verzierten Baldachin. Darüber ist der Griff mit der verschlungenenInschriftE.VIIB. O.R. (EduardVII. Britt. Omn. Rex.), und zur Krönung des Ganzen noch ein allerliebstes Figürchen, das sich den Dornen oder Schmerzen des Leidens entwindet. Ein ähnlicher Gedanke ist in der Doppelfigur am Deckel des Kästchens ausgedrückt, während die Kassette selbst, mit den schwer belasteten vier Putten, welche ihr als Füsse dienen, symbolisch die Last des Lebens und Leidens ausdrücken soll. Schläge] aus Silber, entworfen von Walter Gilbert, ausgeführt von der Bromsgrove Guild Dieser Symbolismus ist wohl der wenigst befriedigende Teil dieser Arbeit, deren Formenschönheit jedoch so auffallend ist, dass man auf die literarische Absicht gern verzichten mag. Ganz abgesehen von allen künstlerischen Vorzügen dieser Arbeiten der Bromsgrove Guild ist die feierliche Überreichung von Gegenständen solch künstlerischer Art für die gegenwärtige Fortschrittstendenz sehr bezeichnend, da bisher gerade die bei derartigen festlichen Gelegenheiten überreichten kostbaren Gegenstände sich durch unglaubliche Geschmacklosigkeit auszeichneten. So lange nur das Material kostbar und schwer an Gewicht war, durfte die Form vernachlässigt werden, und anstatt sich an einen Künstler zu wenden, patronisierten die Komitees den prunkvollen Laden mit seiner Dutzendware. Wie in allen andern Zweigen der Kunstindustrie drängt sich auch hier endlich das Neue durch. P. G. K. PRE I SAU S S CHR EIBUN G. Der steiermärkische Landesausschuss veran- l staltet unter nach Steiermark zuständigen, in Steiermark geborenen oder daselbst ansässigen Künstlern einen Wettbewerb für den Entwurf eines Diplomes für 25jährige belobte Dienstzeit in einer freiwilligen Feuerwehr. Der Entwurf muss das steirische Wappen und die Aufschrift: „25jährige Dienstzeit" enthalten. Durch entsprechende Allegorien soll auf den Zweck des Diplomes hingewiesen werden, nach welchem dasselbe an solche Feuerwehrmitglieder verliehen wird, welche durch 25 Jahre ununterbrochen und belobt in einer freiwilligen Feuerwehr gedient haben. Das zur Vervielfältigung durch Lithographie, Lichtdruck oder Zinkätzung bestimmte Blatt soll einschliesslich des Papier-