpläne und Methoden der all-
gemein-bildenden Lehranstalten
in zu weitgehendem Masse an
der erstgenannten Schulkategorie
Anwendung gefunden haben, so
dass der fachliche Charakter des
Unterrichtes zu spät und daher
Ausstellung in Bristol, Schrank von E. w. Savory nicht ausreichend zum Ausdrucke
gekommen ist.
Während die Reform des Zeichenunterrichtes an den allgemein-bil-
denden Lehranstalten derzeit noch den Gegenstand eingehender Erwä-
gungen bildet, hat das Ministerium für Kultus und Unterricht bei den ihm
unterstehenden Bildungsstätten kunstgewerblicher Richtung im Hinblick
auf deren besondere Bedeutung für Gewerbe und Industrie schon vor längerer
Zeit weitreichende Reformen auf dem Gebiete des Zeichen-, Mal- und
Modellierunterrichtes angebahnt und seither eine Reihe von Massnahmen
getroffen, die als geeignet zur raschen Einführung der neueren Methoden
in diesen Lehrfächern erkannt wurden.
Schon im Jahre X899 ist diesen Anstalten die tunlichst frühzeitige Ein-
führung des Zeichnens, Malens und Modellierens nach Naturformen, dann
die Pflege von Übungen im Stilisieren und im Entwerfen kunstgewerblicher
Objekte, die Anordnung von Klausurarbeiten etc. zur Pflicht gemacht worden;
bestimmte Normen für die Art der Durchführung dieser Verfügungen wurden
absichtlich nicht gegeben, um den Lehrkräften die Möglichkeit zu bieten,
vollkommen unbeeinflusst jene Wege zu betreten, die ihnen zur Erreichung