DER FERTIGER Dl-ER SOGENANNTEN HIRSCHVOGELKRUGE S0 VON ALFRED WALCHER v. MOLTHEIN-WIEN S0- S wurde zwar schon wiederholt nachgewiesen, dass der vielseitige Künstler Augustin Hirschvogel der Fertiger jener Hafnerkrüge, welche ihm bisher zugeschrieben wurden, nicht gewesen sein kann,aber trotzdem haftet sein Name noch immer an diesen Schöpfungen Nürnberger Hafner. Der Grund liegt wohl darin, dass man die Nachrichten des Schreib- und Rechenmeisters Johann Neudörfer allzu ernst genommen hat und Karl Friedrich auf diese Nachrichten hin sein Werk über „Augustin Hirsvogels Tätigkeit als Töpfer" aufbaute. So hat sich die Ansicht, dass die in Rede stehenden Krüge mit gefärbten Blei- und Zinnglasuren über Reliefauflagen Arbeiten des Hirschvogel sind, hauptsächlich auf Grund der Neudörferschen Nachrichten und der Publikation Friedrichs lange erhalten. Die Ausführungen des Direktors Otto von Falke sowie anderer Fach- Schriftsteller und ihr Nachweis, dass die bezeichnete Gefässgruppe erst um die Mitte des XVI. Jahrhunderts - somit zu einer Zeit, wo Hirschvogel nicht mehr in Nürnberg tätig war - entstanden sein kann, genügten wohl zur Aus- scheidung der falschen Bezeichnung in Museen und in Fachkreisen, nicht aber im Kunsthandel. Beim' Fehlen eines andern Namens haben Sammler und Kunsthändler an I-Iirschvogel als den vermutlichen Erzeuger solcher Hafnerkrüge festgehalten. Durch die Publikation der Nürnberger Ratsverlässe in den Quellen- Schriften für Kunstgeschichte und Kunsttechnik hat nun der Verfasser, Dr. Th. I-Iampe, äusserst wertvolles Material zur Geschichte des Nürnberger Kunstgewerbes zugänglich gemacht. Bisher sind die beiden ersten Bände, welche die Zeit von 1474 bis 1618 umfassen, erschienen; der dritte Band, das Namens- und Sachregister zu den beiden vorhergehenden, wird den Wert der Hampeschen Arbeit noch um ein Bedeutendes erhöhen. Was die vorliegende Angelegenheit betrifft, so gewinnen wir aus diesen Ratsverlässen ein ganz neues Bild der Tätigkeit Hirschvogels in Nürnberg. Wir erwähnen hier vorläufig nur das eine, dass an der Ansicht Friedrichs, der Künstler habe von 1534 bis 1538 in Venedig geweilt, nunmehr stark gerüttelt wird. Nach den Ratsverlässen war Hirschvogel vom Jahre 1536 bis 1541 in Laibach. Er hat selbst darum angesucht, denn er wollte sein Bürger- recht für Nürnberg nicht verlieren. Der Stadtrat bewilligte es, soferne Hirsch- vogel die zwanzig Gulden ausstehender Schuld sofort zu zahlen bereit sei. Im Jahre 153g wird ihm das Recht zum Aufenthalt in Laibach verlängert und