394 sich aber einer, oder mehr der gesöllen zur machung der Stuckh anmelden solten, sollen dem Jenigen die Stuckh aufgegeben werden, welcher sich zum ersten angemalt, es seye dann, dass sich zwischen ihnnen vergleich eraignen mächte, darüber die Ehr- sambe Bruderschaift, und Vorsteher, die erKanntnuss zu schöpfen haben, iedoch in solchen Fahl die Gold- schmids Söhne, oder der eine Wittib oder hiesige bürgerliche Goldschmidstochter heyrathet, vor an- dern in allweg den vorzug haben, auch solle ein Stuckhmaister sein Stuckh nur Jnnerhalb einer viertl Jahrsfrist fertig, recht, und gut machen, widrigenfahls seines Unfieisses halber nach erKanntnus abgestraft werden, und sollen benebens die Sechss geschworne in wehrender Zeit und machung deren Stuckhen Wenigst in vierzehn Tagen einmahl die Stuckh, doch ohne ent- Geld, und Unkosten des Stuckhmaisters, besichtigen. Vierttens, Wann ein Goldschmids gesöll eines hiesigen bürgerlichen Goldschmids-Tochter, oder Ypil:'l"i;'ue'r:'bx'9if' hinterlassene Wittib heyrathet, deme sollen an ob- hundert, Mine bemelter Zeit der vier Jahren, zwey Jahr nachgesehen werden, iedoch dass er durch dise zwey Jahr, Redlich und Ehrlich gearbeithet, und eingeschrieben, der Röm: Catholischen Religion zugethann, und destwegen sein beicht Zettl, Lehr- und Geburts Brief zu zeigen, und vorzuweisen habe, sodann erst die Meister Stuckh anzufangen, und mit seinen aigenen Händen machen, und verfertigen, wie hernach volgt, Alss Nemblichen ein Silberer Kelch, mit einem sechss Pastetten Fussf mit einem Schappelment," und schemkh frikhenfhk" die Pasten eingetrieben, mit drey gesichtern, dass unter dem Krägl-f mit einem Schappelmentl der Knopf ein- getrieben, in die Zwey Krägl muss verzeichnet seyn, JESUS und MARIA Nahmen, über dass Corpus die Kappen durchbrochen, getrieben, mit drey Kindlen, auf die Patenemuss gestochen seyn ein Ecce I-Iomo, oder ein osterlamb, und sauber vergolt, er soll auch die vier blänschLT-l- wann sie Rund geschlagen seyn, ehe daran weither gearbeithet wird, dennen sechss geschwornen weisen. Item, soll er machen ein Insiegl mit einem Schild, und offenen Helmb, darin ein Löwen, oder ein anderes vierfüssiges Thier geschnitten. Ingleichen, soll gemacht werden, ein Ring von gold, versezt mit einem Diamant, oder Rubinn, der muss geschmölzt seyn, roth, weiss, und schwarz, ehe aber der Ring, und Siegill fertig ist, soll er ebenfalls den Ring wann der Guss noch daran, und die Siegill Blatten, worauf der Prob Punzen geschlagen, ' Sechspassiger Fuss. '" Wohl ein Werkzeug zum Heraustreiben der Pasten, Pässe; zu vergleichen das französische chapler z dengeln, chaploir -_- Dgnge1sgogk_ "n Unbekannte Bezeichnung eines Werkzeuges zum Treiben (?) 1' Diminutiv von Kragen z Hals. "H Diminutiv von plnncbe (also Plättchen).