„Welher solh obberurt ordnung und aufsaczung übertret und die in ainem oder monigern axtigkln nicht hillte, der sol gestrafft werden nach des obgenannten rates rat. Im hat auch der bemelt rat gancze gewallt vorbehallten, die vorge- nanten artigkln zu verkeren, zu mynnern, i zu meren, wie in das am pessten fugt ' und verlust." V Die 1463 erfolgte Feststellung der t _ Gehordnung im Fronleichnamszuge ran- i giert die I-Iafner als 13te Innung nach den Faßziehern und Wagenführern. Den I-Iafnern folgten die Ziegelknechte, zuerst die vor dem Widmertor (also auf der ' Laimgrube) und hinter diesen jene vor dem Schottentor (aus Währing). V Das Handwerk stiftete 149g einen 1 eigenen Altar in die Stephanskirche und lieferte hiezu ein aus Hafnerton künst- Kachel,angeblichvomSmSlephans-Ofen(Adamund lerisch ausgeführtes mit der Dar_ Eva].Vor 1500. GermanischesMuseum inNürnberg stellung der heiligen Dreifaltigkeit. Es kam später in die St. Helenakirche bei Baden (seit 1783 Pfarrkirche für Weikersdorf), nachdem schon etwa 1750 an die Stelle des Hafneraltars in der Stephanskirche der von Frau von Medo- rost, geborenen von Scharnagel gestiftete Herz-Jesu-Altar getreten war. Die vorgenannte Platte zeigt die nahezu vollrund gearbeiteten Figuren der heiligen Dreifaltigkeit in einem Wolkenkranz thronend. Auffallendist die voll- kommen analoge Behandlung der Figuren und ihre Gleichstellung ohne Über- oder Unterordnung. Sie zeigen sämtlich denselben Gesichtsausdruck und tragen die gleichen Attribute, Reichsapfel und Schwert, welches nur bei der Personiükation des heiligen Geistes eine Lilie ersetzt. In den vier Ecken der Tafel sind die Symbole der Evangelisten mit unbeschriebenen Schriftbändern angebracht und aus den Wolken lugen zahlreiche kleine Engelsköpfchen. Das Ganze ist ein bedeutendes Werk von hübscher Komposition und gut in der Behandlung des Figürlichen, wenn auch die Wolkenbildung schwer, monoton und manieriert erscheint. Das verwendete Material, der Hafnerton, ließ eben keine andere Ausführung zu. Unsere Altartafel dürfte schon lange vor der Stiftung des Herz- Jesu-Altars den Platz in der Stephanskirche verlassen haben. Wenn sich das allgemeine Tridentiner Konzil bei seiner 25. und letzten Sitzung am 5. Dezember 1563 mit der Angelegenheit der Darstellung der heiligen Drei- faltigkeit beschäftigte und diese in dreiPersonen gleicher Größe und Gestalt verboten hat, so muß die Entfernung der Tafel aus der Kirche in das Jahr 1564 gesetzt werden. Aus denselben Gründen ist weiters anzunehmen, daß